Investitionsförderung in Ostdeutschland: Ein Reformvorschlag
In den vergangenen Wochen ist eine Diskussion um eine effiziente Ausgestaltung der Investitionsförderung für die neuen Ländern entbrannt. Dabei stand insbesondere die Frage im Vordergrund, ob die Investitionszulage über das Jahr 2006 hinaus verlängert werden solle. Tatsächlich weist die Zulage aus Sicht der Wissenschaft eine Reihe von Nachteilen (wie Mitnahmeeffekte, Förderung von Fehlinvestitionen, keine Berücksichtigung von Beschäftigungseffekten in der Förderung) auf, die für eine Reform sprechen. Die vom IWH präferierte Lösung besteht darin, das Mittelvolumen der Zulage in die GA-Investitionsförderung zu übertragen. Dies würde es erlauben, die Bedeutung von Investitionsprojekten für die regionale Entwicklung wie auch deren Zukunftschancen bei der Entscheidung über die Fördermittelvergabe stärker zu berücksichtigen als bisher. Um die Länder zu einem Verzicht auf die Investitionszulage zu bewegen, wird hier eine Kompensationslösung vorgeschlagen, indem der Bund die ihm bei Abschaffung der Zulage zusätzlich zufließenden Mittel dazu nutzen sollte, die ostdeutschen Länder für ihre Mehrausgaben finanziell zu entschädigen. Dies könnte beispielsweise durch eine Veränderung der Finanzierungsanteile von Bund und Ländern geschehen.