Projektion der Ausgaben für die Beamtenversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2080
Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Pensionäre in Deutschland. Der demographische Wandel dürfte die Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden in den kommenden Jahren und Jahrzehnten deutlich zunehmen lassen. In diesem Beitrag wird die Zahl der Versorgungsempfänger bis zum Jahr 2080 vorausgeschätzt und die Versorgungsausgaben werden projiziert. Im Ergebnis zeigt sich ein teilweise deutlicher Anstieg der Versorgungsausgaben der Gebietskörperschaften. Im Verhältnis zum erwarteten Zuwachs des Steueraufkommens fällt dieser jedoch beim Bund vergleichsweise moderat und auch bei Ländern und Gemeinden nicht übermäßig hoch aus. Dies geht unter anderem auf die Annahme zurück, dass der Anteil der Beamten an der Gesamtbevölkerung in Zukunft konstant bleibt. Dagegen steht die gesetzliche Rentenversicherung größeren finanziellen Herausforderungen gegenüber, weil der Anteil der Rentenempfänger an der Gesamtbevölkerung in den kommenden Jahren zunehmen wird.
30. Juni 2021
Inhalt
Seite 1
Methodik, Annahmen, DatenSeite 2
Projektion der Versorgungsempfänger und VersorgungsausgabenSeite 3
Konsequenzen für den StaatshaushaltSeite 4
Endnoten Auf einer Seite lesenIn den vergangenen Jahren hat die Zahl der Pensionäre (ehemalige Beamte, Richter und Soldaten) in Deutschland deutlich zugenommen. Damit gehen immer höhere Versorgungsausgaben einher, die Bund, Länder und Gemeinden aufbringen müssen. Der demographische Wandel könnte in Zukunft nicht nur ausgabeseitig eine Herausforderung aufgrund steigender Versorgungsausgaben darstellen, sondern auch auf der Einnahmeseite, weil die Versorgungslasten von immer weniger Steuerzahlern getragen werden müssen. Im Folgenden werden mit Hilfe eines Kohorten-Komponenten-Modells die Zahl der Versorgungsempfänger und die daraus resultierenden Versorgungsausgaben für Bund, Länder und Gemeinden bis zum Jahr 2080 geschätzt und die Konsequenzen für die öffentlichen Haushalte abgeleitet.
Zur Methodik
Die Projektion der Versorgungsausgaben basiert auf der künftigen Zahl an Versorgungsempfängern, die mit Hilfe der Kohorten-Komponenten-Methode (KKM) berechnet wird.1 Mit Hilfe der Komponenten Neueinstellungen, Sterbefälle, Invalidität und Pensionierungen kann die Zusammensetzung der Versorgungsempfänger nach verschiedenen Merkmalen, etwa Alter und Geschlecht, projiziert werden. Im ersten Schritt wird jeder Jahrgang mit Hilfe altersspezifischer Überlebenswahrscheinlichkeiten fortgeschrieben und anschließend um Zu- bzw. Abgänge, etwa durch Pensionierungen oder Invalidität, angepasst. Schließlich ist jeder Jahrgang der aktiv Bediensteten, also der künftigen Versorgungsempfänger, um Neueinstellungen zu ergänzen.2
Annahmen und Datengrundlagen der Projektionen
Die Projektion der Versorgungsempfänger erfolgt ausgehend vom Basisjahr 2016 und reicht bis zum Jahr 2080. Für die Sterbefälle werden Daten aus den Heubeck-Richttafeln des Jahres 2018 herangezogen. Im Unterschied zu den Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes bieten die Heubeck-Richttafeln den Vorteil, dass darin Sterberaten differenziert nach Rentnern, Anwärtern, Invaliden, Hinterbliebenen und sozioökonomischen Lebensumständen enthalten sind. Allerdings werden keine spezifischen Sterbewahrscheinlichkeiten für Beamte ausgewiesen, die empirisch eine höhere Lebenserwartung haben als die übrige Bevölkerung. Aufgrund dieser Tatsache wurden die in den Heubeck-Richttafeln enthaltenen Sterbewahrscheinlichkeiten der 26- bis 90-Jährigen nach unten angepasst.3
Aufgrund des zu erwartenden Bevölkerungsrückgangs in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten wird in den folgenden Berechnungen unterstellt, dass nicht jede freiwerdende Beamtenstelle wiederbesetzt wird, sondern die Wiederbesetzungen der Entwicklung der erwerbsfähigen Bevölkerung folgt, sodass das Verhältnis der aktiv Bediensteten zur Bevölkerung konstant bleibt. Für letztere werden die Bevölkerungsvorausberechnungen der Vereinten Nationen (UN) herangezogen.
Der Wechsel aktiv Bediensteter in die Gruppe der Versorgungs-
empfänger erfolgt grundsätzlich beim Erreichen der allgemeinen Altersgrenze. Ein Teil der Beamten tritt jedoch vorzeitig in den Ruhestand oder scheidet wegen Dienstunfähigkeit aus. Für die Versorgungsansprüche von Hinterbliebenen ist von Bedeutung, ob zum Zeitpunkt des Todes eines Bediensteten eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft bestand. Informationen hierzu liefern die Verheiratungswahrscheinlichkeiten, die getrennt nach Geschlechtern in den Heubeck-Richttafeln zur Verfügung stehen.