Inhalt
Seite 1
Methodik, Annahmen, DatenSeite 2
Projektion der Versorgungsempfänger und VersorgungsausgabenSeite 3
Konsequenzen für den StaatshaushaltSeite 4
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1 Vgl. Bowles, D.; Zuchandke, A.: Entwicklung eines Modells zur Bevölkerungsprojektion – Modellrechnungen zur Bevölkerungsentwicklung bis 2060. Diskussionspapiere der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover Nr. 499, Hannover 2012.
2 Vgl. hierzu Holtemöller, O.; Zeddies, G.: Projektion der Ausgaben für die Beamtenversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2080, in: IWH Technical Reports 2/2021. Halle (Saale) 2021.
3 Während die Sterberaten von Beamten und der übrigen Bevölkerung vor dem 26. und nach dem 90. Lebensjahr keine Unterschiede aufweisen, liegen die Sterbewahrscheinlichkeiten von Beamtinnen und Beamten zwischen dem 26. und 90. Lebensjahr niedriger als bei der übrigen Bevölkerung. Die größte Diskrepanz wird im 70. Lebensjahr erreicht. Hier liegt die Sterbewahrscheinlichkeit bei Beamtinnen um 31% und bei Beamten um 36% niedriger als bei gleichaltrigen männlichen und weiblichen Personen aus der übrigen Bevölkerung, vgl. Altis, A.; zur Nieden, F.: Lebenserwartung von Beamtinnen und Beamten – Befunde und Auswirkungen auf künftige Versorgungsausgaben, in: WISTA Wirtschaft und Statistik, Nr. 2/2017, 113–123; vgl. auch Himmelreicher, R.; Sewöster, D.; Scholz, R.; Schulz, A.: Die fernere Lebenserwartung von Rentnern und Pensionären im Vergleich, in: WSI-Mitteilungen, Nr. 5/2008, 274–280; vgl. auch Luy, M.; Wegener-Siegmundt, C.; Wiedemann A.; Spijker, J.: Life Expectancy by Education, Income and Occupation in Germany: Estimations Using the Longitudinal Survival Method, in: Comparative Population Studies, Vol. 40, (4), 2015, 399–436.
4 Im Szenario mit niedriger Geburtenrate sind 1,2 Lebendgeburten je Frau, im mittleren 1,6 und im Szenario mit hoher Geburtenrate 2,0 Lebendgeburten je Frau unterstellt. Die tatsächliche Zahl der Lebend- geburten je Frau liegt in Deutschland derzeit bei ungefähr 1,6.
5 Vgl. Statistisches Bundesamt: Fachserie 14, Reihe 6.1, 2018, 69, Wiesbaden 2018. Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst stehen den Pensionären bzw. deren Hinterbliebenen verschiedene, von der Ursache des Ausscheidens abhängige Versorgungsbezüge zu, die in vier Kategorien zusammengefasst werden können: das Ruhegehalt, Beihilfeleistungen im Krankheits- und Pflegefall, die Unfallfürsorge sowie die Hinterbliebenenversorgung. Aus Gründen der Datenverfügbarkeit können im Folgenden nur das Ruhegehalt und das Witwen- und Witwergeld in die Projektionen einbezogen werden, die aber über 90% der Versorgungsausgaben ausmachen.
6 Einschließlich der Zuführungen zur Versorgungsrücklage.
7 Zu vergleichbaren Ergebnissen für das Land Rheinland-Pfalz vgl. etwa Jacobs, M.: Projektion Beamtenversorgung 2017–2066. Statistische Monatshefte, Nr. 6/2020, 343–354. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2020; zur Projektion der Versorgungsausgaben von Bund und Ländern vgl. z. B. Benz, T.: Ausgabenprojektion, Reformszenarien und Rücklagenbildung der Beamtenversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Sozialökonomische Schriften, Bd. 49, Peter Lang Verlag, Frankfurt am Main 2015; vgl. auch Beznoska, M.; Hentze, T.: Pensionszusagen setzen öffentlichen Haushalten zu. IW-Kurzberichte 104/2020, Köln 2020.
8 In den Jahren 1999 bis 2019 ist die Steuerquote nahezu konstant geblieben. Kurzfristig kann die Steuerquote durchaus schwanken. Solange die kalte Progression wirkt, nimmt das Aufkommen aus der Einkommensteuer aufgrund des progressiven Tarifs überproportional zu. Allerdings wird die kalte Progression regelmäßig abgebaut, und das Aufkommen anderer Steuern, etwa der Tabak-, Strom- oder Energiesteuer, stagniert nahezu im Zeitverlauf.
9 Bei den Gemeinden ist bis zum Jahr 2035 bzw. 2040 ein Anstieg zu verzeichnen, anschließend bildet sich die Versorgungs-Steuerquote auch hier bis zum Jahr 2058 wieder zurück.
10 Vgl. Holtemöller, O.; Schult, C.; Zeddies, G.: Zu den rentenpolitischen Plänen im Koalitionsvertrag 2018 von CDU, CSU und SPD: Konsequenzen, Finanzierungsoptionen und Reformbedarf, in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, Vol. 67 (3), 2018, 247-265.