Sind Theater reine Subventionsgüter? Eine ökonomische Betrachtung der fiskalischen Unterstützung von Theaterbetrieben
Sören Eisenbeiß, Niels Krap, Tobias Glufke
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2008
Abstract
Kann sich Kultur selbst finanzieren? Nach den starken Einsparungen der Jahre 2003 und davor ist seit drei Jahren zwar wieder eine Tendenz der Ausgabenerhöhung des Bundes festzustellen (für 2008 ist auf Bundesebene ein Mehrbetrag von 1,3% für Kultur und Medien, das bedeutet Gesamtausgaben von 1,1 Mrd. Euro, geplant), dennoch muß oder sollte die Frage der Wirtschaftlichkeit von Kultur gestellt werden. Denn ebenso wie die Ausgaben des Bundes steigen die Kosten der kulturellen Einrichtungen beispielsweise durch Mehrwertsteuererhöhung oder gestiegene Energiepreise. Wenn sich aber Kultur nicht durch die Beiträge der direkten Konsumenten finanzieren kann, ist zu prüfen, ob und in welchem Maß der Staat diese subventionieren sollte. Das IWH untersuchte im Frühjahr 2007 an den Spielhäusern „neues theater Halle“ und „Anhaltisches Theater Dessau“ durch Besucherbefragungen, inwiefern diese ihre Einnahmen erhöhen und somit ihren Subventionsbedarf kürzen können. Es konnte festgestellt werden, daß die Nachfrage der Besucher eher schwach auf moderate Preiserhöhungen reagiert. Dies hat zur Folge, daß die Theater tatsächlich durch angemessene Preissteigerungen ihre eigenen Einnahmen erhöhen können, welche allerdings nicht ausreichen, um die fiskalische Förderung wegfallen zu lassen. Für eine weitere Unterstützung spricht zumindest, daß sie nicht nur direkten Nutzen für die Theatergänger, sondern darüber hinausgehende positive externe Effekte erzielen.
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21.02.2008 • 8/2008
Ein Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde bringt vor allem Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor in Gefahr
Aufgrund der zahlreichen Rückfragen nach der IWH-Pressemitteilung vom 25. Januar 2008 „Jeder fünfte Arbeitnehmer im Osten verdient weniger als 7,50 Euro je Stunde“ hat das IWH zusätzlich eine Auszählung der Bruttostundenverdienste nach großen Wirtschaftszweigen durchgeführt.
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Aktuelle Trends: Jeder fünfte abhängige Beschäftigte im Osten verdient weniger als 7,50 Euro je Stunde
Hans-Ulrich Brautzsch, Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2008
Abstract
In der aktuellen Debatte zur Einführung eines Mindestlohns werden verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung und zu dessen Höhe genannt. Vielfach wird ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro diskutiert. Das entspräche bei einer 40-Stunden-Woche ca. 1 300 Euro brutto monatlich. Eine aktuelle Auszählung des Sozio-oekonomischen Panels durch das IWH ergab, daß im Jahr 2006 in Ostdeutschland fast jeder fünfte und in Westdeutschland jeder zwölfte abhängig Beschäftigte weniger als 7,50 Euro je Stunde verdiente. Im Jahr 2000 befanden sich in Ostdeutschland 25% und in Westdeutschland 9% in dieser Gruppe. In Frankreich mit einem dem deutschen ähnlichen Sozialsystem erhielten 16,8% der Beschäftigten den Mindestlohn in Höhe von 1 254 Euro je Monat. In Spanien hingegen liegt der monatliche Mindestlohn bei 666 Euro und wurde 2005 von weniger als einem Prozent der Arbeitnehmer bezogen.
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Bußgeldgrenze schränkt Wirkung des europäischen Kartellrechts erheblich ein
Henry Dannenberg, Nicole Steinat
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2008
Abstract
Die im Jahr 2006 reformierten und ab diesem Jahr zur Anwendung kommenden Leitlinien zur Bußgeldberechnung von Kartellverstößen im europäischen Wirtschaftsraum sollen den Anreiz zur Kartellbildung für Unternehmen senken und die Wahrscheinlichkeit einer Kartellaufdeckung erhöhen. In diesem Artikel wird beleuchtet, wie die Entscheidung für oder wider eine Kartellbeteiligung seitens der Unternehmen durch diese Leitlinien beeinflußt wird. Es kann gezeigt werden, daß durch die Festlegung einer Bußgeldobergrenze eine wirksame Abschreckung nur für Unternehmen zu erwarten ist, die einen geringen Anteil ihres Umsatzes im kartellrechtlich relevanten Markt erzielen. Für diese steigt zunächst mit zunehmender Kartellebensdauer der Anreiz, das Kartell anzuzeigen. Das führt dazu, daß Kartelle mit mindestens einem Unternehmen, das einen geringen Anteil seines Gesamtumsatzes auf dem Kartellmarkt erzielt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Zeitverlauf instabiler werden. Unternehmen, die ihren Umsatz jedoch fast ausschließlich auf diesem Markt erzielen, werden durch die neue Leitlinie aufgrund der Bußgeldobergrenze hingegen kaum abgeschreckt. Der Artikel gibt einen kurzen Überblick über das „Kartellrechtsrisiko“, wie es sich für Unternehmen darstellt. Es wird erläutert, wie die mit einer möglichen Kartellstrafe verbundenen Aufwendungen ermittelt werden können. Darauf basierend werden die notwendigen Mindestumsatzrenditen bestimmt, die von Unternehmen im Kartell erwirtschaftet werden müssen, damit sich aus Unternehmenssicht eine Kartellbildung rechnen könnte. Es wird gezeigt, daß für bestimmte Kartelle bereits Renditen von wenigen Prozentpunkten genügen, um eine Kartellteilnahme attraktiv werden zu lassen.
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25.01.2008 • 3/2008
Jeder fünfte abhängig Beschäftigte im Osten verdient weniger als 7,50 Euro je Stunde
In der aktuellen Debatte zur Einführung eines Mindestlohns werden verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung und zu dessen Höhe genannt. Vielfach wird ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro diskutiert. Das entspräche bei einer 40-Stunden-Woche ca. 1 300 Euro brutto monatlich.
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Editorial
Udo Ludwig
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2008
Abstract
Gegen den Rat führender deutscher Wirtschaftsforschungsinstitute setzt die Bundesregierung die Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne fort. Die Realisierung ihres eigentlichen Ziels „Politik für mehr Arbeit in Deutschland“ gerät damit zunehmend in Gefahr. So verständlich der Wunsch ist, Erwerbsarbeit als Grundlage für den Lebensunterhalt zu bewahren, so gilt genauso, daß auch Mindestlöhne am Markt verdient werden müssen. Wenn sich die Politik für Mindestlöhne entschieden hat, bleibt die Findung der rechten Höhe das Problem. Liegen sie über dem Grenzprodukt der Arbeit, steigen die Kosten, und das drückt auf die Gewinne. Gelingt es den Unternehmen, die Kostensteigerung über die Preise weiterzureichen, dann zahlen alle Verbraucher mit dem Verlust an Realeinkommen. Der Druck auf die Gewinne kann aber auch unmittelbar den Abbau der unrentabel gewordenen Arbeitsplätze nach sich ziehen. Dann steigt die Arbeitslosigkeit sofort.
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Privatisierung kommunaler Leistungen – Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren für die Entstaatlichung kommunaler Leistungen
Peter Haug
Demographie als Herausforderung für den öffentlichen Sektor,
2008
Abstract
In diesem Beitrag wurde versucht, Antworten auf die Frage zu finden, ob der u. a. infolge des demographischen Wandels gestiegene Kostendruck für die deutschen Kommunen durch die Privatisierung kommunaler Leistungsangebote gemildert werden kann. Als normativer Referenzrahmen wurde dabei die Theorie des Marktversagens und der Transaktionskostenansatz herangezogen. Eine Bewertung des aktuellen kommunalen Aufgabenspektrums zeigt, dass zwar in vielen Fällen Marktversagenstatbestände vorliegen, die staatliche Markteingriffe nötig machen. Allerdings erfordert dies nicht notwendigerweise, z. B. wegen des in der Praxis vielfach beobachteten „Staatsversagens“, auch eine kommunale Bereitstellung und Produktion. Bei vielen freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben erscheint daher eine weitgehende Privatisierung unter Effizienzgesichtspunkten zumindest unproblematisch. Für die Selbstverwaltungsaufgaben des übertragenen Wirkungskreises stellt sich dagegen – wegen der Unmöglichkeit der Übertragung der Aufgabenverantwortung an Private – derzeit vor allem die Frage nach Eigenproduktion oder Fremdbezug. Zentral für die Auslagerungsentscheidung ist dabei neben der Höhe der potentiellen Transaktionskosten eine hinreichende Wettbewerbsintensität auf den fraglichen Gütermärkten. Wettbewerbsintensität kann – bei entsprechender Teilbarkeit der Produktionsprozesse – durch Vergabe der Leistungen an mehrere Auftragnehmer gesichert werden, notfalls auf Kosten möglicher Größenvorteile. Die exemplarisch ausgewerteten Befunde nationaler und internationaler empirischer Untersuchungen zeigen tendenziell, dass vor allem in kommunalen Bereichen mit niedrigen Transaktionskosten (Müllabfuhr, Reinigungsleistungen) Effizienzgewinne durch Outsourcing möglich sind, sofern eine gewisse Wettbewerbsintensität auch nach der Auslagerung gewährleistet ist. Demgegenüber lassen sich z. B. für die Wasserwirtschaft (hohe Transaktionskosten, Unmöglichkeit eines Wettbewerbs „im Markt“) keine generellen Effizienzvorteile privater gegenüber öffentlichen Unternehmen belegen. Hier wird es vom jeweiligen Einzelfall abhängen, ob eine Privatisierung der Produktion zu Kostenentlastungen für die Kommune führt.
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Hochschulen als regionaler Innovationsmotor? Innovationstransfer aus Hochschulen und seine Bedeutung für die regionale Entwicklung
Michael Fritsch, Viktor Slavtchev, N. Steigenberger
Arbeitspapier / Hans-Böckler-Stiftung, Nr. 158,
2008
Abstract
Innovation ist der wesentliche Motor wirtschaftlicher Entwicklung. Denn vor allem die Andersverwendung von Ressourcen, weniger deren Mehreinsatz führt zu Wachstum und Wohlstand. Aus diesem Grund stellt Innovation auch einen wichtigen Ansatzpunkt für eine auf Wachstum zielende Politik dar. Dies gilt sowohl auf gesamtwirtschaftlicher Ebene als auch für einzelne Branchen und Regionen.
In Innovationsprozessen stellt Wissen die entscheidende Ressource dar. Wissen ist mehr als bloße Information. Es umfasst insbesondere auch die Fähigkeit, Informationen zu interpretieren und anzuwenden bzw. ihre Anwendbarkeit einzuschätzen. Wissen ist an Menschen gebunden und lässt sich vielfach nur in direktem persönlichen Kontakt weitergeben. Aus diesem Grund hat Wissen eine regionale Dimension: Die Verfügbarkeit von Wissen hängt davon ab, wo sich die Menschen aufhalten, die über dieses Wissen verfügen. Dies ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die Fähigkeit zur Innovation von Region zu Region wesentliche Unterschiede aufweisen kann.
Für eine Politik, die auf die Stärkung der Innovationsfähigkeit von Regionen gerichtet ist, kommt den öffentlichen Forschungseinrichtungen – Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten – aus mindestens zwei Gründen zentrale Bedeutung zu:
Erstens verfügen die öffentlichen Forschungseinrichtungen in besonderem Maße über innovationsrelevantes Wissen. Ihre Kernaufgabe ist es, Wissen zu produzieren, zu sammeln und weiterzugeben.
Zweitens ist der Bereich der öffentlichen Forschungseinrichtungen – im Gegensatz zur privaten Wirtschaft – von der Politik direkt gestaltbar.
Aus diesen Gründen stellt die Steuerung des Hochschulsektors ein zentrales Handlungsfeld der Innovationspolitik dar.
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Die Rolle von Kredit-Ratings im Rahmen der Bankenregulierung. Kredit-Ratings antizipieren Währungsrisiken unzureichend
Tobias Knedlik, Johannes Ströbel
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2007
Abstract
Bonitätsbewertungen durch Rating-Agenturen gewinnen durch die unter dem Stichwort Basel II diskutierten Reformvorschläge zur Bankenregulierung an Bedeutung. Insbesondere hängt das durch die Regulierung geforderte Mindesteigenkapital unter dem standardisierten Ansatz von Basel II von der Bewertung der Kreditrisiken durch externe Rating-Agenturen ab. Bonitätsbewertungen, speziell von souveränen Schuldnern, bestimmen damit wesentlich die Höhe des Mindesteigenkapitals von Banken. In der Vergangenheit haben Rating-Agenturen Währungskrisenrisiken systematisch unterschätzt. Diese sind jedoch für die Bewertung des Kreditausfallrisikos souveräner Schuldner wichtig. Die prozyklischen Effekte von Basel II entstehen vor allem dadurch, daß im Fall von Währungskrisen aufgrund der zu positiven Bewertung im Vorfeld der Krise schlagartig massive Herabstufungen notwendig werden. Diese Effekte können nur minimiert werden, wenn die währungskriseninduzierten Kreditausfallrisiken angemessen berücksichtigt werden. Die Kritik an der Methode der Rating-Agenturen, insbesondere an mangelnder Berücksichtigung neuerer Währungskrisenmodelle infolge der Asienkrisen von 1997/98, führte zu Reaktionen der Agenturen. So sagte z. B. Standard and Poor’s die Berücksichtigung mikroökonomischer Indikatoren zu, die bei aktuellen Krisen als Krisenfaktoren erkannt wurden. In der vorliegenden Arbeit wird anhand eines Beispiels untersucht, inwiefern sich empirische Anzeichen dafür erkennen lassen, daß mikroökonomische Indikatoren in der Praxis der Bonitätsprüfung beachtet werden. Das Ergebnis der empirischen Untersuchungen zeigt, daß traditionelle makroökonomische Indikatoren die Rating-Ergebnisse dominieren. In aktuellen Ratings können keine Anzeichen für eine stärkere Berücksichtigung von Mikro-Indikatoren gefunden werden. Es muß daher geschlußfolgert werden, daß, wie in der Wirtschaft im Wandel 8/2007 ausgeführt, auch weiterhin prozyklische, krisenverstärkende Effekte von Basel II ausgehen. Die Rating-Agenturen erfüllen bislang die Rolle als frühzeitige Antizipatoren für Währungskrisenrisiken unzureichend.
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Bankenregulierung: Die Mindesteigenkapitalvorschriften von Basel II verstärken die Übertragung von Währungskrisen auf Bankenkrisen
Tobias Knedlik, Johannes Ströbel
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2007
Abstract
Auf Währungskrisen in Schwellenländern folgen oft Bankenkrisen. Ein wesentlicher Grund sind die durch die Abwertung der Währung ansteigenden Bilanzwerte für Auslandsverbindlichkeiten der Unternehmen. Das vorgehaltene Eigenkapital reicht dann oft nicht aus, um die Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Hier setzt der unter dem Stichwort Basel II bekannte Vorschlag zur Bankenregulierung, insbesondere zu Mindesteigenkapitalanforderungen an Banken an. Im Unterschied zur bestehenden Regulierung (Basel I) wird eine differenzierte Risikogewichtung auf Basis von Kredit-Ratings für unterschiedliche Assets vorgeschlagen. In diesem Beitrag wird am Beispiel der Währungs- und Bankenkrise von Südkorea im Jahr 1997 hypothetisch berechnet, wie sich die neue Regulierung auf das Eigenkapital der Banken ausgewirkt hätte. Diese Ergebnisse werden mit den Anforderungen der aktuellen Regulierung verglichen. Es zeigt sich, daß die Eigenkapitalanforderungen im Vorfeld der Krise unter Basel II geringer gewesen wären als unter Basel I. Zudem wäre das geforderte Eigenkapital nach dem Eintreten der Krise aufgrund der verschlechterten Ratings stark angestiegen. Die Transmission der Währungs- zur Bankenkrise wäre im Fall Südkoreas nicht verhindert, sondern beschleunigt worden. Dabei waren im koreanischen Fall die Eigenkapitalanforderungen unter Basel I aufgrund der OECD-Mitgliedschaft noch relativ gering. Im Sinne einer Verallgemeinerung der Ergebnisse kann geschlußfolgert werden, daß in anderen Schwellenländern, die nicht OECD-Mitglied sind (beispielsweise Osteuropa und Lateinamerika), das Verhältnis der Eigenkapitalanforderungen von Basel I und Basel II noch höher wäre. Die Übertragung von Währungs- zu Bankenkrisen wird demzufolge mit dem vorgeschlagenen Instrument zur Bankenregulierung verstärkt.
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