Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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20.12.2017 • 41/2017
Arbeitsleistung: Osten und Westen gleichauf
75% der erwerbsfähigen Personen in Ostdeutschland hatten 2016 dort auch einen Arbeitsplatz. In Westdeutschland waren es 81% – also sechs Prozentpunkte mehr. Hans-Ulrich Brautzsch vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zeigt aber jetzt: Wenn Pendlerströme und Arbeitszeiten eingerechnet werden, liegen Osten und Westen bei der Arbeitsleistung gleichauf – und das Gefälle entsteht erstaunlicherweise zwischen Nord- und Süddeutschland.
Hans-Ulrich Brautzsch
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05.10.2016 • 42/2016
Internationaler Forschungsnachwuchs am IWH
Wissenschaftliche Erkenntnis macht nicht vor Landesgrenzen halt und muss gleichberechtigt zugänglich für Frauen und Männer sein. Wer Spitzenforschung betreiben möchte, der muss über den Tellerrand schauen, ist Reint E. Gropp, Präsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), überzeugt. Er selbst wurde in den USA promoviert und hat mehrere Jahre dort geforscht.
Reint E. Gropp
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Qualität der Arbeit: Eine Untersuchung für Ost- und Westdeutschland für die Jahre 1994 und 2009
Herbert S. Buscher, S. Noack, M. Pelz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 12,
2011
Abstract
Qualität der Arbeit – ein überwiegend subjektives Empfinden von Erwerbstätigen hat als qualitatives Merkmal in den letzten Jahren bei der Bewertung der Arbeitswelt an Bedeutung gewonnen. Im Gegensatz zu quantitativen Aspekten des Erwerbs- und Arbeitslebens ist die Qualität der Arbeit allerdings schwer messbar und setzt sich aus zahlreichen Indikatoren zusammen. Die hierbei erfassten Bereiche erstrecken sich von gesundheitlichen Aspekten des Arbeitslebens bis hin zu Möglichkeiten, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Die vorliegende Studie leistet einen Beitrag zur Erweiterung dieses Indikatorensystems, indem weitere Aspekte der Qualität von Arbeit wie berufsbedingtes Pendeln, die Übereinstimmung von erworbener Qualifikation und ausgeübter Tätigkeit, betriebliche Karrierechancen sowie die allgemeine Einkommenszufriedenheit untersucht werden. Hierbei wird zwischen Ost- und Westdeutschland sowie nach Altersklassen und Qualifikation der Befragten unterschieden. Ausgewertet werden die Ergebnisse auf der Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1994 und 2009. Hierdurch sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob insbesondere ostdeutsche Arbeitnehmer zu einem Zeitpunkt relativ kurz nach der politischen Wende die Qualität der Arbeit anders bewerteten als westdeutsche Arbeitnehmer und ob über die Zeit eine Angleichung in der Beurteilung stattgefunden hat.
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12.06.2007 • 22/2007
Gutachten zur Wirtschaftlichkeit von Gemeindestrukturen in Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat das Institut für Wirtschaftsforschung Halle und den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Gemeindegebiets- und Strukturreform mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um die „wirtschaftlichere“ Organisationsform zu ermitteln.
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Kommunale Wirtschaftsförderung - Eine theoretische und empirische Analyse
Peter Haug
Schriftenreihe volkswirtschaftliche Forschungsergebnisse, Band 97,
2004
Abstract
Die kommunale Wirtschaftsförderung hat in der jüngeren Vergangenheit in Deutschland – bedingt durch die schlechte Arbeitsmarkt- und Haushaltslage in vielen Kommunen – an Aufmerksamkeit in Politik und Wissenschaft gewonnen. In der im deutschsprachigen wie auch großteils im angelsächsischen Raum zu diesem Thema erschienenen Literatur dominieren fast ausschließlich juristische oder eher betriebswirtschaftlich orientierte Arbeiten. Diese berühren in der Regel weder die Frage der normativen Rechtfertigung dieser Form der kommunalen Wirtschaftspolitik aus volkswirtschaftlicher Perspektive noch die Ergebnisanalyse. Vor allem die isolierte Gemeinwohlsicht der einzelnen Kommune wird dabei in den Vordergrund gestellt. Diese Arbeit untersucht daher vor allem die Auswirkungen kommunaler Wirtschaftsförderung auf die gesamtwirtschaftlich effiziente Unternehmensansiedlung bzw. allgemein auf die räumliche Faktorallokation. Zunächst wird eine Bestandsaufnahme der vorhandenen empirischen Untersuchungen zum Thema Wirtschaftsförderung und unternehmerische Standortentscheidungen vorgenommen. Im theoretischen Teil wird die kommunale Wirtschaftsförderung in den Modellansatz der neoklassischen Wachstumstheorie integriert, unter Berücksichtigung von Faktorwanderungen, Agglomerationseffekten und Finanzierungswirkungen. Die theoretische Analyse zeigt, dass kommunale Wirtschaftsförderung, bei unterstellter Abhängigkeit ihrer Finanzierung vom lokalen Steueraufkommen, räumliche Ungleichverteilungen der Unternehmen und Arbeitsplätze unter bestimmten Annahmen eher verstärkt, ohne die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung zu erhöhen. Insbesondere für Deutschland existieren kaum empirische Untersuchungen zu den quantitativen Auswirkungen der kommunalen Wirtschaftsförderung auf die Produktivität des lokalen Unternehmenssektors. Im empirischen Teil der vorliegenden Arbeit wird für die Gemeinden einiger eher peripherer Regionen Niedersachsens dieser Einfluss auf die kommunale Wertschöpfung mit ökonometrischen Methoden untersucht. Ergänzend wird dabei außerdem die Wirkung anderer Faktoren auf die örtliche Wirtschaftslage und Beschäftigungssituation analysiert: Verkehrsinfrastruktur, Agglomerationseffekte und nationale bzw. europäische Strukturpolitik. Es zeigt sich, dass ein produktivitätsfördernder Effekt der laufenden Ausgaben für kommunale Wirtschaftsförderung nicht eindeutig nachweisbar ist und die maßgeblichen Determinanten der wirtschaftlichen Entwicklung einer Gemeinde zum großen Teil außerhalb des Einflussbereichs der Kommunen liegen.
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Quersubventionen in kommunalen Unternehmen: Praxis und theoretische Wertung?
Peter Haug
List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik,
Nr. 3,
2003
Abstract
Trotz formeller Liberalisierung des Energiemarktes und der absehbaren Deregulierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) innerhalb der EU hat die Quersubventionierung des öffentlichen Nahverkehrs über die Gewinne der Versorgungsunternehmen nach wie vor eine große quantitative Bedeutung. Dies belegt eine Erhebung in deutschen Großstädten, die nach fast 10 Jahren erstmals wieder aktuelle Daten zum Ausmaß der Subventionierung liefert. Selbst wenn die Leistungserstellung der Kommunen in beiden Bereichen grundsätzlich nicht in Frage gestellt würde, liefert die theoretische Diskussion sowohl unter allokativen als auch unter distributiven Gesichtspunkten keine Rechtfertigung für diese Praxis der kommunalen Preisgestaltung. Soll aus politischen Gründen das ÖPNV-Angebot im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden, so wäre eine alternative Form der Subventionierung geboten, beispielsweise in Form von direkten personenbezogenen Beihilfen finanziert aus allgemeinen Steuermitteln.
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