Hightech-Firmen in Ostdeutschland: Disperses Standortmuster und ungleiche Entwicklungschancen
Michael Schwartz, Christoph Hornych, Matthias Brachert
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2008
Abstract
Unternehmen der Hochtechnologie wird oftmals eine herausragende Rolle im Rahmen der Stärkung, Transformation und Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Wirtschaft zugesprochen. Dabei wird meist auf deren überlegenes Wachstum abgestellt, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Beitrag zeigt einleitend die räumliche Verteilung der Beschäftigten in Hochtechnologieunternehmen im Osten Deutschlands auf und geht anschließend im Rahmen eines Fallbeispiels mit Hilfe einer Stichprobe junger, durch Technologie- und Gründerzentren (TGZ) geförderter Unternehmen der vielfach erhofften Wachstumsstärke von Hightech-Unternehmen nach. In den Neuen Bundesländern lässt sich räumlich eine stark heterogene Struktur der Hochtechnologiesektoren mit einem ausgeprägten Nord-Süd-Gefälle feststellen. Während in einigen Städten und Regionen kaum Hightech-Unternehmen angesiedelt sind, können dagegen auch einige Hightech-Schwerpunkte identifiziert werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Standorte mit langjährigen Traditionen in bestimmten Technologiefeldern. Darüber hinaus zeigte die empirische Untersuchung des Fallbeispiels TGZ-geförderter Firmen zum Unternehmenswachstum in Abhängigkeit vom Technologieniveau nicht nur ein statistisch signifikant stärkeres Wachstum der Hochtechnologieunternehmen gegenüber nicht bzw. nur gering technologieorientierten Unternehmen, sondern auch, dass innerhalb der Hightech-Segmente mit steigender Technologieorientierung höheres Wachstum der in dieser Fallstudie untersuchten Unternehmen einhergeht. Der Beitrag weist abschließend darauf hin, dass die Potenziale der Hochtechnologie in Ostdeutschland realistisch eingeschätzt werden sollten. Insbesondere ist aufgrund des gegenwärtig und wohl auch zukünftig relativ geringen Anteils dieser Unternehmen an der Gesamtbeschäftigung in den Neuen Bundesländern vor einer Überschätzung im Hinblick auf die Generierung von Arbeitsplätzen zu warnen.
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Hat die Befristung von Arbeitsverträgen einen Einfluss auf die berufliche Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen?
Eva Reinowski, Jan Sauermann
Zeitschrift für Arbeitsmarktforschung,
Nr. 4,
2008
Abstract
Anhand des Mikrozensus 2004 wird untersucht, ob die Befristung von Arbeitsverträgen Einfluss auf die Beteiligung geringqualifiziert Beschäftigter an beruflicher Weiterbildung hat. Zur Berücksichtigung systematischer Unterschiede zwischen befristet und unbefristet Beschäftigten wird für die Analyse ein rekursives bivariates Probitmodell eingesetzt. Es wird kein systematischer Nachteil einer Befristung für geringqualifiziert Beschäftigte beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung festgestellt.
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Ein Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde betrifft vor allem Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor
Hans-Ulrich Brautzsch, Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2008
Abstract
In der gegenwärtigen öffentlichen Debatte zur Einführung eines Mindestlohns werden verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung und zu dessen Höhe diskutiert. Vielfach wird ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro genannt. Dabei ist weitgehend unbekannt, wie viele Arbeitnehmer in den einzelnen Branchen derzeit weniger als 7,50 Euro verdienen. Deren Arbeitsplätze könnten bei Einführung eines Mindestlohns betroffen sein. Mit Hilfe von Daten des Sozio-oekonomischen Panels läßt sich zeigen, daß die Anteile der Geringverdiener an den Beschäftigten in einigen Wirtschaftszweigen beträchtlich sind. Insbesondere in Ostdeutschland werden in einzelnen Branchen – vor allem im Einzelhandel sowie bei den wirtschaftsnahen Dienstleistern – besonders viele Arbeitnehmer mit weniger als 7,50 Euro je Stunde entlohnt. Bei einer Erhöhung des Stundenlohns auf die geforderte Mindesthöhe ist gerade in diesen arbeitsintensiven Branchen der Abbau von Beschäftigung zu befürchten.
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Das europäische CO2-Emissionshandelssystem: Was haben wir bisher gelernt?
Wilfried Ehrenfeld
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2008
Abstract
Das IWH beschäftigt sich mit den Auswirkungen des CO2-Handels auf die betroffenen Unternehmen. Die erste Periode des europäischen Emissionshandelssystems war als Lernphase konzipiert. In dieser wurden zwei Probleme deutlich: Das erste und offensichtlichste war die Überausstattung mit Zertifikaten. Die Anreize, in die Vermeidung von CO2 zu investieren, können somit eher als gering betrachtet werden. Das zweite ergab sich aus der vollständig kostenfreien Zuteilung. Während Stromkunden die finanzielle Hauptlast zu tragen hatten, profitierten die Stromerzeuger, da offensichtlich die Zertifikatepreise als Opportunitätskosten in den Strompreis einkalkuliert wurden.
Die Analyse führt zu der Erkenntnis, daß es richtig war, auf Ebene der Europäischen Union die Zertifikatemenge für die zweite Handelsperiode zu kürzen und in der deutschen Gesetzgebung den Verkauf bzw. die Versteigerung eines Teils der Zertifikate zu verankern. Weiter kann die Vereinfachung des Zuteilungsverfahrens in Deutschland als Fortschritt betrachtet werden.
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25.02.2008 • 9/2008
Ostdeutscher Maschinenbau: Rendite inzwischen auf Westniveau
Der ostdeutsche Maschinenbau hat nach einem 15jährigen Aufholprozeß den Rückstand bei der Rendite aufgeholt. In den Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten lag sie im Jahr 2005 – aktuellere Daten stehen nicht zur Verfügung – in Ostdeutschland bei 3,9% (Westdeutschland: 3,8%). Bei den ostdeutschen Maschinenbauunternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten war die Rendite mit 5,7% sogar deutlich höher als bei den westdeutschen Konkurrenten (3,4%), während bei den kleineren Unternehmen noch nicht der westdeutsche Vergleichswert erreicht wurde
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Aktuelle Trends: Jeder fünfte abhängige Beschäftigte im Osten verdient weniger als 7,50 Euro je Stunde
Hans-Ulrich Brautzsch, Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2008
Abstract
In der aktuellen Debatte zur Einführung eines Mindestlohns werden verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung und zu dessen Höhe genannt. Vielfach wird ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro diskutiert. Das entspräche bei einer 40-Stunden-Woche ca. 1 300 Euro brutto monatlich. Eine aktuelle Auszählung des Sozio-oekonomischen Panels durch das IWH ergab, daß im Jahr 2006 in Ostdeutschland fast jeder fünfte und in Westdeutschland jeder zwölfte abhängig Beschäftigte weniger als 7,50 Euro je Stunde verdiente. Im Jahr 2000 befanden sich in Ostdeutschland 25% und in Westdeutschland 9% in dieser Gruppe. In Frankreich mit einem dem deutschen ähnlichen Sozialsystem erhielten 16,8% der Beschäftigten den Mindestlohn in Höhe von 1 254 Euro je Monat. In Spanien hingegen liegt der monatliche Mindestlohn bei 666 Euro und wurde 2005 von weniger als einem Prozent der Arbeitnehmer bezogen.
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Hat die Befristung von Arbeitsverträgen einen Einfluss auf die Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen?
Eva Reinowski, Jan Sauermann
IWH Discussion Papers,
Nr. 2,
2008
Abstract
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurde der Einsatz von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland seit den 1980ern vereinfacht. Als Folge dieser Vereinfachungen nimmt die Bedeutung dieser Beschäftigungsform als Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsnachfrage gerade bei geringqualifiziert Beschäftigten zu. Obwohl die Möglichkeit von Befristungen Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eröffnet, wird in der Literatur argumentiert, dass befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Art „Sackgasse“ darstellen und mit geringeren Investitionen in berufliche Weiterbildung verbunden sind. In diesem Beitrag wird anhand der Daten des Mikrozensus 2004 untersucht, welchen Einfluss befristete Arbeitsverträge auf die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen haben. Die empirische Analyse wird mit Hilfe eines rekursiven bivariaten Probitmodells durchgeführt. Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass geringqualifiziert Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen keinen systematischen Nachteil gegenüber unbefristet Beschäftigten beim Zugang zu beruflicher Weiterbildung haben.
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25.01.2008 • 3/2008
Jeder fünfte abhängig Beschäftigte im Osten verdient weniger als 7,50 Euro je Stunde
In der aktuellen Debatte zur Einführung eines Mindestlohns werden verschiedene Vorschläge zur Ausgestaltung und zu dessen Höhe genannt. Vielfach wird ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro diskutiert. Das entspräche bei einer 40-Stunden-Woche ca. 1 300 Euro brutto monatlich.
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Arbeitsmarktbilanz Ostdeutschland: Besserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt setzt sich fort
Hans-Ulrich Brautzsch
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2007
Abstract
Im Verlauf des Jahres 2007 hat sich die Situation auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt weiter gebessert. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um ca. 100 000 (1,8%) gegenüber dem Vorjahr zu. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg mit 105 000 besonders kräftig. Die registrierte Arbeitslosigkeit ging um etwa 150 000 Personen zurück. Dies ist zum einen auf die Besserung der Beschäftigungssituation zurückzuführen. Zum anderen nahm – wie in den vergangenen Jahren – das Arbeitsangebot ab. Die Unterbeschäftigungsquote ist aber nach wie vor etwa doppelt so hoch wie in Westdeutschland. Im Jahr 2008 wird sich die Lage auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt infolge des – wenn auch etwas schwächeren – Produktionswachstums weiter bessern.
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Paradigmenwechsel im europäischen Wettbewerbsrecht
Nicole Steinat
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2007
Abstract
Seit einigen Jahren hat sich im europäischen Wettbewerbsrecht ein Paradigmenwechsel vollzogen, der wesentlich durch die US-amerikanische Wettbewerbspolitik beeinflußt wurde. Während bislang vor allem das deutsche Wettbewerbsrecht Einfluß auf die Entwicklungen in Europa hatte, tritt nunmehr das amerikanische System an diese Stelle. So wird das Verhalten von Unternehmen stärker an ökonomischen Merkmalen und weniger an formaljuristischen Kriterien ausgerichtet. Diese Einbindung eines „more economic approach“ zeigt sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in Rechtsanwendung und Rechtsprechung.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den daraus resultierenden Reformen auf der Gesetzgebungsseite sowie deren Auswirkungen in Bezug auf zweiseitig wettbewerbsbeschränkende Handlungen, also Kartelle. So ist beispielsweise die Kronzeugenregelung zu einem der wichtigsten Instrumente der europäischen Wettbewerbspolitik geworden. Doch auch die im vergangenen Jahr grundlegend reformierte Berechnungsmethode für Geldbußen wird die Sanktionsmöglichkeiten stärker als bisher ausschöpfen. Dennoch unterscheiden sich das amerikanische und das europäische Wettbewerbsrecht noch in wesentlichen Punkten. So existiert auf europäischer Ebene noch nicht die Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Kartellen und somit zur Verhängung von Gefängnisstrafen. Einzelne europäische Staaten, beispielsweise Großbritannien, sind diesen Weg aber bereits gegangen.
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