Aktuelle Trends: Tarifbindung im Verarbeitenden Gewerbe Ostdeutschlands: Keine weitere Tarifflucht 2006
Cornelia Lang
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2007
Abstract
Im Jahr 2001 hatte ein Drittel der ostdeutschen Industrieunternehmen laut IWH-Umfrage einen Flächentarifvertrag, knapp ein Drittel einen Haus- oder Firmentarifvertrag und reichlich ein Drittel keinen Tarifvertrag. Diese Anteile haben sich in den Folgejahren in Richtung einer Tarifflucht verschoben, allerdings ist diese Entwicklung am aktuellen Rand zum Stillstand gekommen. Nunmehr liegt der Anteil der tariflosen Firmen bei 60%. Differenziert nach Betriebsgröße ergibt sich folgendes Bild: Am häufigsten gelten Flächentarifverträge in größeren Unternehmen, die 250 und mehr Mitarbeiter beschäftigen. In kleinen Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gehören hingegen drei von vier Unternehmen keiner Tarifgemeinschaft an.
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10.01.2007 • 2/2007
Tarifbindung im Verarbeitenden Gewerbe Ostdeutschlands: Keine weitere Tarifflucht 2006
Im Jahr 2001 hatte ein Drittel der ostdeutschen Industrieunternehmen laut IWH-Umfrage einen Flächentarifvertrag, knapp ein Drittel einen Haus- oder Firmentarifvertrag und reichlich ein Drittel keinen Tarifvertrag. Diese Anteile haben sich in den Folgejahren in Richtung einer Tarifflucht verschoben, allerdings ist diese Entwicklung am aktuellen Rand zum Stillstand gekommen. Nunmehr liegt der Anteil der tariflosen Firmen bei 60%. Differenziert nach Betriebsgröße ergibt sich folgendes Bild: Am häufigsten gelten Flächentarifverträge in größeren Unternehmen, die 250 und mehr Mitarbeiter beschäftigen. In kleinen Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gehören hingegen drei von vier Unternehmen keiner Tarifgemeinschaft an.
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Aktuelle Trends: Tarifbindung in der ostdeutschen Industrie weiter auf dem Rückzug
Sophie Wörsdorfer
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2006
Abstract
Laut IWH-Umfrage ziehen sich die ostdeutschen Industrieunternehmen weiter aus Tarifverträgen zurück. Gehörten im November 2003 noch rund 45% der Firmen aus dem Längsschnitt einer Tarifgemeinschaft an, so unterliegen im Jahr 2005 lediglich 40% der Befragten der Tarifbindung. Gegenwärtig sind Flächen- bzw. Haustarifverträge in etwa gleich stark vertreten. Für die Tarifzugehörigkeit spielt die Betriebsgröße eine wesentliche Rolle. Während rund drei von vier Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind, gehören die Großunternehmen, die 250 und mehr Mitarbeiter beschäftigen, zu rund zwei Dritteln einer Tarifgemeinschaft an. Für letztere ist überwiegend ein Flächentarif relevant (ca. 54% gegenüber 46% Haustarif).
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Beschäftigungshemmnisse im öffentlichen Dienst – dargestellt anhand wissenschaftlicher Mitarbeiter in Forschungseinrichtungen
Herbert Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 6,
2005
Abstract
Spätestens mit den so genannten Hartz-Reformen auf dem Arbeitsmarkt verstärkt sich das Interesse der Öffentlichkeit an der Arbeitsvermittlung und ihrer Wirksamkeit. Eine effiziente Arbeitsvermittlung ist nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendige Voraussetzung für einen spürbaren Abbau von Arbeitslosigkeit. Aber die Vermittlung allein ist nur eine notwendige, keine hinreichende Bedingung dafür, dass die Arbeitsuchenden auch entsprechende Beschäftigungsverhältnisse abschließen können. Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen können trotz aller Vermittlungsbemühungen dazu führen, dass potenzielle Arbeitsplätze nicht besetzt werden.
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Ein Kommentar: Agenda 2010 nach einem Jahr: die Reformen sind besser als ihr Ruf
Rüdiger Pohl
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2004
Abstract
Zugegeben: eine Goldmedaille wird die Bundesregierung mit ihrer Reformpolitik nicht gewinnen. Die Reaktionen in der Öffentlichkeit sind negativ. Reformgegner organisieren Demonstrationen. Reformbefürworter führen eine lange Mängelliste an. Die Reformen gehen nicht weit genug. Warum, zum Beispiel, wird die demographisch gebotene Anhebung des Renteneintrittsalters immer noch verzögert? Die Reformen sind nicht umfassend genug, manche Reformfelder werden tabuisiert. Warum, zum Beispiel, soll das überkommene System der Tarifverträge unangetastet bleiben, weshalb ist keine Korrektur der Mitbestimmung erlaubt? Die Regierung handelt zudem widersprüchlich. Warum, zum Beispiel, greift sie zu dem untauglichen Instrument der Ausbildungsplatzabgabe, die den Lehrstellenmangel nicht an der Wurzel bekämpft? Strafmaßnahmen dieser Art sind das Gegenteil von Entlastungen, die in der Reformagenda als Voraussetzung für die Dynamisierung der Wirtschaft erkannt werden. Nicht nur die Regierung steht mit ihren Reformen im Kreuzfeuer. Sobald die Opposition ehrgeizige Reformpläne schmiedet, sieht sie sich ebenfalls massiver Kritik ausgesetzt.
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Pauschale versus gezielte Flexibilisierung: Vorschläge zu einer Reform der Tarifpolitik
Jürgen Kolb
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
1998
Abstract
Der Beitrag greift die Debatte zur Flexibilisierung des Flächentarifvertrages in Deutschland auf. Dazu werden die einzelnen Komponenten von Tarifverträgen nach ihrer ökonomischen Funktion in vier Kategorien unterteilt. Auf dieser Basis wird untersucht, welche Tarifregelungen am besten für eine Flexibilisierung geeignet sind. Im Ergebnis zeigt sich, das dies vor allem für bestimmte tarifliche Nebenbedingungen (Weihnachtsgeld etc.) gilt. Ein weiterer positiver Effekt einer solchen Strategie kann aus einer Motivationssteigerung der Belegschaft resultieren.
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