Instituionelle Kinderbetreuung. Erschwinglich für alle?
Cornelia Lang
Wer betreut Deutschlands Kinder?,
2006
Abstract
Institutionelle Kinderbetreuung ist in Deutschland vor allem ein öffentlich bereit gestelltes, subventioniertes Gut. An den Kosten für diese Betreuung beteiligen sich die Eltern über die Entrichtung von Elternbeiträgen. Die Höhe dieser Beiträge wird in den Gebührenordnungen der Kommunen festgelegt, dabei gibt es eine große Bandbreite kommunaler Regelungen. Im Beitrag wird mit Daten der DJI-Betreuungsstudie gezeigt, dass die Haushalte von Kindern aus unteren Einkommens- und Statusgruppen tendenziell stärker durch die Kosten für die institutionelle Kinderbetreuung belastet sind als die Haushalte von Kindern aus höheren Statusgruppen. Die Zufriedenheit mit den Kosten für institutionelle Betreuung ist niedriger als für andere Faktoren, wie Gruppengröße, Konzepten usw. Eine deutliche Mehrheit der Befragten hält monatliche Beiträge bis maximal 100 Euro für angemessen. . Ein Vergleich der als angemessen genannten Beiträge mit den tatsächlich monatlich entrichteten zeigt, dass gegenwärtig nur für jedes zehnte Kind weniger gezahlt wird, als der Beitrag, den die Befragten als Obergrenze genannt haben.Sozial schwache Haushalte greifen signifikant seltener auf informelle Betreuungsformen zurück, die ebenfalls Kosten verursachen, wie Tagesmütter oder Babysitter. Verglichen mit den Kosten für Kindertageseinrichtungen ist die Betreuungsstunde durch Tagesmütter deutlich teurer. Diese Betreuungsform konzentriert sich in der vorliegenden Studie in den höheren sozialen Schichten und hängt eng mit dem Umfang der Erwerbstätigkeit der Mütter zusammen.
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Die wirtschaftliche Lage der Republik Belarus - Neunzehnter Bericht -
IWH-Sonderhefte,
Nr. 1,
2002
Abstract
Das reale Wirtschaftswachstum verlangsamte sich im Jahr 2001 auf 4% gegenüber dem Vorjahr. Stimuliert wurde es durch eine Ankurbelung der privaten Nachfrage. Auslöser hierfür war die schrittweise Anhebung des durchschnittlichen Monatslohns im staatlichen Sektor auf umgerechnet 100 US-Dollar. Die Lohnerhöhung war ein wichtiges Versprechen von Präsident Lukaschenko für die Präsidentschaftswahlen im September 2001. Die höheren Löhne im Staatssektor induzierten Lohnerhöhungen in anderen Bereichen der Volkswirtschaft. Dies hatte schwerwiegende ökonomische Auswirkungen: Die Unternehmen verzeichneten einen erheblichen Gewinneinbruch und kürzten die Investitionsausgaben. Aufgrund von Liquiditätsproblemen stiegen die Zahlungsrückstände, und die Bartergeschäfte nahmen zu. Zahlungsschwierigkeiten bei den Abnehmern resultierten in einer höheren Lagerhaltung. Auf Seiten der privaten Haushalte führte der Einkommenszuwachs zu einer höheren Nachfrage nach Devisen, die die Nationalbank veranlasste, auf dem Devisenmarkt zu intervenieren, um den Wechselkurs zu stabilisieren. Im Endeffekt fand lediglich ein Devisentransfer von der Nationalbank in die Hände der privaten Haushalte zu Lasten der Devisenreserven statt. Nur Dank der veränderten Kassenhaltungsgewohnheiten der Bevölkerung führte die Geldmengenausweitung noch nicht zu einer Beschleunigung der Inflation. Der föderale Haushalt verzeichnete erhebliche Ausfälle bei der Gewinnsteuer. Hinzu kamen steigende Steuerzahlungsrückstände. Insgesamt war – wie bereits in den vergangenen Jahren – die Stabilisierung der sozialen Lage der Bevölkerung ein Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik. Dies ging zu Lasten der längerfristigen Wachstumsaussichten. Der Kapitalstock ist weitgehend obsolet geworden. Die verordneten Lohnerhöhungen orientierten sich nicht an den Produktivitätssteigerungen. Gleichwohl war die ausgewiesene Arbeitslosigkeit vergleichsweise niedrig. Mit umfangreichen Eingriffen der Regierung in die Preis- und Lohnbildung und in die Beschäftigungs- und Produktionsentscheidungen der Unternehmen weist das Land charakteristische Merkmale eines sozialistischen Wohlfahrtsstaates auf, der langfristig – aus ökonomischer Sicht – nicht tragfähig ist. Kurzfristig erfolgt das Einkommenswachstum aus dem Substanzverzehr des Kapitalstocks. Für das Jahr 2002 ist eine Wachstumsrate des BIP von 2% bis 3% zu erwarten, die sich im Jahr 2003 weiter auf etwa 1% bis 2% abschwächen wird.
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Gemeinnütziges Engagement der Sparkassen: Umfang und regionale Wirkungen
Martin Wengler
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 12,
2001
Abstract
Die Sparkassengruppe kommt ihrem im Rahmen des öffentlichen Auftrags geforderten gemeinnützigen Engagement mit erheblichem Mitteleinsatz nach. Im Jahr 2000 wurden insgesamt 542 Mio. DM für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Förderung und die Art der Mittelverwendung erfolgen dabei sowohl auf Verbands- als auch auf Sparkassenebene regional differenziert. Dies legt die Vermutung nahe, dass die Mittel problemorientiert eingesetzt werden und somit einen Abbau vorhandener sozialer Disparitäten unterstützen.
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Kommunale Arbeitsmarktpolitik - Verschiebebahnhof oder Ausweg aus der Sozialhilfeabhängigkeit?
Hilmar Schneider
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2001
Abstract
Vor dem Hintergrund stetig steigender Finanzierungslasten durch die Sozialhilfe gehen Kommunen zunehmend dazu über, neben den Arbeitsämtern eigene arbeitsmarktpolitische Programme für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger durchzuführen. Kritiker wenden jedoch ein, dass es sich hierbei lediglich um den Versuch einer Lastenverschiebung handle und weniger um eine am Integrationserfolg orientierte Politikoption. Um diesen Einwand näher untersuchen zu können, hat das IWH bundesweit eine explorative Untersuchung in zwölf ausgewählten Städten und Landkreisen durchgeführt, bei der aus der Gruppe der arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger insgesamt etwa 200 Maßnahmenteilnehmer und Nichtteilnehmer als Vergleichsgruppe befragt wurden. Die Ergebnisse der IWH- Sozialhilfestudie sprechen für einen eher mäßigen Erfolg der Maßnahmen im Hinblick auf die nachfolgende Integration der Teilnehmer in den regulären Arbeitsmarkt. Dessen ungeachtet dürften sich die Maßnahmen aus kommunaler Sicht rechnen, da es mit ihrer Hilfe gelingt, die Maßnahmenteilnehmer für längere Zeit von der Sozialhilfe unabhängig zu machen, wenn auch in der Regel zu Lasten von anderen föderalen Finanzierungsinstanzen. Die Aussagefähigkeit der Ergebnisse ist allerdings dadurch beschränkt, dass die Kommunen offenbar bevorzugt besonders geeignete Personen in Maßnahmen zuweisen. Dies beeinträchtigt die Vergleichbarkeit von Teilnehmern und Nichtteilnehmern in einer durchaus ernst zu nehmenden Weise. Angesichts des beträchtlichen finanziellen Aufwands für die Förderung erscheint es daher ratsam, den Aspekt des Wirkungsnachweises stärker als bisher in den Vordergrund zu rücken. Dem könnte beispielsweise durch eine experimentell ausgerichtete Förderpraxis entsprochen werden.
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Inflexibilitätseffekte der Geringfügigkeitsgrenze auf dem Arbeitsmarkt
Jürgen Kolb
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2000
Abstract
Die Geringfügigkeitsgrenze von 630 DM pro Monat definiert den Bereich, bis zu dem Erwerbseinkommen sozialversicherungsfrei sind. Zudem machen Steuervorteile diese Jobs attraktiv. Ein Überschreiten der Schwelle ist mit erheblichen Einkommensverlusten für die Beschäftigten bzw. Kostenbelastungen der Betriebe verbunden. Um diese zu vermeiden könnten Arbeitnehmer und -geber Arbeitsverträge für ausschließlich geringfügige Beschäftigung auf die Geringfügigkeitsgrenze beschränken. Die Geringfügigkeitsgrenze würde wie eine Mauer wirken und die Flexibilität bei der Vertragsgestaltung verringern. Durch die Ausweitung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 auf 630 DM in Ostdeutschland zum 1. April 1999 lässt sich diese These empirisch testen. Dabei wird von der Überlegung ausgegangen, dass ausschließlich geringfügig Beschäftigte und deren Arbeitgeber diesen Freiraum für Arbeitsverträge mit höheren Verdiensten nutzen. Ein Vergleich der Verteilungen der Monatsverdienste geringfügig Beschäftigter von 1998 und 1999 zeigt eine deutliche Verschiebung der Löhne von 520 DM zu 630 DM. Allerdings betrifft dies nur den kleineren Teil der Beschäftigungsverhältnisse. Die Mehrheit der Arbeitsverträge schöpft nicht einmal die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze voll aus. Die Hypothese von Inflexibilitäten durch die Geringfügigkeitsgrenze wird damit zwar bestätigt, ein ernstzunehmendes Hindernis scheint sie in Ostdeutschland jedoch nur in einer eher geringen Anzahl von Fällen zu sein.
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