19.12.2018 • 23/2018
Mittelfristprojektion des IWH: Wirtschaftsentwicklung und Öffentliche Finanzen 2018 bis 2025
Für das Jahr 2018 ist mit einem Überschuss der öffentlichen Haushalte in Deutschland von knapp 60 Mrd. Euro zu rechnen. Allerdings werden sich mittelfristig die demographischen Bedingungen verschlechtern. Auch deshalb dürfte sich die Finanzlage des deutschen Staates nach und nach verschlechtern, auch wenn sie bis zum Jahr 2025 entspannt bleiben dürfte, sofern keine größeren konjunkturellen Rückschläge eintreten. „Selbst bei einem deutlichen Zinsanstieg oder einem Einbruch der ausländischen Nachfrage würden sich nur moderate Defizite einstellen“, so Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Angesichts der unter geltender Gesetzeslage zu erwartenden Reduktion des Überschusses besteht allerdings auch kein Spielraum für weitere Ausgabenerhöhungen.
Oliver Holtemöller
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Mittelfristprojektion des IWH: Wirtschaftsentwicklung und Öffentliche Finanzen 2018 bis 2025
Andrej Drygalla, Katja Heinisch, Oliver Holtemöller, Axel Lindner, Matthias Wieschemeyer, Götz Zeddies
Konjunktur aktuell,
Nr. 4,
2018
Abstract
In Deutschland wird die Anzahl der Erwerbspersonen mittelfristig aufgrund der Alterung der Bevölkerung sinken und damit auch das Wirtschaftswachstum niedriger ausfallen als in den vergangenen Jahren. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine Reihe von zusätzlichen Staatsausgaben beschlossen. Auf der Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Projektion mit dem IWH-Deutschlandmodell lässt sich aber zeigen, dass es bis zum Jahr 2025 kaum zu Haushaltsdefiziten kommt, auch wenn sämtliche im Koalitionsvertrag enthaltenen finanzpolitischen Maßnahmen umgesetzt werden. Selbst wenn sich die makroökonomischen Rahmenbedingungen verschlechtern, etwa wegen eines deutlichen Zinsanstiegs oder eines Einbruchs der ausländischen Nachfrage, würde der Finanzierungssaldo zwar negativ, die zu erwartenden Defizite lägen aber dennoch wohl unter 0,5% in Relation zum Bruttoinlandspro-dukt. Ein Einbruch der ausländischen Nachfrage würde die Produktion zwar stärker dämpfen als ein Zinsschock, die Effekte auf den gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo wären aber vergleichbar. Denn ein Zinsschock belastet eher die Binnennachfrage, von deren Rückgang die staatlichen Einnahmen stärker betroffen sind als von einem Rückgang der Exporte. Für die kommenden Jahre dürfte der deutsche Staatshaushalt damit recht robust sein; dabei ist aber zu beachten, dass etwa die aus dem Rentenpaket resultierenden Mehrausgaben erst nach dem Jahr 2025 deutlich zu Buche schlagen.
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Zu den rentenpolitischen Plänen im Koalitionsvertrag 2018 von CDU, CSU und SPD: Konsequenzen, Finanzierungsoptionen und Reformbedarf
Oliver Holtemöller, Christoph Schult, Götz Zeddies
Zeitschrift für Wirtschaftspolitik,
Nr. 3,
2018
Abstract
In the coalition agreement from February 7, 2018, the new German federal government drafts its public pension policy, which has to be evaluated against the background of demographic dynamics in Germany. In this paper, the consequences of public pensions related policy measures for the German public pension insurance are illustrated using a simulation model. In the long run, the intended extensions of benefits would lead to an increase in the contribution rate to the German public pension insurance of about two and a half percentage points. Referring to pension systems of other countries, we discuss measures in order to limit this increase in the contribution rate.
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19.04.2018 • 7/2018
Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2018: Konjunkturforscherinnen und -forscher heben Prognose leicht an
Berlin, 19. April – Die führenden Konjunkturforscherinnen und -forscher Deutschlands haben ihre Vorhersage für 2018 und 2019 leicht angehoben. Sie erwarten für das laufende Jahr nun 2,2 Prozent Wirtschaftswachstum und für das kommende Jahr 2,0 Prozent. Im Herbst hatten sie nur mit 2,0 und 1,8 Prozent gerechnet, wie aus der halbjährlichen Gemeinschaftsdiagnose (Frühjahrsgutachten) hervorgeht, die am Donnerstag in Berlin veröffentlicht wurde. „Der Boom, in dem sich die deutsche Wirtschaft befindet, hält an. Allerdings wird die Luft dünner, da die noch verfügbaren gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten knapper werden“, sagt Timo Wollmershäuser, Leiter der Konjunkturforschung und -prognosen des federführenden ifo Instituts. Mit Blick auf die Wirtschaftspolitik der neuen Bundesregierung ergänzt er: „Gerade wenn Kassen voll sind, sollte die Finanzpolitik die Konsequenzen für die gesamtwirtschaftliche Stabilität und die Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen im Blick haben. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungsausweitungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung laufen dem Nachhaltigkeitsgedanken zuwider.“
Oliver Holtemöller
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Deutsche Wirtschaft im Boom – Luft wird dünner: Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2018
Externe Monographien,
2018
Abstract
Die Boomphase der deutschen Wirtschaft setzt sich fort. Allerdings wird die Luft dünner: Die noch verfügbaren gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten werden allmählich knapper, sodass die Konjunktur etwas an Schwung verliert. Dennoch bleibt das Tempo hoch: Der Aufschwung der Weltwirtschaft wird die Exporte weiter anregen; auch die Binnenwirtschaft dürfte bei außerordentlich günstiger Lage auf dem Arbeitsmarkt schwungvoll bleiben. Zusätzlich dürfte die neue Bundesregierung durch die im Koalitionsvertrag vereinbarten fiskalischen Maßnahmen die Nachfrage stimulieren. Im Jahresdurchschnitt dürfte die Wirtschaftsleistung um 2,2 Prozent in diesem und um 2,0 Prozent im kommenden Jahr expandieren. Damit heben die Institute ihre Einschätzung für den Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in beiden Jahren um jeweils 0,2 Prozentpunkte gegenüber ihrer Herbstdiagnose 2017 an. Die Beschäftigung dürfte weiter spürbar steigen, aber aufgrund von Knappheit auf dem Arbeitsmarkt schwächt sich der Beschäftigungsaufbau ab. Zugleich dürften die Bruttolöhne recht spürbar zulegen. Auch die Inflationsrate zieht allmählich an, von 1,7 Prozent in diesem auf 1,9 Prozent im kommenden Jahr.
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Zu den rentenpolitischen Plänen im Koalitionsvertrag 2018 von CDU, CSU und SPD: Konsequenzen, Finanzierungsoptionen und Reformbedarf
Oliver Holtemöller, Christoph Schult, Götz Zeddies
Abstract
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 formuliert die neue Bundesregierung ihre rentenpolitischen Ziele. Diese sind vor dem Hintergrund der Bevölkerungsdynamik in Deutschland zu sehen. Ab dem Jahr 2020 wird sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung deutlich verändern. In diesem Beitrag werden Simulationsrechnungen zu den Konsequenzen der rentenpolitischen Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit Hilfe eines Simulationsmodells dargestellt. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Leistungsausweitungen verursachen langfristig Kosten in Höhe von etwa 2½ Prozentpunkten beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es werden ferner Maßnahmen – auch im Vergleich zu den Rentensystemen anderer Länder – diskutiert, mit denen der Anstieg des Beitragssatzes begrenzt werden könnte.
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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19.05.2016 • 21/2016
Kein Spielraum für Mehrausgaben im Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt – Prioritäten setzen
Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen sieht eine Reihe neuer Ausgaben für den Landeshaushalt vor. Bei einer vollständigen Umsetzung der angekündigten Maßnahmen bis zum Jahr 2021 beliefen sich die Mehrausgaben auf knapp vier Mrd. Euro. Die wichtigsten Posten sind höhere Zuweisungen an die Gemeinden, finanzielle Entlastungen der Eltern bei der Kindertagesbetreuung sowie die Erhöhung der Zuweisungen an die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Für zusätzliche Ausgaben steht jedoch im Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt kaum Spielraum zur Verfügung.
Oliver Holtemöller
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Der Koalitionsvertrag und die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland – mittelfristige Projektion für die Jahre 2013 bis 2018
Hans-Ulrich Brautzsch, Katja Drechsel, Oliver Holtemöller, Brigitte Loose, Götz Zeddies
Konjunktur aktuell,
Nr. 1,
2014
Abstract
Die schwache Entwicklung im Winterhalbjahr 2012/2013 hat auch ein niedrigeres durchschnittliches Wirtschaftswachstum in der mittleren Frist in Deutschland zur Folge als noch im Herbst unterstellt. Unter Berücksichtigung der Prognose für die Jahre 2014 und 2015 des IWH vom Dezember 2013 ist zwischen 2012 und 2018 mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate des Bruttoinlandsproduktes von 1¼% pro Jahr zu rechnen. Hierbei wird angenommen, dass die Kapazitäten der deutschen Wirtschaft mittelfristig leicht überdurchschnittlich ausgelastet sein werden, unter anderem weil die einheitliche europäische Geldpolitik in Deutschland noch längere Zeit expansiv wirken dürfte. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns dürfte hingegen dämpfend wirken.
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15.12.2009 • 74/2009
Demographischer Wandel als ressortübergreifende Herausforderung
Deutschland kommt in Europa eine Vorreiterrolle in Sachen demographischer Wandel zu, wobei die Bevölkerungsentwicklung innerhalb Deutschlands nicht einheitlich verläuft. So verändern sich nicht nur die Einwohnerzahlen in den Regionen unterschiedlich, sondern die Regionen altern auch in unterschiedlichem Ausmaß: Einige wenige Gegenden beispielsweise – vorwiegend die Boomstädte im Süden – gewinnen sogar an junger Bevölkerung hinzu, während starke Alterung hingegen im Zuge der Abwanderung junger Menschen und geringer Geburtenzahlen insbesondere auf die Neuen Bundesländer zutrifft – mit einer stärkeren Abnahme der Bevölkerungsdichte im ländlichen Raum. Mit der rückläufigen Zahl der Erwerbsfähigen wird oft die Frage verbunden, ob den betreffenden Regionen künftig die Fachkräfte ausgehen und somit die wirtschaftliche Entwicklung aus-gebremst wird. Im Hinblick auf den demographischen Wandel haben frühere Bundesregierungen bereits Maßnahmen im Bereich der Familien- und Rentenpolitik auf den Weg gebracht. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag sowie auf der Klausurtagung in Meseberg Absichten erkennen lassen, das Thema politisch noch umfassender verankern zu wollen. So soll 2011 ein ressortübergreifender Ausschuss über die „demographische Lage und künftige Entwicklung des Landes“ berichten und bis 2012 eine „Demographiestrategie“ entwickelt werden. Details sind noch nicht bekannt, doch nennt der Koalitionsvertrag einige Handlungsfelder, wie z. B. die Verringerung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum oder die Fachkräftesicherung in Ostdeutschland.
Marco Sunder
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