IWH-Insolvenztrend: Zahl der Insolvenzen im Januar wieder rückläufig, vorerst keine Insolvenzwelle in Einzelhandel und Gastgewerbe
Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ist nach einem spürbaren Anstieg im Dezember im Januar 2021 wieder zurückgegangen. Laut IWH-Insolvenztrend wurden im ersten Monat des Jahres 689 Personen- und Kapitalgesellschaften als insolvent gemeldet. Damit lagen die Insolvenzen im Januar um 23% unter den Dezemberzahlen, aber leicht über dem Mittel der vorangegangenen Monate August bis November 2020. Ein Grund für den unerwarteten Rückgang im Januar könnte die neuerliche Aussetzung der Antragspflicht für bestimmte Unternehmen sein.
Erneut waren vergleichsweise wenige Jobs von Insolvenz betroffen. Die Analyse des IWH zeigt, dass die größten 10% der Unternehmen, deren Insolvenz im Januar gemeldet wurde, insgesamt etwa 5 500 Personen beschäftigen. In keinem Monat des Jahres 2020 war diese Zahl niedriger. Die Gruppe der größten Unternehmen ist maßgeblich für die Gesamtzahl aller Jobverluste nach Insolvenz (für eine ausführliche Darstellung vgl. IWH Policy Note 2/2021).
Die Gründe für die weiter niedrigen Insolvenzzahlen sieht der Leiter der Abteilung Strukturwandel und Produktivität und der dort angesiedelten IWH-Insolvenzforschung, Steffen Müller, in einer Mischung aus staatlichen Hilfsmaßnahmen und einer teilweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auf der einen Seite und einer abwartenden Haltung der Unternehmen auf der anderen Seite. „Viele Unternehmen sind gesund und mit finanziellen Polstern in die Krise gegangen und können bis zum Wiederaufschwung nach der Krise durchhalten“ (für eine ausführliche Darstellung vgl. IWH Policy Note 2/2021).
Die neuerlich bis April ausgesetzte Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die für die sogenannten November- und Dezemberhilfen des Bundes antragsberechtigt sind, dürfte die Insolvenzentwicklung in den kommenden Monaten dämpfen. „Die Analyse unserer Frühindikatoren zeigt, dass auch in den nächsten Monaten nicht mit einer Insolvenzwelle zu rechnen ist“, so Müller.
Insbesondere zeigen die Frühindikatoren für die nächsten Monate auch keinen Anstieg bei den Insolvenzen in den vom Lockdown besonders betroffenen Branchen Einzelhandel und Gastgewerbe. Dies ist als Zeichen für die Wirksamkeit der neuerlichen Aussetzung der Antragspflicht zu werten, denn zum einen stehen diese Branchen im Fokus der November- und Dezemberhilfen des Bundes, und zum anderen scheinen Unternehmen dieser Branchen von der Aussetzung der Antragspflicht auch Gebrauch zu machen. So mussten insbesondere Unternehmen dieser beiden Branchen im Oktober nach zwischenzeitlicher Rückkehr zur Antragspflicht überproportional oft zum Insolvenzgericht gehen. Das bedeutet aber auch, dass sich Insolvenzen in diesen Branchen durch die neuerliche Aussetzung der Antragspflicht wieder aufstauen könnten.
Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben (vgl. Abbildung 3). Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator. Für seine Analysen wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Dank seiner langjährigen Expertise, gebündelt in der IWH-Insolvenzforschungsstelle, gehört das Institut bundesweit zu den führenden Einrichtungen auf diesem Themengebiet.
Mehr zur IWH-Insolvenzforschungsstelle und zur Methodik hinter dem IWH-Insolvenztrend: www.iwh-halle.de/insolvenzforschung.
Veröffentlichung:
Müller, Steffen: Insolvenzen in der Corona-Krise. IWH Policy Note 2/2021, Halle (Saale) 2021.
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Zugehörige Publikationen
Insolvenzen in der Corona-Krise
in: IWH Policy Notes, 2, 2021
Abstract
Die Insolvenzzahlen sind trotz Corona-Krise im Jahr 2020 stark gesunken. Diese paradoxe Situation kann in erster Linie durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen und abwartendes Verhalten bei den Unternehmen erklärt werden. Die Krise traf die meisten Unternehmen am Ende einer langanhaltenden wirtschaftlichen Boomphase und somit haben viele Unternehmen umfangreiche Reserven aufgebaut, die sie in Erwartung eines Nach-Corona Booms aufbrauchen. Obwohl eine Insolvenzwelle ab Frühjahr nicht auszuschließen ist, ist sie doch eher unwahrscheinlich. Der Staat muss seine Kräfte bündeln um ein Wiederaufflammen der Pandemie nach dem Sommer 2021 zu verhindern und gleichzeitig die Stützungsmaßnahmen bereits im Jahr 2021 beenden, um eine „Zombifizierung“ der Wirtschaft zu unterbinden.