Datenbedarfe für ein Monitoring des Förderprozesses der Kapitel-1-Maßnahmen des Investitionsgesetzes Kohleregion (InvKG). Handbuch B
Die vorliegende Expertise verfolgte das Ziel, Datenbedarfe für die Evaluierung der Kapitel-1-Maßnahmen des InvKG abzuleiten. Die Evaluierung und die daraus entstehenden Datenbedarfe müssen sich in ein theoretisches Modell der ökonomischen Literatur zur Wirkung von Politikmaßnahmen einordnen lassen. Bei den Kapitel-1-Maßnahmen handelt es sich im weitesten Sinne um Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturen. Charakteristisch für Infrastrukturen ist, dass sie durch mittlere Zeiträume der Planung und Errichtung auf der einen sowie lange Nutzungszeiträume auf der anderen Seite gekennzeichnet sind. Hinzu kommt, dass die Phasen der Planung/Errichtung und der Nutzung Aspekte von Marktmängeln berühren. In der Praxis unterliegt dieser Bereich daher einer umfassenden staatlichen Regulierung.
15. Mai 2023
Die für die Evaluierung der getätigten Maßnahmen erforderlichen Daten werden idealerweise aus dem Förderprozess heraus generiert. Berücksichtigt man im Förderprozess zudem geeignete standardisierte Identifikatoren, lassen sich die Förderinformationen mit weiteren Daten der amtlichen Statistik verknüpfen. Aufwendige Befragungen von Fördermittelempfängern können damit reduziert werden. Diese Vorgehensweise beugt zugleich noch weiteren Gefahren vor, der von Verzerrungen im Antwortverhalten und nur einmalig erhobenen Daten, welche keine Weiterverwendung erfahren. Durch die Nutzung von Sekundärinformationen, die ohnehin bereits vorliegen, ist dieses Risiko nahezu ausgeschlossen. Die Expertise zeigte, dass ein Großteil der benötigten Informationen bereits vorliegen müsste. Punktuell bedarf es Unterstützung eines Forschungsdatenzentrums, was sich in der Praxis jedoch relativ problemlos umsetzen lassen dürfte. In einem Punkt liegen allerdings größere Herausforderungen. Konkret handelt es sich um die standardisierte Erfassung der Akteure, die in die Phasen der Planung und Errichtung auf der einen sowie der Nutzung auf der anderen Seite involviert sind. Die Expertise hat Lösungsvorschläge präsentiert, wie sich diese Anforderungen in der Praxis pragmatisch umsetzen ließen.
Die wohl größte Herausforderung besteht wohl dahingehend, jene Informationen zu erfassen, die komplementär (oder substitutiv) zu den Kapitel-1-Maßnahmen von den Akteuren im Fördergebiet (aber auch außerhalb vom Fördergebiet, wenn hier Kompensationsangebote erfolgen) angelegt sind. Angesprochen sind hier vor allem die Arm-2-Maßnahmen, die – soweit bekannt – häufig mit Arm-1-Maßnahmen kombiniert werden. Gleiches gilt für Maßnahmen, die nicht unter dem Mantel des InvKG laufen, aber dennoch in einem sachlichen Bezug zu den Kapitel-1-Maßnahmen stehen. Angesprochen sind hier vor allem die Förderung im Rahmen des JTF-Programms, die Kompensationszahlungen aus dem Kohleverstromungsbeendigungs-
gesetz sowie die Förderung im Rahmen der GRW. Hier besteht enormer Nachholbedarf bei der Schaffung von organisatorischen Voraussetzungen, um den Förderprozess ganzheitlich zu dokumentierten. In diesem Punkt sollte man auch auf den Erfahrungen des Berichts des Sachverständigenausschusses über die Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik aufbauen. Die detaillierte Erfassung von Informationen zum Förderprozess wird sich langfristig auszahlen, da – anders als bei den Corona-Maßnahmen – die Voraussetzungen für eine evidenzbasierte Evaluation der InvKG-Maßnahmen vorliegen. Viele Maßnahmen haben noch nicht begonnen oder werden erst in der Zukunft starten. Insofern besteht jetzt noch die Möglichkeit, organisatorische Strukturen für die standardisierte Erfassung der Daten zu schaffen.