Kommentar: Der Europäische Gerichtshof und der Grexit
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2015
Abstract
Die Europäische Zentralbank hat vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) grünes Licht für den Ankauf von Staatsanleihen bekommen. Wie der EuGH ent-schied, dürfen die Zentralbanker unter Einhaltung bestimmter Bedingungen Staatsanleihen der Euroländer aufkaufen. Die Richter billigen damit ein Programm, das auf eine Entscheidung des EZB-Rats im September 2012 zurückgeht: Die Notenbank werde notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Euroländern kaufen, um die Währung zu stützen, hatte damals EZB-Präsident Mario Draghi verkündet. Allerdings darf die Zentralbank nur tätig werden, wenn das betroffene Land bestimmten Qualitätsansprüchen genügt oder unter den Euro-Rettungsschirm geschlüpft ist und folglich strenge Reformvorgaben erfüllen muss. Die Richter argumentieren, dass das Programm die währungspolitischen Befugnisse der EZB nicht überschreite. Es verstoße nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten, sondern es handele sich dabei um ein Programm, das dem Bereich der Währungspolitik zuzuordnen sei und zu dem Ziel der EZB beitrage, die Preisstabilität in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Entscheidung gibt der EZB auch Rückendeckung beim aktuell laufenden Anleihekaufprogramm (quantitative easing) vom Frühjahr dieses Jahres. Dieses hat zum Ziel, bis Ende September 2016 Staatsanleihen und Anleihen anderer staatlicher Einheiten aller Eurostaaten im Wert von bis zu einer Billion Euro anzukaufen. Damit soll Deflations-tendenzen entgegengewirkt werden.
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30.06.2015 • 23/2015
Griechenland: Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen
Vor der Volksabstimmung der Griechen am 5. Juli mahnt IWH-Präsident Reint E. Gropp zum Begraben des Kriegsbeils und zur Eile: Verhandlungen müssen unabhängig von dem Ergebnis der Abstimmung weitergehen, und die Reformen sind notwendiger denn je. Die Entscheidung am 5. Juli als eine Entscheidung über den Verbleib Griechenlands im Euroraum oder gar der EU zu sehen, führt in die Irre.
Reint E. Gropp
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29.06.2015 • 22/2015
Abbruch der Verhandlungen mit Griechenland: Erwartungen für den Euroraum
Der Abbruch der Verhandlungen zwischen Griechenland und der Euro-Gruppe ist katastrophal für Griechenland, stärkt aber in den Augen von IWH-Präsident Reint E. Gropp den Euroraum. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von vorletzter Woche hat die Möglichkeiten der Europäischen Zentralbank, Dominoeffekte auf andere schwächere Euroländer zu verhindern, noch einmal gestärkt und daher die Verhandlungsposition Griechenlands entscheidend geschwächt. Kurzfristige Unruhen an den Märkten sollten die Verantwortlichen nicht irritieren oder von ihrem Kurs abbringen. Reint Gropp erläutert, was aus Sicht von Griechenland, der Europäischen Union und der Europäischen Zentralbank jetzt zu erwarten ist.
Reint E. Gropp
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Erweiterung des Investitionskonzepts in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
Axel Lindner, Brigitte Loose
Wirtschaftsdienst,
Nr. 11,
2014
Abstract
Das Statistische Bundesamt hat im Sommer 2014 eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) durchgeführt. Neben der turnusmäßigen Einbeziehung aktueller Datengrundlagen wurde das EU-weit rechtsverbindliche Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010) umgesetzt. Am wichtigsten ist wohl die Erweiterung des Investitionsbegriffs: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) werden nunmehr als Geistiges Eigentum den sonstigen Anlageinvestitionen zugerechnet und erhöhen auch das Bruttoanlagevermögen. Das ist immer dann der Fall, wenn ein ökonomischer Nutzen dadurch generiert wird, dass Ergebnisse der Forschung und Entwicklung wiederholt im Produktionsprozess eingesetzt oder angewandt werden. Entsprechend der Nutzung werden über den jeweiligen Zeitraum anteilige Abschreibungen auf das Geistige Eigentum vorgenommen. Betroffen sind gleichermaßen erworbene wie auch selbst erstellte F&E-Leistungen. Nach alter Konzeption wurde Forschung und Entwicklung von Marktproduzenten als Vorleistungsgut von der Summe aller Produktionswerte abgezogen; sie ging damit nicht in die Bruttowertschöpfung ein. Als Investitionsgut ist sie nun Teil der Wertschöpfung und wirkt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für den Marktproduzenten gewinnerhöhend. Auch F&E von Nicht-Marktproduzenten zählt zu den Bruttoanlageinvestitionen, sie trug aber schon nach dem alten Konzept zur Wertschöpfung bei, denn sie wurde als Konsum des Staates oder von Organisationen ohne Erwerbszweck gebucht. Konsequenz der jetzigen Buchung als Investitionen ist allerdings, dass die F&E-Aufwendungen von Nicht-Marktproduzenten in den Folgejahren zu einer höheren Bruttowertschöpfung als nach der alten Regelung führen: Die Bruttowertschöpfung erhöht sich nun um den Betrag der Abschreibungen auf die durch F&E erzeugten geistigen Güter. Alles in allem führt die Verbuchung von F&E-Leistungen als Investitionen zu einer deutlichen Niveauerhöhung des deutschen Bruttoinlandsprodukts (um 2,5 Prozentpunkte 2013). Der Anteil der Bruttoanlageinvestitionen am BIP (die Investitionsquote) erhöht sich wesentlich auf 19,7% 2013 statt 17,2% vor der Revision.
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Musterknabe Osteuropa: Subventionskontrolle und staatliche Beihilfen
Jens Hölscher
Wirtschaftsdienst,
Nr. 5,
2014
Abstract
Am 1.5.2004 sind zehn neue Mitgliedstaaten, vor allem Transformationsländer, in die EU aufgenommen worden. Drei Jahre später, am 1.1.2007, kamen Bulgarien und Rumänien hinzu. Während deutsche Unternehmer zunächst die zusätzliche Konkurrenz fürchteten, bewerten sie die Auswirkungen der Osterweiterung inzwischen positiv. Die neuen Mitgliedstaaten haben von ihrem Beitritt grundsätzlich profitiert, sogar in Hinblick auf die Beihilferegelungen konnten sie den strengen Anforderungen der EU entsprechen. Allerdings haben sich flexible Wechselkurse in der Krise für die Länder außerhalb des Euroraums als Vorteil erwiesen. Zudem leiden Rumänien und Bulgarien unter der Instabilität ihrer politischen Systeme.
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Im Fokus: Nach dem EU-Beitritt stoppt die institutionelle Konvergenz in den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten
Marina Grusevaja, Toralf Pusch
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 6,
2013
Abstract
Die institutionelle Konvergenz wird seit der Gründung der Europäischen Union als Voraussetzung für die wirtschaftliche Konvergenz angesehen. In den mittel- und osteuropäischen Ländern wurde eine institutionelle Konvergenz de jure bzw. eine Harmonisierung ex ante durch die Verpflichtung der EU-Beitrittskandidaten zur Übernahme des Acquis Communautaire angestrebt. Die institutionelle Angleichung der neuen Mitgliedstaaten an die EU-Normen sollte die Grundlage für ein schnelleres Wachstum (und damit für die wirtschaftliche Konvergenz in der EU) legen. In diesem Beitrag wird unter Verwendung der „Transition Indicators“ der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) mit Hilfe einer Clusteranalyse das Vorhandensein einer institutionellen Konvergenz de facto in den mittel- und osteuropäischen Ländern analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass eine tatsächliche institutionelle Annäherung nur bis Mitte der 1990er Jahre stattgefunden hat. Seitdem ist in den neuen Mitgliedstaaten eine Tendenz zur Stagnation bzw. Divergenz der institutionellen Entwicklung zu verzeichnen. Die untersuchten Länder scheinen in ihren regionalen Clubs (Clustern) „festzustecken“, statt sich de facto weiter an die EU-Normen anzugleichen.
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18.12.2013 • 44/2013
Nach dem EU-Beitritt stoppt die Annäherung der mittel- und osteuropäischen Länder an die EU-Normen
In der neuesten Ausgabe Ihres „Transition Report“ warnt die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) vor einer Stagnation des ökonomischen Aufholprozesses in den mittel- und osteuropäischen Ländern und macht hierfür auch nicht zu Ende geführte institutionelle Reformen verantwortlich. Die Ergebnisse einer Studie, die das IWH im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes durchgeführt hat, bestätigen diesen Befund und weisen auf die Herausbildung von Ländergruppen hin, deren institutionelle Annäherung an die EU auf ähnlichem Niveau verharrt (regionale Konvergenz-Clubs).
Marina Grusevaja
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Aktuelle Trends: FuE-Ausgaben: Ostdeutschland holt auf, aber Strukturprobleme bleiben
Jutta Günther, Katja Guhr, Simone Lösel
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2013
Abstract
Die Europäische Union (EU) hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Zwar konnte die EU die FuE-Ausgaben von ca. 1,9% im Jahr 2007 auf ca. 2,1% im Jahr 2010 steigern, dennoch liegt sie hinter Ländern wie den USA und Japan deutlich zurück.
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18.06.2013 • 21/2013
FuE-Ausgaben: Ostdeutschland holt auf, aber Strukturprobleme bleiben
Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Zwar konnte die EU die FuE-Ausgaben von ca. 1,9% im Jahr 2007 auf ca. 2,1% im Jahr 2010 steigern, dennoch liegt sie hinter Ländern wie den USA und Japan deutlich zurück. In Deutschland wurden im Jahr 2010 Ausgaben für FuE in Höhe von rund 2,8% des BIP getätigt. Mehr als zwei Drittel entfielen, wie von der EU angestrebt, auf die Wirtschaft, der Rest auf die Hochschulen und staatlichen Forschungseinrichtungen. Bei einem Vergleich von Ost- und Westdeutschland werden jedoch deutliche Unterschiede sichtbar.
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The New EU Countries and Euro Adoption
Hubert Gabrisch, Martina Kämpfe
Intereconomics,
Nr. 3,
2013
Abstract
In the new member states of the EU which have not yet adopted the euro, previous adoption strategies have come under scrutiny. The spillovers and contagion from the global financial crisis revealed a new threat to the countries’ real convergence goal, namely considerable vulnerability to the transmission of financial instability to the real economy. This paper demonstrates the existence of extreme risks for real convergence and argues in favour of a new adoption strategy which does not announce a target date for the currency changeover and which allows for more flexible and countercyclical monetary, fiscal and wage policies.
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