Fiskalische Einsparpotentiale einer Kreisstrukturreform in Sachsen-Anhalt
Simone Scharfe
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2006
Abstract
Die öffentlichen Haushalte der neuen Länder stehen angesichts der absehbaren demographischen und finanzpolitischen Entwicklungen unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Dies gilt insbesondere für Sachsen-Anhalt und hier wiederum vor allem für die Kommunen. So betrug im Jahr 2003 das kommunale (Kreise und Gemeinden) Ausgabenniveau (laufender Sachaufwand und Personalausgaben) in Sachsen-Anhalt 1 015 Euro je Einwohner und lag damit deutlich über dem der anderen ostdeutschen Bundesländer. Die Notwendigkeit von Einsparungen in diesem Bereich steht außer Frage. Dabei wird neben Einsparmöglichkeiten durch effizienten Einsatz öffentlicher Mittel auch über die Potentiale von Kreisstrukturreformen nachgedacht. Mit dem Gesetz vom 11.11.2005 wurde bereits in der letzten Legislaturperiode durch die damalige CDU/FDP-Regierung die Zusammenlegung der aktuelle 24 Kreise zu elf Neukreisen festgeschrieben. Die SPD – als damalige Oppositionspartei – unterbreitete ihrerseits einen weitergehenden Vorschlag, der die Konzentration zu fünf Kreisen vorsieht. Der hier vorliegende Beitrag beinhaltet eine Abschätzung der fiskalischen Einsparpotentiale beider Vorschläge. Hierzu wird anhand einer Benchmarkanalyse das (langfristig erreichbare) Ausgabenniveau der sachsen-anhaltischen Kreise in einem ersten Schritt im Rahmen der bestehenden Kreisstruktur ermittelt. Im Anschluß daran ergibt sich durch Gegenüberstellung mit dem erwarteten Ausgabenniveau bei einer reformierten Kreisstruktur der auf die jeweiligen Kreisstrukturreform zurückzuführende Einspareffekt. Im Ergebnis der Analyse zeigt sich, daß - der Vorschlag der SPD zur Kreisstrukturreform deutlich höhere Einspareffekte erwarten läßt als der Vorschlag der damaligen CDU/FDPRegierung, - der bereits durchgeführten unterkreislichen Verwaltungsreform eine starke Bedeutung beizumessen ist.
Artikel Lesen
Wachstumsorientierte Neuausrichtung des Solidarpaktes II
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2006
Abstract
Die ostdeutschen Länder sind gemäß §11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet, in sogenannten Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ jährlich über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Solidarpakt II zu berichten. Für die praktische Umsetzung haben sich Bund und Länder auf ein Berechnungsschema geeinigt, das die investive Verwendung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in den Mittelpunkt rückt. Hintergedanke dabei ist die die Solidarpakt-Verhandlungen prägende Vorstellung, daß die Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft vor allem auf einer unzureichenden Infrastrukturausstattung beruht. Tatsächlich sind die Ursachen für die Wachstumsschwäche der neuen Länder aber weitaus vielfältiger. Das IWH hat deshalb auf Basis wachstumstheoretischer Überlegungen ein alternatives Rechenschema für den SoBEZ-Nachweis entwickelt, das die „Wachstumsrelevanz“ der öffentlichen Ausgaben in den Vordergrund stellt und deshalb eher den Intentionen des Solidarpaktes II entspricht. Neben den Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden dabei u. a. auch Ausgaben für die Forschung und die (weiterführende) Humankapitalbildung einbezogen. Anrechenbar sind diese Ausgaben allerdings nur, wenn sie nicht durch Kreditaufnahme oder Zuweisungen von Dritten finanziert werden und wenn sie über ein normalerweise aus eigenen Mitteln zu tragendes Niveau hinausgehen. Die Argumentation folgt dabei allein ökonomischen Kriterien und ist unabhängig von den tatsächlichen quantitativen Auswirkungen für den Verwendungsnachweis im Solidarpakt II.
Artikel Lesen
Wachstumsorientierte Neuausrichtung des Solidarpaktes II - Langfassung
Joachim Ragnitz
Einzelveröffentlichungen,
Nr. 1,
2006
Abstract
Die ostdeutschen Länder sind gemäß §11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet, in sogenannten Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ jährlich über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Solidarpakt II zu berichten. Für die praktische Umsetzung haben sich Bund und Länder auf ein Berechnungsschema geeinigt, das die investive Verwendung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in den Mittelpunkt rückt. Hintergedanke dabei ist die die Solidarpakt-Verhandlungen prägende Vorstellung, daß die Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft vor allem auf einer unzureichenden Infrastrukturausstattung beruht. Tatsächlich sind die Ursachen für die Wachstumsschwäche der neuen Länder aber weitaus vielfältiger. Das IWH hat deshalb auf Basis wachstumstheoretischer Überlegungen ein alternatives Rechenschema für den SoBEZ-Nachweis entwickelt, das die „Wachstumsrelevanz“ der öffentlichen Ausgaben in den Vordergrund stellt und deshalb eher den Intentionen des Solidarpaktes II entspricht. Neben den Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden dabei u. a. auch Ausgaben für die Forschung und die (weiterführende) Humankapitalbildung einbezogen. Anrechenbar sind diese Ausgaben allerdings nur, wenn sie nicht durch Kreditaufnahme oder Zuweisungen von Dritten finanziert werden und wenn sie über ein normalerweise aus eigenen Mitteln zu tragendes Niveau hinausgehen. Die Argumentation folgt dabei allein ökonomischen Kriterien und ist unabhängig von den tatsächlichen quantitativen Auswirkungen für den Verwendungsnachweis im Solidarpakt II.
Artikel Lesen
Neue Orientierungen für die deutsche Raumentwicklungspolitik? – Bericht über einen Workshop im IWH
Gerhard Heimpold
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2006
Abstract
Seit kurzem ist eine intensive Diskussion zur Frage im Gange, ob es bei der Raumentwicklungspolitik, also bei Politikmaßnahmen, mit denen bestimmte Regionen gezielt unterstützt werden, eine Neuorientierung zugunsten wachstumsstarker Regionen geben sollte. Daran schließt sich dann die zweite Frage an, ob und welche Unterstützung künftig die strukturschwachen, peripher gelegenen Regionen erhalten sollten. Die knappen öffentlichen Kassen, der verschärfte Wettbewerb der Regionen in Europa und die veränderten Bedingungen für die öffentliche Daseinsvorsorge in Räumen mit dramatischen Bevölkerungsrückgängen drängen nach Antworten auf die genannten Fragen. Das IWH bearbeitet zusammen mit der Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen (GEFRA), Münster, und dem Leibniz Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung (IRS), Erkner, im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung ein Forschungsprojekt zum Thema „Bundesstaatliche Ordnung und Bedeutung finanzieller Ausgleichssysteme für die Raumordnung“, das empirische Fundierungen zur Beantwortung der o. g. Fragen liefern soll. In der ersten Phase der Projektbearbeitung fand am 21. Juni 2005 ein Workshop statt, der den politischen Status quo räumlicher Ausgleichspolitik und eine Bestandsaufnahme vorliegender Forschungsergebnisse zum Gegenstand hatte. Eine stärkere Orientierung auf die wachstumsstarken Räume könnte bedeuten, an dort gegebenen Agglomerationsvorteilen anzuknüpfen bzw. Agglomerationsnachteile zu mildern. Für die Unterstützung von Agglomerationseffekten, denen in modernen regionalökonomischen Theorien große Bedeutung als Entwicklungsdeterminante beigemessen wird, liefert allerdings die empirische Forschung bislang wenig Hinweise, die in konkrete regionalpolitische Maßnahmen umzusetzen wären. Es wurde grundsätzlich von den meisten Referenten und Teilnehmern betont, daß auch bei einer stärkeren Hinwendung zu einer wachstumsorientierten Raumentwicklungspolitik die strukturschwachen peripheren Räume nicht ihrem Schicksal überlassen werden dürften. Die Zentren müssten Verantwortung für die schwächere Peripherie übernehmen, den schwachen Regionen sollte Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden, und ein Überdenken der Daseinsvorsorge in Räumen mit starkem Bevölkerungsrückgang wird unvermeidlich sein.
Artikel Lesen
Rente mit 67? – Ein Kommentar
Herbert S. Buscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2006
Abstract
In der Antike, so wird es überliefert, wurde der Überbringer schlechter Nachrichten nach der Übermittlung getötet. War die Nachricht, das Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen, eine schlechte Nachricht? Die Antwort ist eindeutig nein. Denn die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bzw. die Erhöhung des Eintrittsalters ist eine richtige und notwendige Entscheidung, will doch die Mehrzahl der Arbeitnehmer auch zukünftig, wenn sie in den Ruhestand wechseln, eine Rente beziehen. Es ist seit Jahren bekannt, daß die gegenwärtigen sozialen Sicherungssysteme in ihrer derzeitigen Form nicht mehr haltbar sind und deswegen dringend reformiert werden müssen. Ebenfalls liegen seit Jahren die entsprechenden Vorschläge hierfür auf den Tisch – allerdings hatte die Politik lange Zeit nicht den Mut, frühzeitig mit den notwendigen Reformen zu beginnen. Statt dessen hat sie es in der Vergangenheit unterlassen, die Bevölkerung systematisch auf die erforderlichen Veränderungen einzustimmen. Eher das Gegenteil ist der Fall. Mit den vielfältigen Programmen zur Frühverrentung wollte die Politik den Arbeitsmarkt entlasten und die Arbeitslosigkeit „senken“. Hierdurch suggerierte sie der Öffentlichkeit, daß ein früheres Rentneralter nicht nur möglich, sondern auch finanzierbar sei und den Rentenbeziehern eine „ausreichende“ Rente gezahlt werden könne.
Artikel Lesen
Der Koalitionsvertrag aus finanzpolitischer Sicht
Kristina vanDeuverden
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 12,
2005
Abstract
Der Koalitionsvertrag liegt vor: komplex und unübersichtlich, mit vielen einzelnen Maßnahmen, die noch der Präzisierung bedürfen. Das Programm zu quantifizieren und die Finanzströme abzuschätzen, die sich daraus ergeben, ist zur Zeit schwierig; offizielle Berechnungen liegen allenfalls für Teilbereiche vor. Gleichwohl wird der Vertrag die Grundlage der Wirtschaftspolitik in den kommenden vier Jahre sein; seine Beurteilung ist mithin schon heute unumgänglich. Wie ein roter Faden zieht sich die Konsolidierung durch den Koalitionsvertrag, was im Hinblick auf die Lage der öffentlichen Finanzen auch gut zu verstehen ist. Gut 80% des Volumens wird dabei über die Einnahmeseite des Staates aufgebracht. Hiervon ist zwar ein Drittel dem Abbau von Steuervergünstigungen zuzuschreiben, der Löwenanteil wird jedoch über die Anhebung der Steuertarife – vor allem der Mehrwertsteuer – erbracht. Alles in allem wird zu wenig auf die Kürzung von Ausgaben zurückgegriffen, und die Vereinbarung bleibt deutlich hinter der Koch/Steinbrück-Liste zurück; es werden sogar neue Ausnahmetatbestände geschaffen...
Artikel Lesen
Polen: Konjunktur festigt sich allmählich wieder
Martina Kämpfe
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2005
Abstract
Die konjunkturelle Dynamik in Polen hat sich nach einer merklichen Abschwächung im zweiten Halbjahr 2004 in der ersten Jahreshälfte 2005 wieder leicht beschleunigt. Die Abflachung der Konjunktur nach den beitrittsbedingten Sondereffekten im ersten Halbjahr 2004 betraf vor allem die Industrieproduktion, in geringerem Ausmaß den Außenhandel. Von der Binnennachfrage gingen nur noch schwache Impulse aus: der private Konsum blieb verhalten und auch die Investitionen verloren nach kurzer Erholungsphase wieder an Schwung. Im zweiten Halbjahr 2005 ist Polen jedoch dabei, konjunkturell etwas Fahrt aufzunehmen. Die gesamtwirtschaftlichen Aussichten für die kommenden Monate bleiben günstig. Die Inflation ging in den ersten Monaten schrittweise zurück, das Leistungsbilanzdefizit verringerte sich, die Lage der öffentlichen Finanzen scheint sich erstmals nach Jahren zu entspannen, und sogar am Arbeitsmarkt gibt es Anzeichen für eine Trendwende hin zu einem Beschäftigungsaufbau. Die Geldpolitik ist zur Jahresmitte auf einen weniger restriktiven Kurs eingeschwenkt und hat die Zinsen gesenkt. Davon werden auch die Investitionen profitieren...
Artikel Lesen
Wie treffen Multis Investitionsentscheidungen: Das Fallbeispiel General Motors
Diemo Dietrich, Daniel Höwer
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 10,
2005
Abstract
In der öffentlichen Diskussion um die Bedeutung multinationaler Konzerne für die deutsche Wirtschaft hatten und haben die Ereignisse im Zusammenhang mit Opel, der deutschen Tochter von General Motors, ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit erregt. Als mit der Änderung der Konzernstruktur im Juni 2004 der unternehmensinterne Wettbewerb um die Produktionskapazitäten institutionalisiert wurde, war dies von vielen Beobachtern als Schritt hin zu mehr Effizienz und höherer Profitabilität gewertet worden. Doch ein solcher interner Wettbewerb um die Ressourcen eines Unternehmens kann behindert sein und zu ineffizienter Mittelverwendung führen: Informationsund Durchsetzungsprobleme sowie Machtkämpfe innerhalb eines Konzerns schränken nämlich die Fähigkeit und Bereitschaft der Konzernleitung ein, vorhandene Ressourcen in ihre produktivsten Unternehmensteile zu lenken. Unter Rückgriff auf die institutionenökonomische Organisationslehre werden mögliche Effizienzprobleme der unternehmensinternen Allokation von Kapital aufgezeigt und deren Relevanz im Rahmen einer Fallstudie zu General Motors/Opel diskutiert.
Artikel Lesen
Stabilitäts- und Wachstumspakt: kein geeigneter Weg zur Haushaltskonsolidierung – Ein Plädoyer für die Implementierung eines Ausgabenpfades –
Kristina vanDeuverden
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2005
Abstract
In den vergangenen Jahren verschlechterte sich die Lage der öffentlichen Haushalte in den Ländern der Europäischen Union zunehmend. Vor allem in langfristiger Hinsicht erscheint dies bedenklich, denn mit Blick auf die demographische Entwicklung zeichnen sich wachsende Belastungen ab. Die Notwendigkeit zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und zur Gestaltung einer nachhaltigen Finanzpolitik ist offensichtlich. Konsolidierung kann auf einer Abfolge diskretionärer politischer Entscheidungen fußen oder aber regelgebunden betrieben werden. Dabei spricht viel für die Überlegenheit einer Regelbindung. Auch in der EU hat man sich mit der Schaffung des Stabilitäts- und Wachstumspakts für diesen Weg entschieden. Der Pakt ist in der letzten Zeit jedoch immer mehr in die Kritik geraten und seine Reform steht kurz bevor. Der Grad der Überlegenheit einer Regelbindung gegenüber diskretionären – ad hoc – Entscheidungen hängt dabei davon ab, ob die Regel hinreichend definiert ist und ob sie bestimmten Anforderungen genügt. Eine Analyse des Pakts im Spiegel der relevanten Kriterien zeigt, dass er diesbezüglich deutliche Schwächen hat. Hinzu kommt, dass die bisherigen Reformvorschläge diese Schwächen nicht nur ebenfalls aufweisen, sondern sogar neue begründen. Den diskutierten Vorschlägen ist eines gemeinsam: Damit die Finanzpolitik wieder in der Lage ist, eingegangene Verpflichtungen zu erfüllen – wodurch sie vordergründig an Glaubwürdigkeit zurückgewönne – werden die Anforderungen gesenkt. Eine Konsolidierung der öffentlichen Finanzen wird mit diesem Vorgehen allerdings nicht befördert. Vor diesem Hintergrund plädiert das IWH erneut für die Implementierung eines Ausgabenpfades, der sich dem Stabilitäts- und Wachstumspakt als deutlich überlegen erweist.
Artikel Lesen
15.02.2005 • 7/2005
Stabilitäts- und Wachstumspakt: kein geeigneter Weg zur Haushaltskonsolidierung
In den vergangenen Jahren verschlechterte sich die Lage der öffentlichen Haushalte in den Ländern der Europäischen Union zunehmend. Vor allem in langfristiger Hinsicht erscheint dies bedenklich, denn mit Blick auf die demographische Entwicklung zeichnen sich wachsende Belastungen ab. Die Notwendigkeit zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und zur Gestaltung einer nachhaltigen Finanzpolitik ist offensichtlich
Pressemitteilung herunterladen