Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Who Benefits from GRW? Heterogeneous Employment Effects of Investment Subsidies in Saxony Anhalt
Eva Dettmann, Mirko Titze, Antje Weyh
IWH Discussion Papers,
Nr. 27,
2017
Abstract
The paper estimates the plant level employment effects of investment subsidies in one of the most strongly subsidized German Federal States. We analyze the treated plants as a whole, as well as the influence of heterogeneity in plant characteristics and the economic environment. Modifying the standard matching and difference-in-difference approach, we develop a new procedure that is particularly useful for the evaluation of funding programs with individual treatment phases within the funding period. Our data base combines treatment, employment and regional information from different sources. So, we can relate the absolute effects to the amount of the subsidy paid. The results suggest that investment subsidies have a positive influence on the employment development in absolute and standardized figures – with considerable effect heterogeneity.
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13.12.2016 • 49/2016
Investitionen in Köpfe stärker in den Fokus rücken – Stellungnahme zu den Neuregelungsplänen der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt
Die wirtschaftliche Lücke zu den westdeutschen Ländern kann in Sachsen-Anhalt nur verringert werden, wenn die Förderstrategie von Sachkapitalinvestitionen auf Investitionen in Köpfe umschwenkt. Für mehr Effizienz kommt es nun auf Innovationen an – und diese hängen vor allem von der Kreativität und der Qualifikation der Menschen im Land ab.
Mirko Titze
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18.08.2015 • 32/2015
Anpassung der GRW-Förderung Sachsen-Anhalts zielt nicht auf die wirtschaftlichen Hauptprobleme ab
Die Landesregierung hat am 18.08.2015 die Anpassung der Landesregelungen zur Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vorgestellt. Diese beinhalten unter anderem, dass Investitionsvorhaben künftig auch dann gefördert werden können, wenn dadurch lediglich vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden und nicht wie in der Vergangenheit neue Dauerarbeitsplätze entstehen. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) sieht die Neuregelungen zur Förderpolitik Sachsen-Anhalts kritisch. Ökonomisch sinnvolle Investitionen sollten sich in der Regel auch ohne staatliche Förderung rechnen.
Oliver Holtemöller
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Editorial
Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2011
Abstract
Vor vierzig Jahren wurde vom Bundestag das Städtebauförderungsgesetz verabschiedet. Dieses Jubiläum stand im Zentrum des diesjährigen 5. Bundeskongresses Nationale Stadtentwicklungspolitik in Kassel. Den Anlass für die Einführung der Städtebauförderung bildeten die zunehmende Verödung der Innenstädte, die Verslumung von Altbaubeständen sowie fehlende Mittel der Städte für ihre Infrastruktur. „Rettet unsere Städte jetzt!“, so lautete 1971 das Motto der Hauptversammlung des Deutschen Städtetags. In den Jahren zuvor waren bereits eine Gemeindefinanzreform, die die Dominanz der Gewerbesteuer für die kommunalen Haushalte brechen sollte, sowie die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), in deren Rahmen der Bund die kommunale Infrastruktur in strukturschwachen Regionen fördern kann, auf den Weg gebracht worden.
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Wirtschaftspolitik in Sachsen-Anhalt. Anforderungen und aktuelle Praxis
Martin T. W. Rosenfeld
Landespolitik in Sachsen-Anhalt,
2006
Abstract
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Zukunft des Prinzips der "Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse" und der Forderung nach einer "Stärkung der nationalen/regionalen Wachstumzentren" stellt sich die Frage, ob und inwieweit die bisherigen Maßnahmen in strukturschwachen Regionen dazu beigetragen haben, die Entwicklungsprobleme dieser Regionen zu überwinden. Der Beitrag konzentriert sich am Beispiel des Landes Sachsen-Anhalt auf Maßnahmen im Rahmen der Landesförderpolitik sowie der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" ("GRW"). Verschiedene Defizite werden aufgezeigt. Hinsichtlich der Landesförderpolitik fehlen wirtschaftlich relevante Programme, und es besteht ein Übergewicht der Programme im Bereich der Landwirtschaft. Im Bereich der GRW wird der Schwerpunktsetzung zugunsten der Städte bzw. des nichtstädtischen Raums nachgegangen. Mit den ab 2005 in Sachsen-Anhalt gültigen Detailregelungen der GRW dürfte sich eine Effizienzsteigerung ergeben.
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