Editorial
Vor vierzig Jahren wurde vom Bundestag das Städtebauförderungsgesetz verabschiedet. Dieses Jubiläum stand im Zentrum des diesjährigen 5. Bundeskongresses Nationale Stadtentwicklungspolitik in Kassel. Den Anlass für die Einführung der Städtebauförderung bildeten die zunehmende Verödung der Innenstädte, die Verslumung von Altbaubeständen sowie fehlende Mittel der Städte für ihre Infrastruktur. „Rettet unsere Städte jetzt!“, so lautete 1971 das Motto der Hauptversammlung des Deutschen Städtetags. In den Jahren zuvor waren bereits eine Gemeindefinanzreform, die die Dominanz der Gewerbesteuer für die kommunalen Haushalte brechen sollte, sowie die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), in deren Rahmen der Bund die kommunale Infrastruktur in strukturschwachen Regionen fördern kann, auf den Weg gebracht worden.