Die veränderten Wettbewerbsbedingungen von Nordrhein-Westfalen durch ein verändertes ‚level-playing-field‘ in den Wirtschaftsbeziehungen zum Vereinigten Königreich und Nordirland
Hans-Ulrich Brautzsch, Andrej Drygalla, Oliver Holtemöller, Martina Kämpfe, Axel Lindner
IWH Studies,
Nr. 1,
2021
Abstract
Am 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (Großbritannien) aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten. Das Land ist bisher als Handelspartner der nordrhein-westfälischen Wirtschaft von erheblicher Bedeutung gewesen: 2015, im Jahr vor dem britischen Volksentscheid zugunsten eines Austritts, war es mit einem Anteil von 7,7% der drittwichtigste Absatzmarkt für Warenexporte aus Nordrhein-Westfalen, und immerhin 4,6% aller Warenimporte stammten aus Großbritannien. In der vorliegenden Studie werden die Konsequenzen des Brexit für das Land Nordrhein-Westfalen erörtert. Der Fokus liegt dabei auf der kurzen bis mittleren Frist, denn das zentrale Instrument der Analyse, die Input-Output-Rechnung, nutzt Informationen über gegenwärtige Wirtschaftsstrukturen, die sich an die nach dem Austritt Großbritanniens neuen Rahmenbedingungen im Lauf der Zeit anpassen werden. Die Perspektiven für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU, wie sie sich im Frühjahr 2020 darstellen, werden am Anfang der Studie (Abschnitt 2) skizziert. Daran schließt sich ein Überblick der Literatur zu den wirtschaftlichen Folgen des Brexit für Europa, für Deutschland und für einzelne Regionen an (Abschnitt 3). Das zentrale Kapitel der Studie (Abschnitt 4) beleuchtet die Effekte des Brexit auf die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens. Dabei geht es vor allem um den Güterhandel, die Produktion und die Beschäftigung, aber auch um Effekte auf Investitionen und Arbeitsproduktivität. Um auch wichtige indirekte Effekte über Vorleistungsbeziehungen zu erfassen, kommt die Input-Output-Analyse zum Einsatz. Nach einer kurzen Darstellung der Wirtschaftsstruktur Nordrhein-Westfalens und der Handelsverflechtungen zwischen Großbritannien, Deutschland und der EU werden die kurz- bis mittelfristigen Effekte des Brexit auf den Güterhandel, die Produktion und die Beschäftigung in Deutschland und in neun nordrhein-westfälischen Regionen simuliert. An die so erzielten Ergebnisse schließen sich qualitative Überlegungen zu den Effekten auf Investitionstätigkeit und Produktivitätsentwicklung an. In Abschnitt 5 wird diskutiert, ob sich mit dem Brexit nicht auch Chancen für die Wirtschaft Nordrhein-Westfalens bieten. Zu diesem Zweck wird untersucht, in welchen Branchen sowohl Großbritannien als auch Nordrhein-Westfalen bisher innerhalb der EU komparative Vorteile gehabt haben, und ob der Austritt Großbritanniens dort Marktanteilsgewinne der heimischen Wirtschaft ermöglichen könnte. In Abschnitt 6 wird der Frage nachgegangen, welche Instrumente und Maßnahmen von der Politik genutzt werden könnten, um einen fairen und regelbasierten Wettbewerb auf Basis des bisherigen ‚level-playing-field‘ zwischen nordrhein-westfälischen und britischen Unternehmen zu gewährleisten. In einem abschließenden Abschnitt 7 werden die wichtigsten Ergebnisse der Studie zusammengefasst.
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18.08.2020 • 16/2020
IWH-Gutachten: Regionalförderung wirkt, sollte aber weiter verbessert werden
Deutschlands wichtigstes Instrument der Regionalpolitik fördert Arbeitsplätze, erhöht Betriebsumsätze und moderat auch die Löhne; es hat jedoch keine positiven Effekte auf die Produktivität. Das zeigt ein Gutachten zur Wirkung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), verfasst vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Daher empfehlen die Ökonomen, die Förderziele stärker auf die Produktivität auszurichten, denn nur so kann das Förderziel, dass die geförderten Regionen wirtschaftlich aufholen, erreicht werden.
Mirko Titze
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"Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW)" durch einzelbetriebliche Erfolgskontrolle
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Lutz Schneider, Mirko Titze
IWH Online,
Nr. 5,
2020
Abstract
Die „Gemeinschaftaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW)“ repräsentiert das wichtigste Instrument der Regionalpolitik in Deutschland. Das Förderprogramm gewährt nicht-rückzahlbare Zuschüsse als Anteilsfinanzierung für Investitionsprojekte von Betriebsstätten (und Kommunen) im GRW-Fördergebiet. Die Festlegung des Fördergebiets erfolgt anhand eines aus verschiedenen Teilindikatoren zusammengesetzten Strukturschwächeindikators und eines von der Europäischen Union festgelegten Anteils der in Fördergebieten lebenden Bevölkerung. Verantwortlich für die Auswahl der geförderten Projekte ist das jeweilige Land, in dem das GRW-Projekt beantragt wird.
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16.06.2020 • 9/2020
Konjunktur aktuell: Wirtschaft stellt sich auf Leben mit dem Virus ein
Die Pandemie hat in Deutschland im ersten Halbjahr 2020 einen Produktionseinbruch ausgelöst, der auch im nächsten Jahr noch nicht vollständig wettgemacht sein wird. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte laut der Sommerprognose des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) im Jahr 2020 um 5,1% sinken und 2021 um 3,2% zulegen. In Ostdeutschland fällt der Produktionsrückgang mit 3,2% im Jahr 2020 wohl schwächer aus als in Gesamtdeutschland.
Oliver Holtemöller
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Expertisen zur Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Sachsen-Anhalt
Matthias Brachert, Claudia M. Buch, Eva Dettmann, Gerhard Heimpold, Mirko Titze, Antje Weyh
IWH Online,
Nr. 2,
2018
Abstract
Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) haben eine hohe Bedeutung im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Ziele der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt umfassen den Aufbau einer breitgefächerten, modernen Wirtschaftsstruktur, die Modernisierung und Erneuerung des Kapitalstocks, die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Die vorliegenden drei Expertisen evaluieren diese Förderung mit Blick auf die GRW-Landesregeln, den Zusammenhang zwischen den wirtschaftspolitischen Maßnahmen und deren Wirkung sowie die Beschäftigungseffekte als einen Schwerpunkt der gewerblichen Förderung.
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Produktivitätsunterschiede zwischen West- und Ostdeutschland und mögliche Erklärungsfaktoren. Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2016
Steffen Müller, Eva Dettmann, Daniel Fackler, Georg Neuschäffer, Viktor Slavtchev, Ute Leber, Barbara Schwengler
IAB-Forschungsbericht 16/2017,
2017
Abstract
Wie bereits in den vergangenen Jahren ist für 2016 eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Betriebe in Deutschland zu beobachten. Zudem deutet sich am aktuellen Rand eine leichte Annäherung der Produktivität ostdeutscher Betriebe an das Westniveau an. Trotzdem ist nach wie vor eine deutliche Produktivitätslücke zwischen west- und ostdeutschen Betrieben erkennbar. Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur sind dafür allerdings nur zum Teil verantwortlich. Im Rahmen der durchgeführten Blinder- Oaxaca-Zerlegung erklären Unterschiede in der Branchenzusammensetzung, der geringere Exportanteil und die geringere Kapitalintensität ostdeutscher Betriebe nur etwa ein Fünftel des Rückstands. Die positive wirtschaftliche Entwicklung geht einher mit einer weiteren Steigerung der Gesamtbeschäftigung und einer verbesserten Ertragslage der Betriebe in beiden Teilen Deutschlands. Sie schlägt sich auch in einem weiteren Anstieg der Anzahl gesuchter Fachkräfte nieder. Wenn auch der überwiegende Teil des Fachkräftebedarfs 2016 gedeckt werden konnte, so blieben doch ca. ein Drittel aller angebotenen Stellen unbesetzt. Besonders problematisch war die Lage im Baugewerbe und den Unternehmensnahen Dienstleistungen sowie für Kleinstbetriebe, insbesondere in Ostdeutschland. Die Qualifikationsanforderungen an die Beschäftigten sind im Zeitablauf leicht angestiegen. Zudem ist der Anteil qualifizierter Tätigkeiten in ostdeutschen Betrieben im Durchschnitt höher als in westdeutschen, was auf ein höheres formales Qualifikationsniveau der Beschäftigten in Ostdeutschland hindeutet. Hinsichtlich der Personalstruktur lässt sich feststellen, dass die Bedeutung atypischer Beschäftigungsverhältnisse in der Vergangenheit deutlich zugenommen hat. Dies gilt insbesondere für Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung. Die Ausbildungsbeteiligung liegt seit mehreren Jahren relativ stabil bei etwa der Hälfte der ausbildungsberechtigten Betriebe, im Osten seit der Wirtschaftskrise deutlich darunter. Demgegenüber ist die Nichtbesetzungsquote in ostdeutschen Betrieben sehr viel höher als in westdeutschen Betrieben, was auf größere Probleme bei der Besetzung von Ausbildungsstellen hindeutet. Die Weiterbildungsquote der Beschäftigten liegt seit mehreren Jahren bei etwas mehr als einem Drittel. Wie schon in der Vergangenheit nehmen Beschäftigte auf Einfacharbeitsplätzen nur etwa halb so häufig an Weiterbildungsmaßnahmen teil wie Beschäftigte auf Arbeitsplätzen mit höheren Anforderungen.
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Non-linearity in the Finance-Growth Nexus: Evidence from Indonesia
Nuruzzaman Arsyad, Iftekhar Hasan, Wahyoe Soedarmono
International Economics,
August
2017
Abstract
This paper investigates the finance-growth nexus where bank credit is decomposed into investment, consumption, and working capital credit. From a panel dataset of provinces in Indonesia, it documents that higher financial development measured by financial deepening and financial intermediation exhibits an inverted U-shaped relationship with economic growth. This non-linear effect of financial deepening is driven by both investment credit and consumption credit. These results suggest that too much investment credit and, to a lesser extent, consumption credit are detrimental to economic growth. Ultimately, only financial intermediation associated with working capital credit has a positive and monotonic impact on economic growth.
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Dienstleistungssektor bestimmt Dynamik beim Arbeitsvolumen
Hans-Ulrich Brautzsch
Wirtschaftsdienst,
Nr. 7,
2017
Abstract
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13.12.2016 • 49/2016
Investitionen in Köpfe stärker in den Fokus rücken – Stellungnahme zu den Neuregelungsplänen der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt
Die wirtschaftliche Lücke zu den westdeutschen Ländern kann in Sachsen-Anhalt nur verringert werden, wenn die Förderstrategie von Sachkapitalinvestitionen auf Investitionen in Köpfe umschwenkt. Für mehr Effizienz kommt es nun auf Innovationen an – und diese hängen vor allem von der Kreativität und der Qualifikation der Menschen im Land ab.
Mirko Titze
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