Der Koalitionsvertrag aus finanzpolitischer Sicht
Kristina vanDeuverden
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 12,
2005
Abstract
Der Koalitionsvertrag liegt vor: komplex und unübersichtlich, mit vielen einzelnen Maßnahmen, die noch der Präzisierung bedürfen. Das Programm zu quantifizieren und die Finanzströme abzuschätzen, die sich daraus ergeben, ist zur Zeit schwierig; offizielle Berechnungen liegen allenfalls für Teilbereiche vor. Gleichwohl wird der Vertrag die Grundlage der Wirtschaftspolitik in den kommenden vier Jahre sein; seine Beurteilung ist mithin schon heute unumgänglich. Wie ein roter Faden zieht sich die Konsolidierung durch den Koalitionsvertrag, was im Hinblick auf die Lage der öffentlichen Finanzen auch gut zu verstehen ist. Gut 80% des Volumens wird dabei über die Einnahmeseite des Staates aufgebracht. Hiervon ist zwar ein Drittel dem Abbau von Steuervergünstigungen zuzuschreiben, der Löwenanteil wird jedoch über die Anhebung der Steuertarife – vor allem der Mehrwertsteuer – erbracht. Alles in allem wird zu wenig auf die Kürzung von Ausgaben zurückgegriffen, und die Vereinbarung bleibt deutlich hinter der Koch/Steinbrück-Liste zurück; es werden sogar neue Ausnahmetatbestände geschaffen...
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Globalisierung als Chance
Ulrich Blum
Globalisierung - Chance oder Risiko für Osteuropa,
2005
Abstract
Die Chancen der Globalisierung werden durch Tatbestände des Markt- und des Wettbewerbsversagens beschränkt. Diese sind aus verschiedenen Gründen teilweise nicht zu umgehen, teilweise aber auch zu vermeiden. Maßgeblich hierfür sind die Transaktionskosten; dabei gilt das ökonomische Kalkül, daß die aufzubringenden Kosten einer entsprechenden Änderung nicht höher sein dürfen als die diskontierten Rückschlüsse der Nutzen. Oft werden aber auch Versagenstatbestände deshalb aufrechterhalten, weil dies Folge des Auseinanderklaffens von individueller und kollektiver Rationalität ist: Aus kollektiven Gründen müßte ein Wechsel des Arrangements erfolgen, dies ist aber individuell nicht durchsetzbar, beispielsweise infolge der Aktivitäten von pressure groups oder aufgrund der Interessenslage der Politik. In der globalen Welt werden Standortunterschiede eingeebnet und die Möglichkeit des Staates zur Besteuerung reduziert sich auf die Rente, die ein Unternehmen an einem gegebenen Standort erzielen kann. Damit wird die beste Standortpolitik eine solche, die versucht, derartige Renten zu maximieren, indem sie vor Ort hochattraktive Potentialfaktoren institutionalisiert.
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Editorial
Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2005
Abstract
Im zurückliegenden Bundestagswahlkampf spielte die Diskussion über eine „Große Steuerreform“ eine wesentliche Rolle. Dabei wurde auch wieder einmal die Forderung nach einer endgültigen Abschaffung der Gewerbesteuer erhoben. Städte und Gemeinden wehren sich vehement gegen diese Forderung. Dies nicht, weil die Kommunen die Gewerbesteuer in ihrer heutigen Ausgestaltung für eine besonders effiziente Form der allgemeinen Besteuerung hielten, sondern weil die Festlegung der Gewerbesteuer-Hebesätze heute ein wesentliches Element der kommunalen Finanzautonomie ist. Zudem befürchten die Kommunen mit derzeit hohen Gewerbesteuererträgen, daß sie durch eine Reform Finanzmittel an andere Kommunen verlieren könnten.
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Solidarpakt II: Zweckentsprechende Mittelverwendung nicht in Sicht
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2005
Abstract
Auch im Jahr 2004 haben die ostdeutschen Länder mit Ausnahme des Freistaates Sachsen die ihnen im Solidarpakt zur Verfügung gestellten Mittel zu einem erheblichen Teil zur Deckung laufender Ausgaben verwendet. Auch wenn sich der Anteil der konsumtiven Ausgaben an den Zuweisungen aus dem Solidarpakt (SoBEZ) überall verringert hat, ist die Verwendung der Mittel für nicht-investive Zwecke mit Blick auf die Verbesserung der langfristigen Wachstumschancen der neuen Länder problematisch. Dementsprechend zeigt es sich, daß der Abbau der Infrastrukturlücke nicht in dem gebotenen Tempo vorankommt. Hieran wird sich – legt man die Haushaltspläne der Länder zugrunde – auch in den nächsten Jahren nicht viel ändern. Ohne massives Umsteuern wird sich der von den ostdeutschen Ländern als Begründung für den Solidarpakt II angeführte infrastrukturelle Nachholbedarf bis zum Jahre 2019 nicht abbauen lassen. Verschärft wird die Situation noch dadurch, daß ab dem Jahre 2009 die Solidarpaktmittel stark abnehmen werden, somit der Abbau der Infrastrukturlücke noch zusätzlich erschwert wird. Ein politischer Wille, den Solidarpakt II zu reformieren, ist derzeit nicht zu erkennen, obwohl von verschiedenen Seiten eine Reihe von Vorschlägen hierzu unterbreitet worden ist. Im Interesse der langfristigen Wirtschaftsentwicklung sollten die Beteiligten bald in Verhandlungen über eine Anpassung des Solidarpaktes eintreten.
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The Impact of Institutions on the Employment Performance in European Labour Markets
Herbert S. Buscher, Christian Dreger, Raúl Ramos, Jordi Surinach
Discussion Paper No. 1732,
2005
Abstract
Der Beitrag untersucht die Bedeutung von institutionellen Regelungen auf den Arbeitsmärkten in den Staaten der EU. Da die Beschäftigungsquoten relativ unverändert blieben in der Vergangenheit, stellt sich Arbeitslosigkeit im wesentlichen als ein Problem der Arbeitsnachfrage dar. Die Arbeitsnachfrage enthält neben den üblichen Variablen weitere Variablen, die die institutionellen Rahmenbedingungen erfassen wie Gewerkschaftsdichte, Verhandlungsmacht, Steuer- und Abgabensystem, Maße der aktiven Arbeitsmarktpolitik etc.
Da zwischen den Modellvariablen Kointegrationsbeziehungen bestehen, werden die Gleichungen in Niveaus geschätzt. Die sich hieraus ergebenden Elastizitäten werden in einem zweiten Schritt dann durch institutionelle Variablen erklärt, was in einem Fixed-effects-Modell geschieht. Die Ergebnisse zeigen, dass mit steigender Flexibilität des Arbeitsmarktes und mit wachsenden Anreizen für die Haushalte Arbeit aufzunehmen, die Beschäftigungsquoten zunehmen.
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Editorial
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2005
Abstract
Voraussichtlich stimmt am 18. September der deutsche Souverän über die Zusammensetzung des Parlaments und damit auch über die nächste Regierung unseres Landes ab. Im heraufziehenden (Vor-) Wahlkampf fehlen konkrete Antworten auf zentrale wirtschaftspolitische Fragen: Wie soll das Sozialsystem künftig gestaltet und finanziert werden? Welches Steuersystem macht Deutschland im globalen Kontext wettbewerbsfähig? Wie sind die Aufgaben zwischen den drei staatlichen Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – so zu verteilen, daß verantwortliche Wirtschaftspolitik möglich wird und die neuen Länder nicht langfristig zu Kostgängern des Gesamtstaats werden? Wie können Freiräume für private Initiative verbreitert werden? Wie ist das Bildungssystems als anerkannter Treiber der wirtschaftlichen Entwicklung zu gestalten. Gemeinplätze herrschen vor! Das ist vor allem für Ostdeutschland, dem das besondere wirtschaftspolitische Augenmerk des IWH als unparteiischem Wirtschaftsforschungsinstitut gilt, bedrohlich.
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15.08.2005 • 32/2005
Zur Fortsetzung der Investitionszulage für die neuen Bundesländer: Ein Diskussionsvorschlag
Investitionen in den neuen Ländern können bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit bis zu 50% der Investitionssumme staatlich gefördert werden, wobei unterschiedliche Förderinstrumente zum Einsatz kommen. Umstritten ist dabei vor allem die steuerliche Förderung über die Investitionszulage. Die entsprechenden Regelungen sind nach derzeitigem Stand bis zum Jahr 2006 befristet; allenthalben werden aber Stimmen laut, die eine weitere Verlängerung der Investitionszulagenregelungen fordern.
Joachim Ragnitz
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Demographische Entwicklung in Ostdeutschland und Länderfinanzausgleich
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2005
Abstract
Die ostdeutschen Länder und Gemeinden sind aufgrund ihrer geringen Steuer- und Finanzkraft in erheblichem Maße von finanziellen Leistungen des Bundes und der westdeutschen Länder abhängig. Vielfach wird erwartet, dass diese Transferabhängigkeit in den kommenden Jahren abnehmen wird. Da insbesondere die Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs (einschließlich der Umsatzsteuerverteilung und der Fehlbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen) von der weiteren Entwicklung der Wirtschaftsleistung in den neuen Ländern abhängen, wird es hierzu aber nur kommen, wenn der Wachstumsprozess in Ostdeutschland in den nächsten Jahren erheblich an Dynamik zulegt.
Im vorliegenden Beitrag wird ausgehend von einer Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bis zum Jahre 2020 gezeigt, dass die Chancen für eine bedeutsame Verringerung der Zahlungen an die neuen Länder nicht besonders hoch einzuschätzen sind. Unter den hier getroffenen Annahmen zur Entwicklung von Produktivität und Erwerbsquote wird der Umfang des Länderfinanzausgleichs (einschließlich der damit verbundenen Ausgleichssysteme) im Untersuchungszeitraum sogar noch leicht zunehmen. Grund hierfür ist, dass die finanziellen Ausgleichssysteme eine weitgehende Nivellierung von Finanzkraftunterschieden zwischen den Ländern vorsehen und die Höhe der Zahlungen deswegen primär vom gesamtdeutschen Wirtschaftswachstum abhängen. Dennoch wird sich die Finanzlage der ostdeutschen Länder und Gemeinden von einem derzeit noch recht komfortablen Niveau deutlich verschlechtern, da gleichzeitig in diesem Zeitraum die Zuweisungen im Rahmen des Solidarpaktes II vollständig abgeschmolzen werden. Hieraus erwächst die Notwendigkeit, neben einer Anpassung der Ausgaben auch die eigenen Bemühungen zur Stärkung der Wachstumskräfte in Ostdeutschland zu erhöhen.
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22.03.2005 • 14/2005
Demographische Entwicklung in Ostdeutschland und Länderfinanzausgleich
Die ostdeutschen Länder und Gemeinden sind aufgrund ihrer geringen Steuer- und Finanzkraft in erheblichem Maße von finanziellen Leistungen des Bundes und der westdeutschen Länder abhängig. Vielfach wird erwartet, dass diese Transferabhängigkeit in den kommenden Jahren abnehmen wird. Da insbesondere die Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs (einschließlich der Umsatzsteuerverteilung und der Fehlbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen) von der weiteren Entwicklung der Wirtschaftsleistung in den neuen Ländern abhängen, wird es hierzu aber nur kommen, wenn der Wachstumsprozess in Ostdeutschland in den nächsten Jahren erheblich an Dynamik zulegt.
Joachim Ragnitz
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18.03.2005 • 13/2005
IWH begrüßt Einigung von Regierung und Opposition zur betrieblichen Erbschaftssteuer
Die faktische Abschaffung der betrieblichen Erbschaftssteuer für den Fall der Betriebsfortführung, die Regierung und Opposition zur Belebung der Wirtschaft vereinbart haben, wird vom Präsidenten des Instituts für Wirtschaftsforschung, Prof. Dr. Ulrich Blum, ausdrücklich begrüßt. Das IWH hatte diese Debatte in den letzten Monaten angestoßen, weil es hier einen zentralen Hebel zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage im Mittelstand und damit auch unmittelbar für die Beschäftigung sieht. Zudem stünden den Einnahmen aus der Erbschaftssteuer erhebliche Steuerausfälle durch Anpassungsmaßnahmen der Unternehmen vor dem Erbgang gegenüber.
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