Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Kalte Progression wird nach Einführung der Schuldenbremse ein zunehmendes Problem
Martin Altemeyer-Bartscher, Götz Zeddies
Wirtschaftsdienst,
Nr. 2,
2017
Abstract
Geringfügige Steuermehrbelastungen, die auf die kalte Progression bei der Einkommensteuer zurückzuführen sind, werden vom Steuerzahler kaum wahrgenommen. Überschreiten die kumulierten Mehrbelastungen allerdings nach einigen Jahren eine kritische Schwelle, entsteht gewöhnlich ein politischer Druck für die Korrektur der kalten Progression. Im Unterschied zu konjunkturbedingten Einnahmeschwankungen wird dieser Einnahmezyklus in den Regelungen zur Schuldenbremse nicht berücksichtigt. Eine Indexierung des Steuertarifs, d. h. eine automatische Korrektur der kalten Progression, könnte derartige Schwankungen verhindern.
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14.12.2016 • 50/2016
Konjunktur aktuell: Deutsche Wirtschaft weiter von Konsum und Bau beflügelt
Die deutsche Konjunktur bleibt aufgrund der starken Binnennachfrage recht kräftig. Im Jahr 2017 wird die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts nach der neuen IWH-Prognose 1,3% betragen. Sie fällt damit etwa einen halben Prozentpunkt geringer aus als im Jahr 2016. „Dies liegt an einer geringeren Anzahl an Arbeitstagen und an einem negativen Wachstumsbeitrag des Außenhandels“, so Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des IWH. Die Verbraucherpreisinflation bleibt mit 1,3% mäßig. Die Arbeitslosigkeit nimmt wohl etwas zu – dazu trägt bei, dass die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt langwierig ist.
Oliver Holtemöller
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Kalte Progression – Gefahr für die Stabilität der Schuldenbremse
Götz Zeddies
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2016
Abstract
Geringfügige Steuermehrbelastungen, die auf die kalte Progression bei der Einkommensteuer zurückzuführen sind, werden vom Steuerzahler kaum wahrgenommen und bieten dem deutschen Staat daher die Möglichkeit für schleichende Steuererhöhungen. Überschreiten die kumulierten Mehrbelastungen allerdings nach einigen Jahren eine kritische Schwelle, entsteht gewöhnlich ein politischer Druck für die Korrektur der kalten Progression. Wie im Beitrag gezeigt wird, kann die kalte Progression somit Auslöser eines Einnahmezyklus sein. Im Unterschied zu konjunkturbedingten Einnahmeschwankungen findet dieser Einnahmezyklus in den Regelungen zur Schuldenbremse keine Berücksichtigung. Ob die Regierungen eigenverantwortlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur maximal zulässigen Nettokreditaufnahme einhalten, um diesen Schwankungen vorzubeugen, ist fraglich. Eine Indexierung des Steuertarifs, die eine automatische Korrektur der kalten Progression vorsieht, könnte derartige Schwankungen verhindern und für ein weniger volatiles Einkommensteueraufkommen sorgen.
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19.05.2016 • 21/2016
Kein Spielraum für Mehrausgaben im Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt – Prioritäten setzen
Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen sieht eine Reihe neuer Ausgaben für den Landeshaushalt vor. Bei einer vollständigen Umsetzung der angekündigten Maßnahmen bis zum Jahr 2021 beliefen sich die Mehrausgaben auf knapp vier Mrd. Euro. Die wichtigsten Posten sind höhere Zuweisungen an die Gemeinden, finanzielle Entlastungen der Eltern bei der Kindertagesbetreuung sowie die Erhöhung der Zuweisungen an die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Für zusätzliche Ausgaben steht jedoch im Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt kaum Spielraum zur Verfügung.
Oliver Holtemöller
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Investitionsbedarfe und finanzielle Handlungsspielräume in Ostdeutschland
Martin Altemeyer-Bartscher
Einzelveröffentlichungen,
2015
Abstract
In seinem Vortrag anlässlich der Tagung „Stärkung der Investitionsfähigkeit in Thüringen – Investitionstätigkeit des Landes und der Kommunen“ am Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft stellt Martin Altemeyer-Bartscher die finanziellen Spielräume zur Finanzierung von öffentlichen Investitionen in den deutschen Bundesländern und Gemeinden dar. Besondere Herausforderungen ergeben sich für die ostdeutschen Länder durch das Auslaufen der Zuweisung aus dem Solidarpakt II und dem Inkrafttreten der Schuldenbremse im Jahr 2020.
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Modelle zur Konjunkturbereinigung und deren Auswirkungen
Oliver Holtemöller, , Katja Drechsel, Sabine Freye, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 2,
2014
Abstract
Seit dem Jahr 2009 enthält das deutsche Grundgesetz eine neue Schuldenregel („Schuldenbremse“), nach der die Länder ab dem Jahr 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird für Bund und Länder vom Stabilitätsrat überwacht. Um zu beurteilen, ob der Haushalt strukturell ausgeglichen ist, wird der öffentliche Finanzierungssaldo um konjunkturelle Einflüsse bereinigt. Dazu wird eine Konjunkturkomponente identifiziert, welche die konjunkturbedingten Mehr- oder Mindereinnahmen und -ausgaben ausweist. Die Differenz zwischen tatsächlichem Finanzierungssaldo und Konjunkturkomponente ergibt den für die Schuldenbremse maßgeblichen strukturellen Finanzierungssaldo.
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7. Konferenz “Von der Transformation zur europäischen Integration – Ostdeutschland und Mittelosteuropa in der Forschung des IWH“ – ein Bericht
Gerhard Heimpold, Anne Löscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2014
Abstract
Am 16. Dezember 2013 fand am IWH die Konferenz „Von der Transformation zur europäischen Integration – Ostdeutschland und Mittelosteuropa in der Forschung des IWH“ statt. Den Eröffnungsvortrag hielt der Minister für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Hartmut Möllring, zum Thema „Internationalisierungsstrategie für Sachsen-Anhalt: Ziele, Umsetzung und künftige Handlungsbedarfe“. In den darauf folgenden Vorträgen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des IWH wurden Befunde über die Internationalisierung des FuEStandortes Deutschland, die Umsetzung des europäischen Fiskalpakts und der deutschen Schuldenbremse, die Konjunkturentwicklung in Ostdeutschland und über die Auswirkungen der Preisliberalisierung auf das Städtesystem Russlands präsentiert. Den Abschluss bildete ein Podiumsgespräch mit Persönlichkeiten aus Unternehmen der Region und der Wissenschaft zum Thema: „Ostdeutsche Mittelständler auf Erfolgskurs in Europa – Was steckt dahinter?“
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04.06.2013 • 16/2013
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf von CDU und FDP zur hessischen Schuldenbremse
Nach Ansicht des IWH ist das gewählte aggregierte Konjunkturbereinigungsverfahren zur Bestimmung des strukturellen Finanzierungssaldos in Hessen grundsätzlich geeignet. Zu kritisieren ist allerdings die Berücksichtigung einer Steuerabweichungskomponente, die manipulationsanfälliger und weniger transparent ist als alternative Verfahren. Auch fehlt in dem Gesetzesentwurf eine Frist für den Ausgleich des Kontrollkontos.
Hans-Helmut Kotz
Oliver Holtemöller
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Stellungnahme anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Haushaltsauschusses des Hessischen Landtags am 04.06.2013 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Ausführung von Artikel 141 der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 141-Gesetz) sowie zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung
Oliver Holtemöller, , Katja Drechsel, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 4,
2013
Abstract
Seit dem Jahr 2009 sind im Grundgesetz neue Verschuldungsgrenzen verankert, nach denen die Bundesländer ab dem Jahr 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Für das Land Hessen ist im Artikel 141 der Landesverfassung bestimmt, dass Einnahmen und Ausgaben des Haushalts des Landes grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind. Diese Regelung ist erstmals ab dem Haushaltsjahr 2020 anzuwenden. Bei einer Abweichung von der wirtschaftlichen Normallage sind Kreditaufnahmen, ebenso wie in außergewöhnlichen Notfällen, zulässig, sofern die anschließende Rückführung dieser Kredite sichergestellt ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die gesetzliche Ausgestaltung der hessischen Schuldenbremse geregelt werden. Zudem soll ein verbindlicher Abbaupfad für die Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 festgelegt werden.
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