25.01.2021 • 2/2021
Hohes öffentliches Defizit nicht nur wegen Corona – Mittelfristige Handlungsmöglichkeiten für den Staat
Nach der Mittelfristprojektion des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) wird das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland zwischen den Jahren 2020 und 2025 langsamer wachsen als zuvor, nicht nur aufgrund der Pandemie-Krise, sondern auch, weil die Erwerbsbevölkerung zurückgehen wird. Die im Fall unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen resultierenden strukturellen öffentlichen Defizite dürften höher sein, als es die Schuldenbremse erlaubt. Die Konsolidierung würde, vor allem wenn sie durch Steuererhöhungen erfolgt, kurzfristig mit spürbaren wirtschaftlichen Einbußen einhergehen. „Es spricht viel dafür, die Schuldenbremse zwar nicht abzuschaffen, aber ein Stück weit zu lockern“, sagt Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des IWH.
Oliver Holtemöller
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Hohes öffentliches Defizit nicht nur wegen Corona – Mittelfristige Handlungsmöglichkeiten für den Staat
Andrej Drygalla, Oliver Holtemöller, Axel Lindner, Matthias Wieschemeyer, Götz Zeddies, Katja Heinisch
Konjunktur aktuell,
Nr. 4,
2020
Abstract
Nach der Mittelfristprojektion des IWH wird das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland in den Jahren bis 2025 preisbereinigt um durchschnittlich ½% wachsen, und damit einen Prozentpunkt langsamer als im Zeitraum von 2013 bis 2019. Dies ist nicht nur auf den starken Einbruch im Jahr 2020 zurückzuführen, sondern auch darauf, dass die Erwerbsbevölkerung spürbar zurückgehen wird. Die Staatseinnahmen expandieren deutlich langsamer als in den vergangenen Jahren. Auch nach Überwindung der Pandemiekrise dürfte der Staatshaushalt im Fall unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen ein strukturelles Defizit von etwa 2% relativ zum Bruttoinlandsprodukt aufweisen, und die Schuldenbremse würde weiter verletzt. Konsolidierungsmaßnahmen zur Rückführung dieser Defizitquote auf ½% würden die Produktion in Deutschland unter die Normalauslastung drücken. Mit Hilfe des finanzpolitischen Simulationsmodells des IWH kann gezeigt werden, dass dabei eine ausgabenseitige Konsolidierung die Produktion weniger belastet als eine einnahmenseitige. Es spricht, auch aus theoretischer Sicht, viel dafür, die Schuldenbremse zwar nicht abzuschaffen, aber ein Stück weit zu lockern.
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Rekordschulden gegen Corona-Folgen sind finanzierbar – schuldenfinanzierte Konsumstimulierung aber nicht zielführend
Oliver Holtemöller
ifo Schnelldienst,
Nr. 8,
2020
Abstract
Auf große Wirtschaftskrisen reagiert die Finanzpolitik häufig mit einer massiven Ausweitung der öffentlichen Verschuldung, so auch in der gegenwärtigen Coronakrise. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass die deutsche Schuldenbremse die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auch dann gewährleistet, wenn im Abstand von zehn Jahren Krisen auftreten, in denen die Neuverschuldungsgrenze außer Kraft gesetzt wird. Die Tragfähigkeit zusätzlicher Staatsschulden begründet jedoch nicht deren Sinnhaftigkeit. Diskretionäre Finanzpolitik zur Stimulierung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage leistet insgesamt einen eher kleinen Anteil zur Stabilisierung der realwirtschaftlichen Entwicklung. Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie, für den Ausgleich tatsächlicher sozialer und wirtschaftlicher Schäden und für die Aufrechterhaltung des Bildungsbetriebs unter den Bedingungen einer Epidemie könnten einen wichtigeren Beitrag zur Krisenbekämpfung leisten als kurzfristige Nachfragestimulierung.
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04.04.2019 • 9/2019
Gemeinschaftsdiagnose Frühjahr 2019: Konjunktur deutlich abgekühlt
Berlin, 4. April – Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Prognose für das Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 deutlich gesenkt. Für Deutschland erwarten sie eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um 0,8%. Das ist mehr als ein Prozentpunkt weniger als im Herbst 2018, als man noch mit 1,9% rechnete. Hingegen bestätigen die Institute ihre vorherige Prognose für das Jahr 2020: Das Bruttoinlandsprodukt dürfte dann um 1,8% zunehmen. Das geht aus dem Frühjahrsgutachten der Gemeinschaftsdiagnose hervor, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wird.
Oliver Holtemöller
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Kalte Progression wird nach Einführung der Schuldenbremse ein zunehmendes Problem
Martin Altemeyer-Bartscher, Götz Zeddies
Wirtschaftsdienst,
Nr. 2,
2017
Abstract
Geringfügige Steuermehrbelastungen, die auf die kalte Progression bei der Einkommensteuer zurückzuführen sind, werden vom Steuerzahler kaum wahrgenommen. Überschreiten die kumulierten Mehrbelastungen allerdings nach einigen Jahren eine kritische Schwelle, entsteht gewöhnlich ein politischer Druck für die Korrektur der kalten Progression. Im Unterschied zu konjunkturbedingten Einnahmeschwankungen wird dieser Einnahmezyklus in den Regelungen zur Schuldenbremse nicht berücksichtigt. Eine Indexierung des Steuertarifs, d. h. eine automatische Korrektur der kalten Progression, könnte derartige Schwankungen verhindern.
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14.12.2016 • 50/2016
Konjunktur aktuell: Deutsche Wirtschaft weiter von Konsum und Bau beflügelt
Die deutsche Konjunktur bleibt aufgrund der starken Binnennachfrage recht kräftig. Im Jahr 2017 wird die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts nach der neuen IWH-Prognose 1,3% betragen. Sie fällt damit etwa einen halben Prozentpunkt geringer aus als im Jahr 2016. „Dies liegt an einer geringeren Anzahl an Arbeitstagen und an einem negativen Wachstumsbeitrag des Außenhandels“, so Oliver Holtemöller, Leiter der Abteilung Makroökonomik und Vizepräsident des IWH. Die Verbraucherpreisinflation bleibt mit 1,3% mäßig. Die Arbeitslosigkeit nimmt wohl etwas zu – dazu trägt bei, dass die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt langwierig ist.
Oliver Holtemöller
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Kalte Progression – Gefahr für die Stabilität der Schuldenbremse
Götz Zeddies
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2016
Abstract
Geringfügige Steuermehrbelastungen, die auf die kalte Progression bei der Einkommensteuer zurückzuführen sind, werden vom Steuerzahler kaum wahrgenommen und bieten dem deutschen Staat daher die Möglichkeit für schleichende Steuererhöhungen. Überschreiten die kumulierten Mehrbelastungen allerdings nach einigen Jahren eine kritische Schwelle, entsteht gewöhnlich ein politischer Druck für die Korrektur der kalten Progression. Wie im Beitrag gezeigt wird, kann die kalte Progression somit Auslöser eines Einnahmezyklus sein. Im Unterschied zu konjunkturbedingten Einnahmeschwankungen findet dieser Einnahmezyklus in den Regelungen zur Schuldenbremse keine Berücksichtigung. Ob die Regierungen eigenverantwortlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur maximal zulässigen Nettokreditaufnahme einhalten, um diesen Schwankungen vorzubeugen, ist fraglich. Eine Indexierung des Steuertarifs, die eine automatische Korrektur der kalten Progression vorsieht, könnte derartige Schwankungen verhindern und für ein weniger volatiles Einkommensteueraufkommen sorgen.
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19.05.2016 • 21/2016
Kein Spielraum für Mehrausgaben im Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt – Prioritäten setzen
Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen sieht eine Reihe neuer Ausgaben für den Landeshaushalt vor. Bei einer vollständigen Umsetzung der angekündigten Maßnahmen bis zum Jahr 2021 beliefen sich die Mehrausgaben auf knapp vier Mrd. Euro. Die wichtigsten Posten sind höhere Zuweisungen an die Gemeinden, finanzielle Entlastungen der Eltern bei der Kindertagesbetreuung sowie die Erhöhung der Zuweisungen an die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Für zusätzliche Ausgaben steht jedoch im Landeshaushalt von Sachsen-Anhalt kaum Spielraum zur Verfügung.
Oliver Holtemöller
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Investitionsbedarfe und finanzielle Handlungsspielräume in Ostdeutschland
Martin Altemeyer-Bartscher
Einzelveröffentlichungen,
2015
Abstract
In seinem Vortrag anlässlich der Tagung „Stärkung der Investitionsfähigkeit in Thüringen – Investitionstätigkeit des Landes und der Kommunen“ am Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft stellt Martin Altemeyer-Bartscher die finanziellen Spielräume zur Finanzierung von öffentlichen Investitionen in den deutschen Bundesländern und Gemeinden dar. Besondere Herausforderungen ergeben sich für die ostdeutschen Länder durch das Auslaufen der Zuweisung aus dem Solidarpakt II und dem Inkrafttreten der Schuldenbremse im Jahr 2020.
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