Reform der Kreditvergabe des IWF erhöht die Stabilität in Schwellenländern
J. John, Tobias Knedlik
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2010
Abstract
Im Zuge der aktuellen Finanz- und Konjunkturkrise gewann der Internationale Währungsfonds (IWF) stark an Bedeutung. Dies zeigte sich vor allem in der erheblichen Ausweitung der verfügbaren Mittel des Fonds. Im Zuge der Krise wurden auch die Kreditlinien des IWF überarbeitet. Zwei neue Instrumente sind dabei von besonderem Interesse, die Flexible Credit Line (FCL) und die High
Access Precautionary Arrangements (HAPA). Nachdem bereits früher mit präventiven Kreditlinien experimentiert wurde, ist die FCL das erste Kreditinstrument mit vorgelagertem Qualifikationsprozess, das auch auf Nachfrage stieß. Dabei ersetzt die Ex-ante-Qualifikation die bisher bei allen IWF-Krediten übliche Ex-post-Konditionalität. Dies bedeutet, dass qualifizierte Länder im Falle einer Krise direkt auf die IWFMittel zurückgreifen können. Ein langwieriger Verhandlungsprozess ist damit ebenso obsolet wie die häufig kritisierten begleitenden Reformprogramme. Damit erfüllt der IWF nunmehr wesentliche Voraussetzungen für eine präventive Kreditvergabe. Auch die befürchtete Stigmatisierung der Länder, die Interesse an den neuen Krediten zeigten, blieb
bislang aus. Die Indikatoren für Polen, Mexiko und Kolumbien, also jener Länder, die bisher FCLVereinbarungen geschlossen haben, sind positiv. Die neuen Instrumente dürften deshalb die Stabilität in Schwellenländern erhöhen.
Kritisch zu betrachten bleibt jedoch die Gefahr erhöhter Risikobereitschaft durch die Finanzmarktakteure, solange die Kreditinstrumente nicht von einem effektiven regulatorischen Rahmen begleitet werden. Die systemische Bedeutung der neuen
Kreditinstrumente wird zudem durch die bislang geringe Nachfrage geschmälert.
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Energieeffiziente Wohnimmobilien stehen im Osten und Süden der Republik: Ergebnisse des ista-IWH-Energieeffizienzindex
Claus Michelsen
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 9,
2009
Abstract
Mit der Ölkrise in den 1970er Jahren rückten Wohnimmobilien erstmals in den Fokus einer Politik für mehr Energieeffizienz. Seinerzeit wurde die Diskussion in erster Linie vor dem Hintergrund der Ressourcenknappheit fossiler Brennstoffe geführt – aktuell sind es vor allem klimapolitische Überlegungen, die staatliche Anreize für mehr Energieeffizienz motivieren. Der zum Jahresbeginn 2009 verpflichtend eingeführte Energieausweis für Immobilien soll dabei einerseits mehr Markttransparenz herstellen und andererseits Energieeinsparpotenziale für Immobilieneigentümer aufzeigen. Ähnlich wie bei Energielabeln für Waschmaschinen oder Kühlschränke sollen Verbraucher ab sofort sowohl beim Kauf als auch bei der Anmietung von Wohnraum die energetischen Eigenschaften der betreffenden Objekte in ihren Entscheidungsprozess einbeziehen. Der erhoffte Nachfragedruck soll Investitionen stimulieren und insgesamt zu höherer Energieeffizienz führen.
Vernachlässigt wird bei diesen Ansätzen jedoch, dass Immobilien mit anderen Wirtschaftsgütern kaum verglichen werden können. So sind sie räumlich gebunden und in ihrer Struktur nur unter hohen Kosten veränderbar. Die Anreize, Immobilien energetisch aufzurüsten, sind demnach stark davon abhängig, wie sich dies für den Eigentümer, beispielsweise in einer höheren Kaltmiete, auszahlt. Die Möglichkeiten, eine höhere Miete tatsächlich durchzusetzen, sind dabei von den regionalen Marktstrukturen abhängig. Immobilieneigentümer optimieren daher ihre Investitionen entsprechend der regionalen Renditechancen. So ist zu vermuten, dass analog zu den verschiedenen Marktstrukturen auch die Energieeffizienz des Gebäudebestands eine große räumliche Heterogenität aufweist.
Unklarheit herrschte bisher darüber, welches Ausmaß die regionalen Unterschiede in der Energieeffizienz annehmen. Auf Grundlage von Verbrauchsdaten des Energiemessdienstleisters ista wird in diesem Artikel erstmalig der auf Raumordnungsregionen aggregierte ista-IWH-Energieeffizienzindex vorgestellt, der sowohl ein Ost-West- als auch ein Nord-Süd-Gefälle in der Energieeffizienz aufzeigt. Zugrunde liegen dafür Informationen zu rund 257 000 Mehrfamilienhäusern bzw. rund 2,6 Mio. Wohnungen. Dies stellt die für Deutschland bisher umfänglichste Untersuchung dar. Neben der Darstellung räumlicher Differenzen wird in diesem Artikel ebenfalls nach möglichen Gründen für die Unterschiede gesucht.
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Investitionszuschüsse nur bei Schaffung von Arbeitsplätzen? Schlussfolgerungen aus der Förderung eines Investitionsprojektes über die Gemeinschaftsaufgabe im Land Brandenburg
Mirko Titze
Zeitschrift für Wirtschaftspolitik,
2009
Abstract
Zu den wichtigsten Instrumenten der Regionalpolitik gehört der Investitionszuschuss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Dieses Instrument kommt in strukturschwachen Regionen zum Einsatz, deren vorrangiges Ziel der Abbau der Arbeitslosigkeit ist. Der institutionelle Rahmen sieht vor, die Zuschüsse an die Schaffung bzw. Sicherung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze zu binden. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass diese Bindungspflicht unter bestimmten Umständen ineffiziente Produktionsstrukturen provozieren kann. Die Ursachen hierfür liegen in Marktmängeln sowie im Politikversagen. Für eine Landesregierung besteht der Anreiz, eine möglichst große Zahl zusätzlicher Dauerarbeitsplätze zu fordern, da die Landeseinnahmen durch die Beschäftigungs- und Produktionseffekte die Ausgaben der Förderung in relativ kurzer Zeit ausgleichen können. Dazu trägt auch der deutsche Länderfinanzausgleich bei, da die Ausgaben für die Förderung durch Ausgleichszahlungen der anderen Länder kompensiert werden können.
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Die Vermeidung von CO2 und das EEG – eine unnötig teure Lösung – ein Kommentar
Henry Dannenberg, Wilfried Ehrenfeld
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2009
Abstract
In Deutschland existiert mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Instrument, das auch die Senkung von CO2-Emissionen zum Zweck hat. Die Sinnhaftigkeit dieses Gesetzes wird in jüngster Zeit in der deutschen Medienlandschaft vehement in Zweifel gezogen. Es wird bemängelt, dass die Verschmutzungsrechte, die aufgrund der mit dem EEG eingesparten CO2-Emissionen frei werden, verkauft werden können. So würden die eingesparten Emissionen in gleicher Menge an anderer Stelle entstehen. Der CO2-Zertifikatehandel wurde 2005 als Instrument der europäischen Klimapolitik eingeführt. Ziel ist es, zu erreichen, dass eine von der Politik für einen bestimmten Zeitraum vorgegebene Emissionsmenge nicht überschritten wird. Der Emissionshandel wurde deshalb gewählt, da durch dieses Instrument genau dort Emissionen eingespart werden, wo die Reduktion am kosteneffizientesten ist. Durch die sukzessive Reduktion der von der Politik erlaubten CO2-Menge soll so ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Leider trifft die Kritik am EEG nicht immer den eigentlichen Kern. Es ist wenig zielführend, darüber zu streiten, ob die durch das EEG eingesparten Zertifikate in Deutschland oder in Polen verbraucht werden – das ist ein Effekt des Emissionshandels. Relevant hingegen ist die Frage, ob es effizient ist, durch das EEG CO2 einzusparen, oder ob dieselbe Menge CO2 preiswerter an anderer Stelle eingespart werden kann. Mit der Einführung des CO2-Zertifikatehandels hat die Politik aber anerkannt, dass der Markt am besten in der Lage ist, die Investitionsmöglichkeiten zu identifizieren, mit denen eine gewünschte Reduktionsmenge am preiswertesten realisiert werden kann. Sobald die Politik durch Anreize diesen Allokationsmechanismus stört, mindert sie die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt.
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Wettlauf zum Markt: Können Standards die Beschleunigung der Innovations-und Produktlebenszyklen überleben?
Ulrich Blum
Spatial Dispersed Production and Network Governance, Papers Presented at the 11th Uddevalla Symposium, 15 – 17. May 2008, Kyoto, Research Report 2008,
2008
Abstract
Plagiate aus Schwellenländern haben in den vergangenen Jahren sehr stark die Diskussion über den Schutz intellektueller Eigentumsrechte dominiert. Das vernachlässigt die historische Tatsache, dass fast alle Länder, die aufschließen wollten, zunächst Technologien kopiert haben. Diese Diskussion überschattet auch die weit wichtigere Frage, ob die ständige Zunahme der Wettbewerbsintensität, welche die Produktlebenszyklen verringert und Druck auf Inventions- und Innovationssysteme ausübt, genügend Zeit zum Patentieren und Standardisieren lässt. Das Patentsystem setzt nicht nur Anreize für versunkene Kosten in Forschung und Entwicklung, sondern stellt auch einen ersten Schritt zur Verbreitung von Technologien durch die Patentschrift dar. Dieser Zusammenhang kann vor allem mit Blick auf den Aufbau von Standards (insbesondere Normen) für Wettbewerbsplattformen in aufnahmefähigen und verlässlichen Märkten langfristig kritische Wirkungen für die wirtschaftliche Entwicklung haben. Darüber hinaus führt das Migrieren von Technologien, als Folge der beständigen Neuordnung der räumlichen Arbeitsteilung, zu der nachteiligen Situation, dass Länder, die nunmehr Technologien beheimaten, nicht die erforderlichen Institutionen der Wissenskodifizierung besitzen.
Exogene Faktoren, die, zumindest nicht kurzfristig, durch den Standardisierungsprozess beeinflusst werden können, betreffen das Niveau der Kooperation zwischen interessierten Gruppen (und das wechselseitige Vertrauen und die institutionellen Verbindungen), die Wettbewerbsfähigkeit der Technologie, die Fähigkeit Externalitäten durch die Wissenskodifizierung zu erzeugen und die Produktivität der Technologie selbst. Der wichtigste einzelne Erfolgsfaktor, den die Standardisierungseinrichtungen selbst beeinflussen können, ist die Geschwindigkeit, mit der ein Normungskomitee voranschreitet und rechtzeitig die Norm festlegen kann. Im Kontext eines spieltheoretischen Modells und auf der Basis von Daten über veröffentlichte Normen von 1997 bis 2007 kann gezeigt werden, dass diese Herausforderung von den Normungsorganisationen bisher erfolgreich gemeistert wurde.
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Umsetzung des Hartz IV-Urteils zu weitergehenden Reformen nutzen
Joachim Wilde
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2008
Abstract
Ein wesentliches Ziel der Hartz IV-Reform bestand in der Gewährleistung der Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II „aus einer Hand“. Hierzu sah das Gesetz die Bildung von Arbeitsgemeischaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen vor. Im Dezember 2007 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass der entsprechende Paragraph nicht verfassungskonform ist. Es ist deshalb eine Neuregelung erforderlich, um zu einer mit der Verfassung übereinstimmenden Zusammenarbeit zu kommen.
Erste Skizzen für eine Reform der Behördenstruktur wurden vorgelegt und werden in diesem Artikel ausgewertet. Dabei zeigt sich jedoch, dass sich diese Vorschläge darauf beschränken, die entstandenen juristischen Probleme zu lösen. Inzwischen zeichnet sich sogar ab, dass bei der Behördenstruktur alles beim Alten bleiben und stattdessen die Verfassung geändert werden soll. Weitergehende Reformansätze werden nicht verfolgt, obwohl die Empfängerzahlen nach wie vor hoch sind und die gesellschaftliche Akzeptanz nur begrenzt gegeben ist.
Im Artikel wird deshalb ein anreizethisches Konzept vorgestellt, bei dem durch die Zuweisung moralischer Güter wie „Fairness“ und „offene Zuwendung zum Gegenüber“ an die ALG II-Empfänger Anreize zur Überwindung der Abhängigkeit von den Transfers geschaffen werden. Wesentlich ist dabei eine verlässliche Zuweisung dieser Güter ohne strategische Abwägung im Einzelfall. Ein erster empirischer Befund deutet die praktische Relevanz des Konzepts an. Es sollten daher Modellversuche durchgeführt werden, die eine systematische Evaluierung erlauben. Als positiver Nebeneffekt des neuen Konzepts ist eine Erhöhung der Akzeptanz des Systems zu erwarten.
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On the Rationale of Leniency Programs: a Game-Theoretical Analysis
Ulrich Blum, Nicole Steinat, Michael A. Veltins
European Journal of Law and Economics,
2008
Abstract
Um die Durchsetzung des Kartellrechts zu unterstützen, wurden in vielen Industrieländern Kronzeugenregelungen eingeführt. Der vorliegende Beitrag untersucht in diesem Zusammenhang die Gründe und Wirkungsweisen der aktuellen europäischen und deutschen Kronzeugenregelung. Dabei wird die vorherrschende Meinung, dass die standardisierte Kronzeugenregelung mit Blick auf das Ziel der Wettbewerbssteigerung ausreichend Anreize bietet, in Frage gestellt. Der Beitrag versucht vielmehr zu belegen, dass es sich bei der aktuellen Kronzeugenregelung um einen Präventivschlag gegen Wettbewerber handelt, die sich in einem, für Kartelle, instabilen Umfeld bewegen. Dies impliziert eine zukünftige Verschärfung der Marktsituation, welche wiederum in den betroffenen Bereichen zu einem möglichen Rückgang der Wettbewerbsintensität führen kann. Unter Annahme strategischer Rationalität der Agenten, könnte der Kronzeuge für die Zukunft eine wirtschaftlich bessere Position antizipieren. Dies könnte ein unbeabsichtigtes Ergebnis der Bonus-Regelungen sein. Wenn die Kronzeugenregelung in diesem Sinne zu mehr Wettbewerb im Markt führt, sollten die Ergebnisse von den nationalen Kartellbehörden positiv aufgenommen werden. Die zuvor beschriebenen Überlegungen werden beispielhaft anhand eines spieltheoretischen Modells am deutschen Zement-Kartell betrachtet.
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Das Finanzierungsproblem ist das Anreizproblem
Ingmar Kumpmann
Netzwerk Grundeinkommen (Internetplattform),
2008
Abstract
Das Hauptproblem der Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens sind dessen Effekte auf die Anreize für Arbeit, Investitionen, Bildung und Innovationen.
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Das europäische CO2-Emissionshandelssystem: Was haben wir bisher gelernt?
Wilfried Ehrenfeld
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2008
Abstract
Das IWH beschäftigt sich mit den Auswirkungen des CO2-Handels auf die betroffenen Unternehmen. Die erste Periode des europäischen Emissionshandelssystems war als Lernphase konzipiert. In dieser wurden zwei Probleme deutlich: Das erste und offensichtlichste war die Überausstattung mit Zertifikaten. Die Anreize, in die Vermeidung von CO2 zu investieren, können somit eher als gering betrachtet werden. Das zweite ergab sich aus der vollständig kostenfreien Zuteilung. Während Stromkunden die finanzielle Hauptlast zu tragen hatten, profitierten die Stromerzeuger, da offensichtlich die Zertifikatepreise als Opportunitätskosten in den Strompreis einkalkuliert wurden.
Die Analyse führt zu der Erkenntnis, daß es richtig war, auf Ebene der Europäischen Union die Zertifikatemenge für die zweite Handelsperiode zu kürzen und in der deutschen Gesetzgebung den Verkauf bzw. die Versteigerung eines Teils der Zertifikate zu verankern. Weiter kann die Vereinfachung des Zuteilungsverfahrens in Deutschland als Fortschritt betrachtet werden.
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Bußgeldgrenze schränkt Wirkung des europäischen Kartellrechts erheblich ein
Henry Dannenberg, Nicole Steinat
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2008
Abstract
Die im Jahr 2006 reformierten und ab diesem Jahr zur Anwendung kommenden Leitlinien zur Bußgeldberechnung von Kartellverstößen im europäischen Wirtschaftsraum sollen den Anreiz zur Kartellbildung für Unternehmen senken und die Wahrscheinlichkeit einer Kartellaufdeckung erhöhen. In diesem Artikel wird beleuchtet, wie die Entscheidung für oder wider eine Kartellbeteiligung seitens der Unternehmen durch diese Leitlinien beeinflußt wird. Es kann gezeigt werden, daß durch die Festlegung einer Bußgeldobergrenze eine wirksame Abschreckung nur für Unternehmen zu erwarten ist, die einen geringen Anteil ihres Umsatzes im kartellrechtlich relevanten Markt erzielen. Für diese steigt zunächst mit zunehmender Kartellebensdauer der Anreiz, das Kartell anzuzeigen. Das führt dazu, daß Kartelle mit mindestens einem Unternehmen, das einen geringen Anteil seines Gesamtumsatzes auf dem Kartellmarkt erzielt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Zeitverlauf instabiler werden. Unternehmen, die ihren Umsatz jedoch fast ausschließlich auf diesem Markt erzielen, werden durch die neue Leitlinie aufgrund der Bußgeldobergrenze hingegen kaum abgeschreckt. Der Artikel gibt einen kurzen Überblick über das „Kartellrechtsrisiko“, wie es sich für Unternehmen darstellt. Es wird erläutert, wie die mit einer möglichen Kartellstrafe verbundenen Aufwendungen ermittelt werden können. Darauf basierend werden die notwendigen Mindestumsatzrenditen bestimmt, die von Unternehmen im Kartell erwirtschaftet werden müssen, damit sich aus Unternehmenssicht eine Kartellbildung rechnen könnte. Es wird gezeigt, daß für bestimmte Kartelle bereits Renditen von wenigen Prozentpunkten genügen, um eine Kartellteilnahme attraktiv werden zu lassen.
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