Investitionszuschüsse nur bei Schaffung von Arbeitsplätzen? Schlussfolgerungen aus der Förderung eines Investitionsprojektes über die Gemeinschaftsaufgabe im Land Brandenburg

Zu den wichtigsten Instrumenten der Regionalpolitik gehört der Investitionszuschuss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Dieses Instrument kommt in strukturschwachen Regionen zum Einsatz, deren vorrangiges Ziel der Abbau der Arbeitslosigkeit ist. Der institutionelle Rahmen sieht vor, die Zuschüsse an die Schaffung bzw. Sicherung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze zu binden. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass diese Bindungspflicht unter bestimmten Umständen ineffiziente Produktionsstrukturen provozieren kann. Die Ursachen hierfür liegen in Marktmängeln sowie im Politikversagen. Für eine Landesregierung besteht der Anreiz, eine möglichst große Zahl zusätzlicher Dauerarbeitsplätze zu fordern, da die Landeseinnahmen durch die Beschäftigungs- und Produktionseffekte die Ausgaben der Förderung in relativ kurzer Zeit ausgleichen können. Dazu trägt auch der deutsche Länderfinanzausgleich bei, da die Ausgaben für die Förderung durch Ausgleichszahlungen der anderen Länder kompensiert werden können.

07. September 2009

Autoren Mirko Titze

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