04.03.2019 • 6/2019
Neue IWH-Publikation zieht Bilanz: „Vereintes Land – drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall“
Wie steht Deutschland 30 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer wirtschaftlich da? Eine neue Veröffentlichung des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zeigt mit anschaulichen Karten und Graphiken, wie sich die Bundesrepublik im internationalen Vergleich entwickelt hat und wie es um die innere Einheit bestellt ist. Neue Befunde liefert die Publikation unter anderem zur Produktivität in Ost und West, zur Entwicklung von Stadt und Land sowie zur Fachkräftesituation.
Gerhard Heimpold
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11.02.2019 • 3/2019
Harter Brexit würde deutschen Arbeitsmarkt besonders treffen
Sollte Großbritannien ohne Vertrag aus der Europäischen Union austreten, hätte das Folgen für den internationalen Handel und die Arbeitsmärkte in vielen Ländern, auch außerhalb Europas. Berechnungen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) zeigen: Weltweit könnten mehr als 600 000 Arbeitskräfte betroffen sein, aber nirgends so viele wie in Deutschland.
Oliver Holtemöller
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15.01.2019 • 1/2019
Schneller Braunkohleausstieg hat deutliche Folgen in betroffenen Regionen
Wenn Deutschland die Braunkohleverstromung vorzeitig beendet, wird die Gesamtwirtschaft kaum beeinträchtigt. Allerdings zeigen Berechnungen des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) spürbare Effekte auf die Arbeitsmärkte des Rheinlands, Mitteldeutschlands und der Lausitz. Eine Region ist besonders betroffen von Arbeitslosigkeit und Abwanderung.
Oliver Holtemöller
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Folgen von Arbeitsplatzverlusten: Vor allem aus Großbetrieben entlassene Arbeitnehmer müssen deutliche Lohneinbußen hinnehmen
Daniel Fackler, Steffen Müller, Jens Stegmaier
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2018
Abstract
Schließungen und Massenentlassungen großer Unternehmen stoßen aufgrund der damit verbundenen Folgen für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meist auf breites öffentliches Interesse. Tatsächlich zeigt sich, dass die Verdienstausfälle betroffener Arbeitnehmer – bestehend aus Lohneinbußen bei späterer Wiederbeschäftigung und Beschäftigungsausfällen – deutlich mit der Größe des entlassenden Betriebs zunehmen. Dies liegt vor allem daran, dass aus Großbetrieben entlassene Arbeitnehmer im Gegensatz zu denen, die einen Arbeitsplatz in kleinen Betrieben verlieren, deutliche Lohneinbußen hinnehmen müssen, weil sie danach oft in kleineren und schlechter bezahlenden Betrieben beschäftigt sind. Zwar erleiden auch aus Kleinbetrieben entlassene Arbeitnehmer deutliche Verdienstausfälle, ihre Lohneinbußen sind aber geringer. Sie können sich bei der Entlohnung sogar verbessern, sofern sie das Glück haben, eine Anstellung in einem Großbetrieb zu finden.
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31.07.2018 • 16/2018
Fairness lohnt sich doch
Wenn Betriebe willkürlich den Lohn kürzen, sinken Motivation und Produktivität der Beschäftigten – klar. Weniger offensichtlich hingegen: Beschäftigte werden auch dann unproduktiver, wenn nicht sie, sondern die Kolleginnen und Kollegen unfair behandelt werden. Das stellte jetzt eine Forschungsgruppe um Sabrina Jeworrek am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) fest.
Sabrina Jeworrek
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Indirekte Effekte von als unfair wahrgenommenem Arbeitgeberverhalten auf die Produktivität von Beschäftigten
Sabrina Jeworrek
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2018
Abstract
Jede Organisation, die darüber nachdenkt zu restrukturieren, Löhne zu kürzen oder Angestellte zu entlassen, sollte auch über mögliche Reaktionen der persönlich nicht betroffenen Arbeitnehmer nachdenken. Dieser Beitrag präsentiert Ergebnisse eines Feldexperiments. Es offenbart, dass die als unfair wahrgenommene Handlung des Arbeitgebers – in diesem Fall die Entlassung von Arbeitskollegen – die anschließende Produktivität der nicht direkt betroffenen Arbeitskräfte mindert. Als Teil des Experiments antizipierten erfahrene Personalmanager zwar im Durchschnitt erfolgreich die Konsequenzen unfairen Arbeitgeberverhaltens auf nicht betroffene Arbeitnehmer, einzeln lagen sie jedoch oft daneben.
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Expertisen zur Evaluation der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Sachsen-Anhalt
Matthias Brachert, Claudia M. Buch, Eva Dettmann, Gerhard Heimpold, Mirko Titze, Antje Weyh
IWH Online,
Nr. 2,
2018
Abstract
Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) haben eine hohe Bedeutung im Rahmen der Wirtschaftsförderung des Landes Sachsen-Anhalt. Die Ziele der GRW-Förderung in Sachsen-Anhalt umfassen den Aufbau einer breitgefächerten, modernen Wirtschaftsstruktur, die Modernisierung und Erneuerung des Kapitalstocks, die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Schaffung neuer wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze. Die vorliegenden drei Expertisen evaluieren diese Förderung mit Blick auf die GRW-Landesregeln, den Zusammenhang zwischen den wirtschaftspolitischen Maßnahmen und deren Wirkung sowie die Beschäftigungseffekte als einen Schwerpunkt der gewerblichen Förderung.
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20.02.2018 • 2/2018
Fernsehen aktiviert Unternehmergeist
Unternehmensgründungen schaffen Arbeitsplätze und treiben die Entwicklung einer Marktwirtschaft voran. Über welche Kanäle der Unternehmergeist in den Menschen aber überhaupt geweckt wird, damit beschäftigten sich Viktor Slavtchev, Ökonom am Leibniz-Institut für Wirtschafts-forschung Halle (IWH) und sein Co-Autor Michael Wyrwich in einer Studie. Ihr Ergebnis: Auch das Fernsehen kann die dafür passenden Werte vermitteln. Für ihre Analyse ver-glichen die Ökonomen die Unternehmensaktivität in ostdeutschen Regionen, die West-Fernsehen empfangen konnten, mit solchen, die diese Möglichkeit nicht hatten.
Viktor Slavtchev
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Pendlerströme führen zur regionalen Angleichung bei Beschäftigung
Hans-Ulrich Brautzsch
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2017
Abstract
Im Jahr 2016 hatten 75% der erwerbsfähigen Personen, die in Ostdeutschland wohnten, dort auch einen Arbeitsplatz. In Westdeutschland waren es 81%. Berücksichtigt man den Pendlerüberschuss gegenüber Westdeutschland sowie die längeren Jahresarbeitszeiten in Ostdeutschland, verschwindet der Rückstand auf den Westen: Die erwerbsfähigen Ostdeutschen haben im Durchschnitt genauso viele Arbeitsstunden geleistet wie die Westdeutschen. Auch auf Kreisebene kann kein ausgeprägtes Ost-West-Gefälle ausgemacht werden. Vielmehr zeigen sich deutliche Disparitäten zwischen Süddeutschland (einschließlich Sachsens und Thüringens) und großen Teilen Norddeutschlands.
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