Das Rentenpaket II: Grundsätzliche Überlegungen und Quantifizierung der Kosten
Oliver Holtemöller
Wirtschaftliche Freiheit: Das ordnungspolitische Journal,
2024
Abstract
Rentenpaket II der Bundesregierung: Wie ist die Reform ökonomisch zu beurteilen und welche Auswirkungen hat das Paket auf den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung?
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Kosten der Maßnahmen aus dem Rentenpaket II vom März 2024 und Finanzierungsoptionen
Oliver Holtemöller, Christoph Schult, Götz Zeddies
IWH Studies,
Nr. 2,
2024
Abstract
Im Zuge des demografischen Wandels nehmen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in Zukunft deutlich zu, während die Lohnsumme, aus der die Beiträge zu finanzieren sind, gedämpft wird. Immer weniger Beitragszahler stehen in dem umlagefinanzierten System immer mehr Rentnern gegenüber. Bisher hat der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel dafür gesorgt, dass sowohl Beitragszahler als auch Rentenempfänger durch den demografischen Wandel belastet werden. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Rentenpaket II hebt die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors durch eine Haltelinie für das Rentenniveau faktisch auf. Dies führt zu erheblichen Mehrausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem bisherigen Rechtsrahmen. Dadurch wird der ohnehin auf deutlich über 20% steigende Beitragssatz nochmal um etwa einen Prozentpunkt stärker zunehmen. Das mit den Rentenpaket II geplante Generationenkapital kann aufgrund seines geringen Volumens den Anstieg des Beitragssatzes nur um etwa 0,2 Prozentpunkte abfedern, und das auch nur, wenn sich die Erwartungen an die Rendite nach Kosten erfüllen. Eine Beibehaltung des Nachhaltigkeitsfaktors und eine Stärkung individueller Vorsorge inklusive individueller Kapitalansprüche wäre eine gute Alternative zum Rentenpaket II.
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Reformvorschläge für die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
Oliver Holtemöller, Birgit Schultz, Götz Zeddies
IWH Policy Notes,
Nr. 1,
2024
Abstract
Politik und Gesellschaft verknüpfen mehrere verschiedene Ziele mit der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Sicherung des Existenzminimums im Alter, die Erbringung von Leistungen bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit und die Sicherung des während des Erwerbslebens erreichten Lebensstandards im Alter. Aus ökonomischer Perspektive wäre es besser, für verschiedene Ziele auch verschiedene Instrumente einzusetzen. Sonst besteht die Gefahr von Zielkonflikten, insbesondere im Zusammenhang mit der effizienten Finanzierung der Leistungen. Im System der Sozialen Marktwirtschaften ist staatliches Handeln vor allem dann angezeigt, wenn Marktversagen besteht, der Markt ohne staatliche Eingriffe also nicht zu effizienten Lösungen führt. Dies ist im Bereich der Alters- und Invaliditätsvorsorge in unterschiedlichem Umfang gegeben. Eine gesetzliche Pflichtversicherung ist zur Absicherung des Existenzminimums im Alter sinnvoll, um Trittbrettfahrerverhalten und kurzsichtigem Handeln entgegenzuwirken. Dem Versicherungsprinzip folgend, sollte in diesem Fall eine Äquivalenz zwischen Beiträgen während der Erwerbsphase und Rentenzahlungen im Alter bestehen. Reichen die eigenen Beiträge zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht aus, um das Existenzminimum im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit zu gewährleisten, kommt das Fürsorgeprinzip zum Tragen; entsprechende staatliche Ausgaben sollten nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip über Steuern finanziert werden. Bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter liegt eine mildere Form des Marktversagens vor. Eine individuelle, private Vorsorge wäre hier grundsätzlich möglich und zielführend; allerdings wären finanzielle Anreize etwa durch Steuervergünstigungen oder staatliche Zuschüsse sinnvoll, um eine etwaige zu geringe Sparneigung auszugleichen. Die individuelle Vorsorge ließe sich grundsätzlich über freiwillige zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder über privates Sparen realisieren. Hier könnte den Menschen ein eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum überlassen werden, um unterschiedlichen Lebensentwürfen Rechnung zu tragen. Die Vermischung der verschiedenen Aufgaben in der gesetzlichen Rentenversicherung trägt dazu bei, dass die Finanzierungslasten im Zuge des demografischen Wandels deutlich zunehmen werden. Das gegenwärtige System – auch zusammen mit den Vorschlägen aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung – dürfte zu erheblich steigenden Rentenversicherungsbeiträgen und Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt führen. Somit ist eine Dämpfung der Zunahme von gesetzlichen Leistungen nicht nur aus den oben genannten rentenspezifischen Effizienzgründen zu empfehlen, sondern auch um die Abgabenlast des Produktionsfaktors Arbeit nicht weiter steigen zu lassen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu stärken sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ansatzpunkte hierfür können das Renteneintrittsalter und der Umfang der jährlichen Rentenanpassungen sein. Im Gegenzug könnte die Förderung individueller Vorsorge verbessert werden, u. a. indem die Riester-Rente grundlegend reformiert wird. Ein Kapitalstock in staatlicher Hand ohne individuelle Ansprüche der Rentenversicherten birgt hingegen die Gefahr, dass er nicht hinreichend vor einer Zweckentfremdung durch zukünftige Regierungen geschützt ist, wenngleich die Schuldenbremse in ihrer gegenwärtigen Form dem in gewissem Umfang entgegenwirkt.
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Archiv
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Kommentar: Der rosa Rentenelefant
Reint E. Gropp
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2021
Abstract
Das Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP ist in einigen Punkten überraschend konkret. Zwölf Euro Mindestlohn, keine Steuererhöhungen, die Schuldenbremse bleibt, ein Bürgergeld, Bürokratieabbau, eine Solardachpflicht. Abgesehen davon, dass unklar bleibt, wie ohne Steuererhöhungen und mit Schuldenbremse die Ausgaben finanziert werden sollen, ist das Papier allerdings in einem entscheidenden Punkt erstaunlich vage: Wie sollen die Renten vor dem Hintergrund des demographischen Wandels finanziert werden?
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Aktuelle Trends: Durchschnittliche Rentenbezugsdauer in den vergangenen Jahren konstant, aber mehr Neuzugänge in Altersrente
Birgit Schultz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2021
Abstract
Aufgrund des demographischen Wandels gibt es seit einiger Zeit eine Diskussion über die Erhöhung des Renteneintrittsalters zur Stabilisierung der Finanzierung der Altersrenten. Diese wird in der Öffentlichkeit teilweise sehr emotional geführt, da ein Teil der künftigen Rentnerinnen und Rentner befürchtet, finanziell schlechter gestellt zu werden oder durch einen späteren Renteneintritt unerwünschte gesundheitliche Folgen tragen zu müssen.
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Zu den rentenpolitischen Plänen im Koalitionsvertrag 2018 von CDU, CSU und SPD: Konsequenzen, Finanzierungsoptionen und Reformbedarf
Oliver Holtemöller, Christoph Schult, Götz Zeddies
Zeitschrift für Wirtschaftspolitik,
Nr. 3,
2018
Abstract
In the coalition agreement from February 7, 2018, the new German federal government drafts its public pension policy, which has to be evaluated against the background of demographic dynamics in Germany. In this paper, the consequences of public pensions related policy measures for the German public pension insurance are illustrated using a simulation model. In the long run, the intended extensions of benefits would lead to an increase in the contribution rate to the German public pension insurance of about two and a half percentage points. Referring to pension systems of other countries, we discuss measures in order to limit this increase in the contribution rate.
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Kosten der Maßnahmen aus dem „Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“
Oliver Holtemöller, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 3,
2018
Abstract
Der Referentenentwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung sieht folgende Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vor: Fixierung des Rentenniveaus bei 48% und der Haltelinie für den Beitragssatz bei 20%, Aufstockung der Mütterrente, Verbesserungen für Erwerbsgeminderte und Ausweitung der Gleitzone (so genannte „Midijobs“).
Diese Maßnahmen werden vor allem langfristig erhebliche Auswirkungen auf die Ausgaben der Rentenversicherung haben; gleichzeitig wird die Anzahl der Beitragszahler aufgrund der Alterung der Bevölkerung abnehmen. Das heißt, selbst ohne die neuen Leistungsausweitungen stiegen die Abgaben (Beiträge und Steuern) zur Finanzierung der Rentenversicherung langfristig deutlich an.
Berechnungen mit dem Rentensimulationsmodell des IWH zeigen, dass die effektive Abgabenlast (Rentenversicherungsbeitrag plus Steuerzuschüsse) in Relation zum Lohn bis zum Jahr 2050 ohne die neuen Leistungsausweitungen um acht und mit um weitere drei Prozentpunkte zunehmen dürfte. Wenn der Beitragssatz bei 20% konstant gehalten werden soll, müssten etwa die Einkommensteuer oder die Umsatzsteuer entsprechend kräftig erhöht werden.
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Zu den rentenpolitischen Plänen im Koalitionsvertrag 2018 von CDU, CSU und SPD: Konsequenzen, Finanzierungsoptionen und Reformbedarf
Oliver Holtemöller, Christoph Schult, Götz Zeddies
Abstract
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 formuliert die neue Bundesregierung ihre rentenpolitischen Ziele. Diese sind vor dem Hintergrund der Bevölkerungsdynamik in Deutschland zu sehen. Ab dem Jahr 2020 wird sich die Altersstruktur der deutschen Bevölkerung deutlich verändern. In diesem Beitrag werden Simulationsrechnungen zu den Konsequenzen der rentenpolitischen Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung mit Hilfe eines Simulationsmodells dargestellt. Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Leistungsausweitungen verursachen langfristig Kosten in Höhe von etwa 2½ Prozentpunkten beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es werden ferner Maßnahmen – auch im Vergleich zu den Rentensystemen anderer Länder – diskutiert, mit denen der Anstieg des Beitragssatzes begrenzt werden könnte.
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15.12.2009 • 74/2009
Demographischer Wandel als ressortübergreifende Herausforderung
Deutschland kommt in Europa eine Vorreiterrolle in Sachen demographischer Wandel zu, wobei die Bevölkerungsentwicklung innerhalb Deutschlands nicht einheitlich verläuft. So verändern sich nicht nur die Einwohnerzahlen in den Regionen unterschiedlich, sondern die Regionen altern auch in unterschiedlichem Ausmaß: Einige wenige Gegenden beispielsweise – vorwiegend die Boomstädte im Süden – gewinnen sogar an junger Bevölkerung hinzu, während starke Alterung hingegen im Zuge der Abwanderung junger Menschen und geringer Geburtenzahlen insbesondere auf die Neuen Bundesländer zutrifft – mit einer stärkeren Abnahme der Bevölkerungsdichte im ländlichen Raum. Mit der rückläufigen Zahl der Erwerbsfähigen wird oft die Frage verbunden, ob den betreffenden Regionen künftig die Fachkräfte ausgehen und somit die wirtschaftliche Entwicklung aus-gebremst wird. Im Hinblick auf den demographischen Wandel haben frühere Bundesregierungen bereits Maßnahmen im Bereich der Familien- und Rentenpolitik auf den Weg gebracht. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag sowie auf der Klausurtagung in Meseberg Absichten erkennen lassen, das Thema politisch noch umfassender verankern zu wollen. So soll 2011 ein ressortübergreifender Ausschuss über die „demographische Lage und künftige Entwicklung des Landes“ berichten und bis 2012 eine „Demographiestrategie“ entwickelt werden. Details sind noch nicht bekannt, doch nennt der Koalitionsvertrag einige Handlungsfelder, wie z. B. die Verringerung der Abwanderung aus dem ländlichen Raum oder die Fachkräftesicherung in Ostdeutschland.
Marco Sunder
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