IWH-Insolvenztrend: Insolvenzzahlen steigen leicht, aber keine Insolvenzwelle trotz Rückkehr zur Antragspflicht
Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Oktober von niedrigem Niveau aus leicht angestiegen. Laut IWH-Insolvenztrend wurden im vorigen Monat 750 Personen- und Kapitalgesellschaften als insolvent gemeldet. Damit lagen die Insolvenzen im Oktober bei etwa 80% des Vorjahresmonats. Im Gegensatz zu den Vormonaten waren im Oktober relativ wenige Jobs betroffen. Die Analyse des IWH zeigt, dass die größten 10% der Unternehmen, deren Insolvenz im Oktober gemeldet wurde, insgesamt knapp 9 000 Personen beschäftigen. Seit Mai waren es nie weniger als 13 000 gewesen.
Seit dem 1. Oktober gilt die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit wieder. In der Regel gibt es nur wenige Insolvenzfälle, die nicht auf Zahlungsunfähigkeit, sondern ausschließlich auf Überschuldung zurückzuführen sind. Somit tritt die Antragspflicht praktisch für die allermeisten insolventen Unternehmen wieder in Kraft. Mit Blick auf die Insolvenzneuanträge im Oktober sieht Steffen Müller, der die Insolvenzforschung am IWH leitet, die IWH-Prognosen der letzten Monate bestätigt: „Die Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht hat zu moderat steigenden Insolvenzanmeldungen geführt. Eine Insolvenzwelle ist bislang ausgeblieben.“
Trotz des jüngst beschlossenen befristeten teilweisen Lockdowns hält Müller am Ausblick für die nächsten beiden Monate fest. Er erwartet „weiter moderat steigende Insolvenzzahlen, die jedoch eher als Normalisierung denn als Insolvenzwelle zu verstehen sind.“ Hauptgründe für die vergleichsweise verhaltene Insolvenzentwicklung sind laut Müller nach wie vor staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel das langfristig zugesagte Kurzarbeitergeld sowie eine abwartende Haltung der Unternehmen aufgrund angekündigter Änderungen im Insolvenzrecht.
Deutlich schneller als die amtliche Statistik liefert der IWH-Insolvenztrend des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) jeden Monat einen belastbaren Befund zum bundesweiten Insolvenzgeschehen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Ergebnisse weisen nur geringfügige Abweichungen von den amtlichen Zahlen auf, die mit etwa zwei Monaten Zeitverzug eine umfassende Einschätzung der Lage erlauben. Der IWH-Insolvenztrend ist deshalb ein verlässlicher Frühindikator. Für seine Analysen wertet das IWH die aktuellen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Registergerichte aus und verknüpft sie mit Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Dank seiner langjährigen Expertise, gebündelt in der IWH-Insolvenzforschungsstelle, gehört das Institut bundesweit zu den führenden Einrichtungen auf diesem Themengebiet.
Mehr zur IWH-Insolvenzforschungsstelle und zur Methodik hinter dem IWH-Insolvenztrend: www.iwh-halle.de/insolvenzforschung.
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