Arbeitslosengeld II und das kommunale Optionsgesetz
Der Beitrag befasst sich mit den Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes, wobei hier auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe abgestellte wird (Hartz-IV). Im Rahmen dieser Zusammenlegung müssen die Kommunen und die Regionalagenturen Arbeitsgemeinschaften bilden, um die Betreuung der Arbeitslosen zu gewährleisten. Sollte seitens einer Kommune oder eines Kreises kein Interesse an einer Arbeitsgemeinschaft bestehen, dann hat sie ein Optionsrecht, die mit der Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen, die ALG-II-Geld empfangen, in Eigenverantwortung durchzuführen. Der Beitrag diskutiert die Vor- und Nachteile, die mit der Ausübung der Option verbunden sein können.