Bankenregulierung: Die Mindesteigenkapitalvorschriften von Basel II verstärken die Übertragung von Währungskrisen auf Bankenkrisen
Auf Währungskrisen in Schwellenländern folgen oft Bankenkrisen. Ein wesentlicher Grund sind die durch die Abwertung der Währung ansteigenden Bilanzwerte für Auslandsverbindlichkeiten der Unternehmen. Das vorgehaltene Eigenkapital reicht dann oft nicht aus, um die Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Hier setzt der unter dem Stichwort Basel II bekannte Vorschlag zur Bankenregulierung, insbesondere zu Mindesteigenkapitalanforderungen an Banken an. Im Unterschied zur bestehenden Regulierung (Basel I) wird eine differenzierte Risikogewichtung auf Basis von Kredit-Ratings für unterschiedliche Assets vorgeschlagen. In diesem Beitrag wird am Beispiel der Währungs- und Bankenkrise von Südkorea im Jahr 1997 hypothetisch berechnet, wie sich die neue Regulierung auf das Eigenkapital der Banken ausgewirkt hätte. Diese Ergebnisse werden mit den Anforderungen der aktuellen Regulierung verglichen. Es zeigt sich, daß die Eigenkapitalanforderungen im Vorfeld der Krise unter Basel II geringer gewesen wären als unter Basel I. Zudem wäre das geforderte Eigenkapital nach dem Eintreten der Krise aufgrund der verschlechterten Ratings stark angestiegen. Die Transmission der Währungs- zur Bankenkrise wäre im Fall Südkoreas nicht verhindert, sondern beschleunigt worden. Dabei waren im koreanischen Fall die Eigenkapitalanforderungen unter Basel I aufgrund der OECD-Mitgliedschaft noch relativ gering. Im Sinne einer Verallgemeinerung der Ergebnisse kann geschlußfolgert werden, daß in anderen Schwellenländern, die nicht OECD-Mitglied sind (beispielsweise Osteuropa und Lateinamerika), das Verhältnis der Eigenkapitalanforderungen von Basel I und Basel II noch höher wäre. Die Übertragung von Währungs- zu Bankenkrisen wird demzufolge mit dem vorgeschlagenen Instrument zur Bankenregulierung verstärkt.