BVG-Urteil zum Länderfinanzausgleich: Ein Schritt in die richtige Richtung, aber keine Lösung der bundesstaatlichen Finanzprobleme! - ein Kommentar
in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 16, 1999
Publikation lesenin: Wirtschaft im Wandel, Nr. 16, 1999
In dem Beitrag wird untersucht, ob die „Nachfragehypothese zur Erklärung des Strukturwandels“ Gültigkeit besitzt. Die Überprüfung mit Hilfe einer Regressionsrechnung auf Basis des mikroökonomischen „Almost Ideal Demand Systems“ und unter Verwendung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zeigt, dass entsprechend der Nachfragehypothese Haushalte mit höheren pro Kopf Konsumausgaben auch mehr für Dienstleistungen ausgeben. Besonders einkommensabhängig sind Dienstleistungen im Bereich Gesundheitspflege, Häusliche Dienste sowie Urlaubsreisen. Auch die zunehmenden Einpersonen- und Rentnerhaushalte sowie die steigende Erwerbsneigung der Frauen trägt zur Tertiarisierung bei.
in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 16, 1999
Der Artikel beschäftigt sich mit den Quellen des Wirtschaftswachstums ausgewählter Transformationsländer im Rahmen einer Wachstumskomponentenanalyse. In Erweiterung einer vorhergehenden Analyse (WiWa 13/98) wird nunmehr der Einfluss der Kapazitätsauslastung auf die Entwicklung der “Totalen Faktorproduktivität“ explizit berücksichtigt. Die Analyse zeigt, dass in Polen und Ungarn der Faktor einer verbesserten Kapazitätsauslastung ab 1997 von Produktivitätsverbesserungen abgelöst wurde, während in Tschechien und der Slowakei die Wachstumsraten der Totalen Faktorproduktivität über den gesamten Untersuchungszeitraum eher gering ausfielen.
in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 16, 1999
Der Artikel beschäftigt sich mit den individuellen Bilanzen der Transformation, die je nach Alter der befragten Ostdeutschen unterschiedlich ausfallen. Die Einstellungen und Haltungen der jüngeren Generation zeigen eine stärkere Tendenz des Hineinwachsens in die neue Gesellschaft, während die mittleren Altersjahrgänge ein eher ambivalentes Bild abgeben.
in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 16, 1999
In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof das Prinzip der Freizügigkeit auf den Gesundheitssektor übertragen und damit einer europaweiten Wahlfreiheit für Patienten zwischen Anbietern von medizinischen Leistungen den Weg bereitet. Aufgrund der zum Teil erheblichen Preisund Qualitätsunterschiede im Bereich der medizinischen Versorgung läßt dies unter den derzeit geltenden EU-Regelungen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung verstärkte Patientenwanderungen in Europa erwarten. Vor dem Hintergrund einer Ost-Erweiterung der EU wäre insbesondere auch für das deutsche Gesundheitswesen mit einer zunehmenden Nachfrage ausländischer Patienten zu rechnen. Der mit der Umsetzung des Binnenmarktes intendierte verstärkte Wettbewerb zwischen europäischen Anbietern von Gesundheitsleistungen ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch könnte eine Wahlfreiheit aufgrund von durch die bestehenden Regulierungen verursachten Fehlanreize und Ineffizienzen unter Umständen negative Auswirkungen auf die nationalen Gesundheitssysteme nach sich ziehen. Durch kurzfristig umsetzbare Reformmaßnahmen, insbesondere die Einführung des Ursprungslandprinzips und der Kostenerstattung bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie einer Selbstbeteiligung von Patienten für Auslandsbehandlungen, kann das jetzige System unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips kompatibel mit dem Binnenmarktgemacht werden.