Reformbedarf für eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Europa
In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof das Prinzip der Freizügigkeit auf den Gesundheitssektor übertragen und damit einer europaweiten Wahlfreiheit für Patienten zwischen Anbietern von medizinischen Leistungen den Weg bereitet. Aufgrund der zum Teil erheblichen Preisund Qualitätsunterschiede im Bereich der medizinischen Versorgung läßt dies unter den derzeit geltenden EU-Regelungen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung verstärkte Patientenwanderungen in Europa erwarten. Vor dem Hintergrund einer Ost-Erweiterung der EU wäre insbesondere auch für das deutsche Gesundheitswesen mit einer zunehmenden Nachfrage ausländischer Patienten zu rechnen. Der mit der Umsetzung des Binnenmarktes intendierte verstärkte Wettbewerb zwischen europäischen Anbietern von Gesundheitsleistungen ist grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch könnte eine Wahlfreiheit aufgrund von durch die bestehenden Regulierungen verursachten Fehlanreize und Ineffizienzen unter Umständen negative Auswirkungen auf die nationalen Gesundheitssysteme nach sich ziehen. Durch kurzfristig umsetzbare Reformmaßnahmen, insbesondere die Einführung des Ursprungslandprinzips und der Kostenerstattung bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sowie einer Selbstbeteiligung von Patienten für Auslandsbehandlungen, kann das jetzige System unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips kompatibel mit dem Binnenmarktgemacht werden.