Editorial
Die Bundesnetzagentur, als Regulierungsbehörde zuständig für die Sicherstellung des Wettbewerbs im Telekommunikationssektor, beabsichtigt, sich aus der Regulierung der Auslandsferngespräche der Telekom AG zurückzuziehen. Diese Ankündigung vom 22. November 2005, wenngleich inzwischen wohl von nur begrenzter ökonomischer Relevanz, besitzt auch symbolischen Wert: Offensichtlich herrscht in einem bedeutsamen Marktsegment mittlerweile ein hinreichender Wettbewerb, womit die Entmonopolisierungsphase hier abgeschlossen ist. Konträr dazu steht die zeitgleich verkündete Absicht, infolge unbefriedigender Wettbewerbsergebnisse den Markt für Mobiltelephonie zu regulieren. Dabei haben vor allem Discount- und Pauschaltarife in letzter Zeit zu einer erheblichen Preisreduktion geführt. Parallel dazu läuft die Diskussion über die Bedingungen des Ausbaus des Breitbandnetzes durch die Deutsche Telekom AG, die diesen von der Fähigkeit, eine Innovationsprämie vereinnahmen zu können, abhängig macht.