Energieeinsparung im ostdeutschen Mietwohnungsbestand: Mehr Investitionsanreize notwendig
Fast ein Viertel der gesamtdeutschen Emissionen des Klimaschadstoffs Kohlendioxid wird vom Raumwärmeverbrauch verursacht. Doch bestehen gerade hier große Minderungspotentiale, deren Nutzung oft allein wegen der damit verbundene Energiekostensenkung lohnenswert ist. Obgleich dies insbesondere für den Mietwohnungsbestand der neuen Bundesländer gilt, wird immer noch ein großer Teil der ostdeutschen Mietwohnungen modernen wärme- und heizungstechnischen Standards nicht gerecht. Nach wie vor sorgen Finanzierungsprobleme ostdeutscher Vermieter dafür, daß der Instandsetzungsstau nur langsam abnimmt und Energiesparmaßnahmen unterbleiben. Aber auch dort, wo bereits modernisiert wird, sind die Anreize, Investitionen an einer optimalen Nutzung der Energiesparpotentiale auszurichten, nicht ausreichend. Das nunmehr auch in Ostdeutschland geltende Vergleichsmietensystem kann dieses Defizit – dem das Auseinanderfallen der Adressaten von Kosten und Nutzen energiesparender Maßnahmen zugrunde liegt – nicht kompensieren. Ordnungsrechtliche Vorgaben und förderpolitische Maßnahmen allein sind kaum geeignet, dieses Dilemma zu entschärfen. Sollen die Energiepreissteigerungen im Zuge der Ökosteuerreform wirksame Investitionsanreize auslösen, ist eine Verbesserung der Anreizkompatibilität des Vergleichsmietensystems, ergänzt um eine Anpassung der relevanten technischen Verordnungen und Förderrichtlinien, notwendig.