EU-Osterweiterung: Strukturfondsmittel unter Berücksichtigung der Verhandlungsmacht der Beitrittsländer
Transfers aus den Struktur- und Agrarfonds der Europäischen Union an die Mitgliedsländer werden offiziell nach ökonomischen Kriterien bemessen, doch hat die langjährige Vergabepraxis den Einfluß politischer Macht auf die Mittelverteilung gezeigt. Es besteht ein positiver Zusammenhang zwischen der politischen Macht, gemessen an der Stimmenstärke der Länder im EU-Ministerrat, und der Mittelverteilung. Bezüglich der Wirtschaftskraft der Länder ist der Zusammenhang negativ, mit steigender Wirtschaftsleistung sinken die zugewiesenen Mittel. Der machtpolitische Aspekt ist in Berechnungen zu den potentiellen Tranfers an die mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten bisher kaum berücksichtigt worden. Grundlage der vorgestellten Schätzung von Strukturfondsmitteln ist die bisherige Vergabepraxis. Bei einer Betrachtung zweier Beitrittswellen analog zum geplanten Szenario der Union wird deutlich, daß die Mittelzuweisungen für die später beitretenden Länder erheblich höher als in der ersten Welle sein werden, da sie wirtschaftlich erheblich schwächer sind. Zugleich sinken tendenziell die Mittel für die bereits beigetretenen Länder, da sich die relative Stimmenmacht dieser Länder mit der Aufnahme neuer Länder verringert.