Fiskalische Kosten von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - ein Fallbeispiel
Die Teilnahme an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) verschlechtert bekanntermaßen die Beschäftigungschancen im regulären Arbeitsmarkt im Vergleich zur Nichtteilnahme. Dadurch kommt es nicht nur während der Durchführung der Maßnahme zu höheren fiskalischen Kosten im Vergleich zur Arbeitslosigkeit, sondern auch im Anschluss daran sind mehr öffentliche Mittel notwendig, um die im Durchschnitt verlängerte Arbeitslosigkeit zu finanzieren. In diesem Kontext konnten für ein Fallbeispiel Mehrkosten in Höhe von etwa 26 500 Euro ermittelt werden. Davon sind allein mehr als 60% Nachfolgekosten der Maßnahmenteilnahme. Sollte hingegen eine Maßnahme aus fiskalischer Sicht kostenneutral sein, so müsste sie die Arbeitslosigkeit im Fallbeispiel um 9,2 Monate verkürzen. Dies dürfte jedoch schwer zu erreichen sein, da während der ABM-Teilnahme kaum Übergänge in eine reguläre Beschäftigung zu beobachten sind, jedoch im Referenzszenario der Nichtteilnahme die Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung in diesem Zeitraum relativ hoch sind. Eine strengere Ausrichtung auf Zielgruppen könnte hierbei möglicherweise Abhilfe schaffen.