Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse: hohe Kopfzahl, geringes Arbeitsvolumen
Zur Beurteilung der Lage am Arbeitsmarkt kann die Erwerbstätigenzahl und/oder das Arbeitsvolumen herangezogen werden. Im Falle der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ist die Betrachtung der Erwerbstätigenzahl allerdings problematisch: Im Jahr 2000 befand sich zwar mehr als jeder zehnte Erwerbstätige in einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis. Das durch diese Beschäftigung gebundene Arbeitsvolumen machte jedoch nur 2,6% der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsleistung aus. In einigen Wirtschaftszweigen – wie beispielsweise dem Reinigungs- oder Verlagsgewerbe – sind derartige Beschäftigungsverhältnisse dennoch von substantieller Bedeutung.