Gesundheitsreform: Einnahmenerhöhung statt Strukturreform
Die Regierungskoalition hat die Eckpunkte für eine neue Gesundheitsreform vorgelegt. Die wichtigsten Maßnahmen sind die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge um ca. 0,5 Prozentpunkte, die Erhöhung der Steuerzuschüsse für die Krankenkassen, die Verteilung der Beiträge und Steuerzuschüsse auf die Krankenkassen durch einen Gesundheitsfonds und die Schaffung der Möglichkeit für die Krankenkassen, daneben noch Zusatzbeiträge zu erheben. Es dominieren somit Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen. Die enge Bindung der Beiträge an die Beschäftigung von Arbeitskräften wird nicht überwunden. Zugleich wird durch die Zusatzbeiträge ein erster Schritt zur Einführung der Kopfpauschale getan. Denn die Erhebungsform der Zusatzbeiträge ist den Krankenkassen zwar freigestellt, im Wettbewerb dürfte sich aber die Kopfpauschale gegenüber einkommensabhängigen Beiträgen durchsetzen. Sollte die Bedeutung dieser Zusatzbeiträge und damit der Kopfpauschale langfristig zunehmen, hätte dies für das System weitreichende Konsequenzen. Eine Einbeziehung der Zusatzbeiträge in den Risikostrukturausgleich der Krankenkassen und steuerfinanzierte Ausgleichszahlungen für Geringverdiener müßten dann konsequenterweise zusätzlich in Betracht gezogen werden. Es fehlen weitgehend Schritte zur Steigerung der Effizienz des Gesundheitssystems, etwa durch Qualitätsverbesserung oder Kostendämpfung. Somit bleibt die Reform insgesamt unzureichend, um strukturelle Probleme des deutschen Gesundheitssystems zu lösen.