Gründe einer zurückgebliebenen Integration zwischen EU und GUS-Ländern
Die wirtschaftliche Integration zwischen der EU und den drei GUS-Ländern Russland, Ukraine und Belarus (GUS-3) befindet sich auf einem vergleichsweise niedrigen Entwicklungsstand. Verantwortlich dafür ist ein nur enger handelspolitischer Rahmen der Liberalisierung in Form von Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Dieser Rahmen wurde zudem von den drei Ländern nicht ausreichend umgesetzt. Gründe dafür waren erstens die noch unzureichende institutionelle Transformation in den Ländern, zweitens der geringe Anreiz, den diese Abkommen für die Länder bieten, und drittens die mangelnde Einbettung in längerfristige strategische Ziele. Eine Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit den GUS-Ländern ist aber erforderlich, wenn die erweiterte Union ihrem Ziel, das Wohlstandsgefälle zwischen ihr und der GUS zu verringern, näherkommen möchte. Die erste Voraussetzung dazu ist die Fortführung der institutionellen und marktwirtschaftlichen Transformation in den GUS-Ländern. Aber auch unter diesen günstigeren Bedingungen würden sich die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen als wenig effektiv erweisen. Angesichts der bereits erreichten Reformfortschritte in Russland und der Ukraine wäre zu überlegen, die bisherigen Abkommen durch einen umfassenden Zollabbau zu ergänzen.