Institutionelle Regelungen der sozialen Grundsicherung: Fortschritte und ungelöste Probleme durch Hartz IV
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum neuen Arbeitslosengeld II im Rahmen der Hartz IV Reform war mit der Erwartung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte verbunden. Stattdessen sind jedoch Mehrausgaben zu verzeichnen, so dass die institutionelle Ausgestaltung der sozialen Grundsicherung möglicherweise noch nicht adäquat ist. Der Artikel vergleicht zunächst die institutionellen Regelungen für das Arbeitslosengeld II mit denen der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Anschließend wird analysiert, inwieweit institutionelle Veränderungen oder das Unterlassen derselben den Anstieg der Empfängerzahlen begünstigt haben. Als Bewertungsmaßstab dienen dabei insbesondere die Ergebnisse empirischer Studien für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Dabei zeigt sich, dass die Reform nur partiell zu einer Verbesserung von Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen beiträgt. Von Teilen der Reform bzw. deren Umsetzung gehen hingegen negative Effekte aus.