Investitionen, Auslastungsgrad und Öffentliche Finanzen in der mittleren Frist: Implikationen des Zweiten Nachtragshaushalts 2021
Die Bundesregierung plant, mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2021 dem Energie- und Klimafonds eine Rücklage in Höhe von 60 Mrd. Euro zuzuführen. Die Mittel sollen in den Folgejahren in Investitionen in den Klimaschutz und die Transformation der Wirtschaft fließen und zugleich gesamtwirtschaftliche Folgekosten der Pandemie verringern. Diese pandemiebedingten Einbußen sind auch in der mittleren Frist erheblich. Zwar dürften Nachholeffekte beim privaten Konsum die im Jahr 2021 noch deutliche Unterauslastung bis zum Jahr 2024 vollständig verschwinden lassen. Jedoch liegt das Produktionspotenzial in den kommenden Jahren mehr als 1,5% unter dem Ende 2019 vom IWH prognostizierten Wert, vor allem wegen eines geringeren Arbeitsangebots, unter anderem aufgrund deutlich niedrigerer Zuwanderung von Arbeitskräften. Die Investitionen sind gemäß aktueller Mittelfristprojektion im Jahr 2024 ebenfalls noch deutlich niedriger. Die Effekte des Nachtragshaushalts auf Investitionstätigkeit und Produktion lassen sich mit Hilfe des finanzpolitischen Simulationsmodells des IWH abschätzen. Die beabsichtigten Mehrausgaben dürften auf dem Höhepunkt ihrer Wirksamkeit im Jahr 2024 die gesamtwirtschaftliche Aktivität um etwa 0,5% steigern. Allerdings werden die zusätzlichen Investitionen die seit Pandemiebeginn ausgebliebene Investitionstätigkeit bei Weitem nicht kompensieren können. Eine Bewertung des Nachtragshaushals hat die positiven gesamtwirtschaftlichen Effekte zusätzlicher Investitionen und die negativen Effekte auf die Glaubwürdigkeit der Schuldenbremse gegeneinander abzuwägen.