in: Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2007
Der Beitrag befaßt sich mit einer bestimmten Form atypischer Beschäftigung: der Leiharbeit (oder auch Zeitarbeit genannt). Im Unterschied zu herkömmlichen Beschäftigungsverhältnissen zeichnet sich Leiharbeit dadurch aus, daß hier ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer (Leiharbeiter), dem Arbeitgeber (der verleihenden Firma, Leihunternehmen) und dem ausleihenden Betrieb besteht. Der Arbeitnehmer ist im Leihbetrieb beschäftigt, erbringt aber seine Leistung nicht dort, sondern zeitlich befristet in dem ausleihenden Unternehmen Leiharbeit galt und gilt überwiegend immer noch als eine eher nicht erwünschte Form der Beschäftigung. Dementsprechend restriktiv waren die gesetzlichen Bestimmungen, zu denen Leiharbeit getätigt werden durfte, nachdem erstmalig 1972 hierfür gesetzliche Regelungen getroffen worden waren. Erst mit der über mehrere Jahre hinweg dauernden Auflockerung der Bestimmungen entfaltete sich Leiharbeit zu einer der dynamischsten Formen atypischer Beschäftigung, ja Beschäftigung überhaupt. Es ist zu erwarten, daß sich Leiharbeit auch in den kommenden Jahren weiter dynamisch entwickeln und durchaus zu einer Konkurrenz regulärer Beschäftigung werden kann, insbesondere, wenn sie sich verstärkt qualifizierten bzw. hoch qualifizierten Arbeitnehmern zuwendet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland, über die wesentlichen (gesetzlichen) Regelungen, die Vor- und Nachteile aus Arbeitnehmer- bzw. Arbeitgebersicht und diskutiert schließlich, welche Chancen Arbeitsuchenden mit der Leiharbeit zur Verfügung stehen, um wieder eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu finden. Schließlich wird darauf verwiesen, daß Leiharbeit zukünftig stark an Bedeutung gewinnen wird und der Gesetzgeber bzw. die Tarifparteien bereits heute aufgefordert sind, diese Beschäftigungsform in einem sozialverträglichen Rahmen zu unterstützen.