Job-AQTIV Gesetz – Eine kritische Würdigung der neuen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Seit dem 1. Januar 2002 ist das Job-AQTIV Gesetz in Deutschland in Kraft. Das Gesetz hat nicht nur die Absicht, gemeldete Stellen möglichst schnell und passgenau zu besetzen, sondern Personen, die zum Teil Arbeitslosigkeits- und Maßnahme-Karrieren hinter sich haben, intensiv zu betreuen, deren Suchaktivitäten zu überwachen und sie – bei Bedarf – in die für sie effektivsten Maßnahmen zu vermitteln. Diese Zielsetzung erklärt, wofür das Akronym AQTIV steht: Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln. Aus einigen Neuregelungen durch das Job- AQTIV Gesetz ergeben sich neue Herausforderungen für die praktische Arbeitsmarktpolitik, aber auch die Evaluationsforschung. Natürlich ist es noch nicht möglich, die Auswirkungen des Job- AQTIV Gesetzes empirisch zu überprüfen. Gleichwohl sollen einige Erfahrungen aus der Evaluation Aktiver Arbeitsmarktpolitik (AAMP) sowie theoretische Überlegungen dazu genutzt werden, auf mögliche kritische Punkte hinzuweisen um Fehlentwicklungen zu vermeiden und Bedarf an Evaluationsforschung aufzuzeigen.1 Im Folgenden werden wichtige Neuerungen aufgrund des Job-AQTIV Gesetzes dargestellt und deren Bedeutung eingeschätzt.

04. September 2002

Autoren Herbert Buscher Tobias Hagen

Außerdem in diesem Heft

Aktuelle Trends - Zunehmend verschlechterte Bilanz der Betriebsgründungen und Betriebsschließungen im Verarbeitenden Gewerbe Ostdeutschlands

Siegfried Beer

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 11, 2002

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Die Currency boards der baltischen Beitrittsländer sind stabil und mit dem Wechselkursmechanismus der EU kompatibel

Hubert Gabrisch Thomas Linne

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 11, 2002

Abstract

Das Wechselkurssystem der meisten Beitrittskandidaten entspricht zur Zeit nicht dem Wechselkursmechanismus der EU (WKM II). Die EU sieht auch die Currency boards (Estland, Litauen und Bulgarien) als nicht akzeptable Substitute an. Gleichwohl ist die Aufrechterhaltung dieser Systeme auch nach Beitritt zum WKM II unter bestimmten formalen Voraussetzungen möglich. Dann hängt eine Prüfung ihrer Stabilität nur von ökonomischen Kriterien ab. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob bei einem Fixkurssystem ohne Band die nur sehr beschränkte geldpolitische Manövrierfähigkeit der Zentralbanken dieser Länder ausreicht, unerwünschte Devisenzuflüsse zu sterilisieren oder gar spekulativen Attacken erfolgreich zu begegnen. Die bisher erfolgreiche Funktionsfähigkeit der Currency boards und die ihr zugrunde liegenden Faktoren wecken wenig Zweifel an der zukünftigen Stabilität im WKM II zumindest im Falle der baltischen Länder. Ebenso unwahrscheinlich ist, dass vom EU-Beitritt negative Anreizwirkungen auf die Fiskal- und Lohnpolitik ausgehen.

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IWH-Industrieumfrage: Aufschwung in der ostdeutschen Industrie tut sich schwer

Bärbel Laschke

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 11, 2002

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Reform des Arbeitsmarktes – Hartz-Vorschläge reichen nicht

Herbert Buscher

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 11, 2002

Abstract

Zwei Millionen Arbeitslose weniger in drei Jahren – wer wünscht sich das nicht? Und das Ziel scheint so nahe zu liegen, setzt man nur die Vorschläge der Hartz-Kommission rasch in die Praxis um. Grundsätzlich sind Vorschläge, die zu einer besseren Vermittlung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt führen, zu begrüßen. Mit ihren Vorschlägen zur Reform der Arbeitsvermittlung hat die Kommission einen ersten, wichtigen Schritt hin zu einer Neuordnung des Arbeitsmarktes unternommen....

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Windenergienutzung: Was bringt der Weltmeistertitel? – ein Kommentar

Steffen Hentrich

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 11, 2002

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Weiterhin Differenzen in der subjektiven Lebenslagebewertung in Ost- und Westdeutschland

Cornelia Lang

in: Wirtschaft im Wandel, Nr. 11, 2002

Abstract

Die rasche Angleichung der ostdeutschen Lebensverhältnisse an das hohe westdeutsche Niveau war eine der wesentlichen Erwartungen an den Prozess der deutschen Wiedervereinigung. Inzwischen ist Ernüchterung eingetreten und es hat sich die Erkenntnis verbreitet, dass das Zusammenwachsen der ost- und westdeutschen Bundesländer ein längerfristiger Prozess ist. Gegenwärtig bestehen noch deutliche Unterschiede in der Einschätzung der persönlichen und allgemeinen wirtschaftlichen Lage durch Ostdeutsche und Westdeutsche, wie Umfrageergebnisse zeigen. Die Differenzen in den Wahrnehmungen manifestieren sich aber nicht in einer Ablehnung der Bundesrepublik und ihrer Institutionen durch die ostdeutsche Bevölkerung.

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