Job-AQTIV Gesetz – Eine kritische Würdigung der neuen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Seit dem 1. Januar 2002 ist das Job-AQTIV Gesetz in Deutschland in Kraft. Das Gesetz hat nicht nur die Absicht, gemeldete Stellen möglichst schnell und passgenau zu besetzen, sondern Personen, die zum Teil Arbeitslosigkeits- und Maßnahme-Karrieren hinter sich haben, intensiv zu betreuen, deren Suchaktivitäten zu überwachen und sie – bei Bedarf – in die für sie effektivsten Maßnahmen zu vermitteln. Diese Zielsetzung erklärt, wofür das Akronym AQTIV steht: Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln. Aus einigen Neuregelungen durch das Job- AQTIV Gesetz ergeben sich neue Herausforderungen für die praktische Arbeitsmarktpolitik, aber auch die Evaluationsforschung. Natürlich ist es noch nicht möglich, die Auswirkungen des Job- AQTIV Gesetzes empirisch zu überprüfen. Gleichwohl sollen einige Erfahrungen aus der Evaluation Aktiver Arbeitsmarktpolitik (AAMP) sowie theoretische Überlegungen dazu genutzt werden, auf mögliche kritische Punkte hinzuweisen um Fehlentwicklungen zu vermeiden und Bedarf an Evaluationsforschung aufzuzeigen.1 Im Folgenden werden wichtige Neuerungen aufgrund des Job-AQTIV Gesetzes dargestellt und deren Bedeutung eingeschätzt.