Solidarpakt II: Anpassungen erforderlich
Auch im Jahre 2003 ist es den ostdeutschen Ländern nicht gelungen, die Vorgaben des Solidarpaktes einzuhalten, nach denen die vom Bund zur Verfügung gestellten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für Investitionen bzw. zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft zu verwenden sind. Neben von den Ländern nicht zu vertretenden Faktoren (konjunkturbedingte Einnahmeausfälle, Politikfehler der Vergangenheit) spiegelt sich hierin auch wider, dass eine ausgabenseitige Konsolidierung bislang nicht gelungen ist. Inzwischen ist die finanzwirtschaftliche Situation der ostdeutschen Flächenländer mit Ausnahme Sachsens so angespannt, dass eine Erfüllung der Solidarpakt-Vorgaben in absehbarer Zeit kaum möglich erscheint. Allerdings weisen die Regelungen des Solidarpaktes II eine Reihe von Schwächen auf, so insbesondere, dass die Beschränkung der Mittelverwendung auf Investitionen im Sinne der traditionellen Haushaltssystematik nicht länger zeitgemäß erscheint. Es wird daher für eine Neudefinition der „aufbaugerechten Verwendung“ der SoBEZ plädiert. Auch dies ändert aber nichts daran, dass die ostdeutschen Länder und Gemeinden ihre ausgabenseitige Konsolidierungspolitik fortsetzen müssen, um eine Haushaltsnotlagensituation zu vermeiden.