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Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 3. Juni 2013 zum „Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute für die Europäische Zentralbank“ (Drucksache 17/13470)

Durch die schwere Banken- und Finanzkrise der vergangenen Jahre ist die Notwendigkeit einer besseren Regulierung der Banken und einer besseren Aufsicht über die Märkte offenkundig geworden. Hierzu liegt eine Reihe von Vorschlägen zur Änderungen der Regulierung auf dem Tisch bzw. sind bereits umgesetzt worden. Mit der „Bankenunion“ sollen zentrale Kompetenzen über die Aufsicht von Banken auf die europäische Ebene gezogen werden. Damit bedeutet die Bankenunion einen Schritt weg vom Prinzip des Binnenmarktes, in dem die Aufsicht über die Banken in nationaler Verantwortung liegt.

05. Juni 2013

Autoren Claudia M. Buch T. Körner Benjamin Weigert

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