Ungarn: Keine weiche Landung in den europäischen Wechselkursmechanismus
Ungarn ist das einzige EU-Beitrittsland, das, und zwar seit Oktober 2001, ein Wechselkursband besitzt, das dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems formal entspricht. Damit soll nach dem Beitritt zur EU ein möglichst reibungsloser Übergang, d. h. eine „weiche Landung“ in den europäischen Wechselkursmechanismus vorbereitet werden. Bei der Einführung des Bandes lag jedoch die Inflationsrate weit über dem Maß, das mit einer festen Parität gegenüber dem Euro auf mittlere Frist vereinbar gewesen wäre. Zudem hat die Zentralbank seit Ende 2002 Schwierigkeiten, den Wechselkurs innerhalb des Bandes zu stabilisieren. Die ergriffenen Maßnahmen umfassten Interventionen auf dem Devisenmarkt, Zinsanpassungen und eine Korrektur der Zentral-parität. Darin zeigt sich eine Anfälligkeit der Strategie einer „weichen Landung“ gegenüber internationalen Kapitalströmen, wenn eine Koordinierung der Geld- und Finanzpolitik fehlt, der Staatshaushalt aus dem Ruder läuft (5,6% Defizit am BIP 2003) und das Leistungsbilanzdefizit zunimmt (auf 6,6% des BIP). Eine Änderung des Wechselkurssystems oder erneute Korrekturen der Parität so kurz vor einem Beitritt zur EU sind jedoch nicht zu empfehlen. Sie könnten die Glaubwürdigkeit der Nationalbank weiter unterminieren. Eine möglichst sofortige und gleichzeitig erfolgreiche Teilnahme am Wechselkursmechanismus erfordert deshalb Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Defizite im Staatshaushalt und in der Leistungsbilanz.