Was bringt eine Zentralisierung gemeindlicher Verwaltungsstrukturen? - Befunde aus Fallstudien in sachsen-anhaltischen Kommunen
Wenn Städte und Gemeinden im interregionalen Standortwettbewerb mithalten und ihre Leistungen effizient und effektiv anbieten wollen, benötigen sie auch eine geeignete Organisationsform. Der vorliegende Beitrag stellt am Beispiel Sachsen-Anhalts im Rahmen von Fallstudien ermittelte Ergebnisse zu wichtigen Aspekten der Effizienz und Effektivität zentralistischer und föderativ organisierter Gemeindeformen vor. Die Konzentration auf Sachsen-Anhalt erklärt sich nicht zuletzt durch die dort in Gang gesetzte Gemeindegebietsreform, die eine möglichst flächendeckende Bildung von sogenannten Einheitsgemeinden vorsieht. Die Befunde liefern kein Bild, das eindeutig zugunsten der untersuchten zentralistisch organisierten „Einheitsgemeinden“ ausfällt, wenngleich dort, wie theoretisch erwartet, Indizien für effizienzfördernde Economies of Scale vorhanden sind, die sich allerdings nicht im Selbstlauf erschließen. Zudem gibt es auch in den untersuchten föderativ organisierten Kommunen in der Form von „Verwaltungsgemeinschaften“ Hinweise auf Effizienz- und Effektivitätsvorteile, die aus dem föderativen Wettbewerb und der Bürgerbeteiligung herrühren. In Anbetracht der für die Zukunft erwarteten zunehmenden Erosion der Bevölkerung und Abnahme des finanziellen Handlungsspielraums der Kommunen in weiten Teilen Sachsen-Anhalts spricht einiges dafür, den Aspekt der Effizienzsteigerung durch räumliche Konzentration von kommunalen Einrichtungen mit einem hohen Gewicht zu versehen. Dies spräche für eine Entscheidung zugunsten der Einheitsgemeinden. Damit müßte auf die Vorteile der heutigen Verwaltungsgemeinschaften verzichtet werden. Zwar könnten gemeindliche Einrichtungen auch innerhalb von Verwaltungsgemeinschaften räumlich konzentriert werden, indem die entsprechenden Kompetenzen auf die „übergeordnete“ Ebene der Verwaltungsgemeinschaft übertragen werden. In den sachsen-anhaltischen Verwaltungsgemeinschaften wurde aber bislang nur zögerlich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zudem stehen verfassungsrechtliche Schranken einer umfangreichen Zentralisation innerhalb von Verwaltungsgemeinschaften entgegen. Vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, sich nicht ausschließlich auf die Einführung von Einheitsgemeinden zu konzentrieren, sondern auch nach Alternativen zu suchen, welche die Vorteile der zentralistischen Gemeindeorganisation mit jenen der föderativen Modelle verknüpfen könnten.