Deregulierung und Liberalisierung der europäischen Elektrizitätswirtschaft – Theoretische und empirische Befunde
Constanze Kreis
Schriften des IWH,
Nr. 17,
2004
Abstract
Seit Ende der 80er Jahre ist weltweit eine zunehmende Liberalisierung und Deregulierung von Wirtschaftsbereichen zu verzeichnen, in denen der Ausschluss von Wettbewerb durch das Vorherrschen von Monopolstrukturen und deren Regulierung kennzeichnend war. Im Zuge dieser Entwicklung wurde mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Schaffung eines Binnenmarktes für Elektrizität im Jahre 1996 auch in Europa ein neuer energiepolitischer Ordnungsrahmen geschaffen, nachdem hier zunächst kontroverse Debatten für eine zögerliche Herangehensweise an Strukturreformen auf diesem Gebiet geführt haben. Die Umsetzung der Richtlinie hat seither, wenn auch in unterschiedlichem Maße, in den nationalen Strommärkten zu tiefgreifenden strukturellen Umbrüchen geführt. Die Reorganisation dieses Wirtschaftszweigs ist aber im europäischen Maßstab bisher keineswegs abgeschlossen und der transnationale Handel mit Strom noch eingeschränkt. Die vorliegende Arbeit wendet sich angesichts der dynamischen Situation auf diesem noch jungen Wettbewerbsmarkt einer Reihe interessanter wissenschaftlicher Fragestellungen zu, die sich aus dem Prozess der Deregulierung und Liberalisierung der Stromwirtschaft ergeben. Wegen der Besonderheiten des Gutes „Elektrizität“ sind die Erkenntnisse, die über Marktvorgänge in anderen Wirtschaftsbereichen gewonnen wurden, nicht uneingeschränkt auf die Elektrizitätswirtschaft zu übertragen. Die Thematik weist damit eine große Heterogenität und Komplexität auf. Die Autorin trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie mehrere Kapitel aus jeweils unterschiedlicher Perspektive mit verschiedenen Methoden den Deregulierungsprozess analysiert. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass der Bereich der Elektrizitätswirtschaft ein Sektor bleiben wird, der nicht nur während seiner Umbruchphase, sondern grundsätzlich auch weiterhin besonderer wettbewerbspolitischer Aufmerksamkeit bedarf, da trotz bereits zu verzeichnender Effizienzgewinne nicht davon ausgegangen werden kann, dass im Zuge der Deregulierung und Liberalisierung eine erhöhte Effizienz allein durch Regulierungsabbau erzielt wird.
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Unilaterale Euroisierung als eine alternative Wechselkursstrategie in den mittel- und osteuropäischen Ländern
Tomas Slacik
IWH-Sonderhefte,
Nr. 4,
2002
Abstract
Gegenwärtig gibt es 13 Länder, die als offizielle Kandidaten für den Beitritt zur EU und anschließend zur EWU gelten. Mit Ausnahme der Türkei wurden mit 12 Beitrittsverhandlungen eröffnet. Die Mehrzahl der Beitrittsaspiranten sind mittel- und osteuropäische Länder (MOEL) aus dem ehemaligen sowjetischen Block, die sich seit dessen Auflösung in einer Übergangsphase von der zentralen Planwirtschaft zu einer funktionierenden Marktwirtschaft befinden. Eine der wichtigen Fragen, mit der die Regierungen in den MOEL nach wie vor konfrontiert werden, ist die Wahl eines möglichst adäquaten Wechselkursarrangements. Mitte 2002 wird von den Ländern ein breites Spektrum an Arrangements vom relativ freien Floaten in Polen bis zum Currency board in Estland oder Bulgarien abgedeckt. Eine der Ursachen dieser Heterogenität ist darin zu sehen, dass die Beitrittskandidaten den bestmöglichen Ausweg aus einem Spannungsfeld suchen, dem sie sich infolge der Transformation gegenübersehen. Dieses Spannungsfeld liegt zwischen der Vermeidung einer Finanzkrise und der Erfüllung der Konvergenzanforderungen der EU und mittelfristig auch der EWU
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Die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder in die europäische Wirtschaft
Hubert Gabrisch, Klaus Werner
IWH-Sonderhefte,
Nr. 1,
1995
Abstract
Von 1950 bis 1990 war die europäische Wirtschaft in zwei Blöcke geteilt: in einen westlichen mit der EG und in einen östlichen mit dem RGW als jeweiligen Kern. Während der östliche Block bereits Mitte der 80er Jahre erste Zerfallserscheinungen zeigte, geriet die EU in Integrationsstreß: Nach der Süd-Erweiterung der EG durch Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) und der Einheitlichen Europäischen Akte (1987) schuf die EG Ende 1992 den Einheitlichen Binnenmarkt; der Maastricht-Vertrag wurde unterzeichnet, durch den die EG zur monetären, sozialen und politischen Union (EU) werden soll. Anfang 1993 starteten EU und die meisten EFTA-Länder den Europäischen Wirtschaftsraum, und 1995 wurde die EU durch Österreich, Schweden und Finnland erweitert. Die mit dem Wegfall von Beschränkungen des Handels-, Kapital-, Personen- und Dienstleistungsverkehrs und der geplanten Währungsunion verbundene Zunahme der Verflechtungen auf dem Binnenmarkt ermöglicht zwar einerseits Kostensenkungen, die sich in einer besseren Wettbewerbsfähigkeit der EU gegenüber anderen Regionen der Welt, vor allem dem schnell wachsenden asiatisch-pazifischen, niederschlagen. Aber auf der anderen Seite entsteht wegen der wirtschaftlichen und sozialen Heterogenität innerhalb der EU ein enormer Anpassungsdruck für einige Mitgliedsländer, der die politische Stabilität in der Union bedroht. Unter diesen Umständen wird es bereits schwer, auf der politischen Ebene Entscheidungsregeln zu finden, die von allen akzeptiert werden. Den Anpassungsprozeß will die EU vor allem durch die Ausweitung der Finanz-transfers in ärmere Mitgliedsländer abfedern.
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