Langfristige Entwicklung der Gesamtkapitalrenditen – eine empirische Panelanalyse –
Olaf Neubert
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2006
Abstract
Eine der grundlegenden Aussagen der ökonomischen Theorie ist die Behauptung, daß Wettbewerb keine dauerhaften über- und unterdurchschnittlichen Renditen zuläßt. Wie kann jedoch ein dauerhafter Übergewinn eines Monopolisten von einem Innovationsgewinn unterschieden werden? In welchen Märkten sollte regulierend eingegriffen werden? Das dynamische Wettbewerbskonzept betrachtet im Gegensatz zur statischen Betrachtung explizit den zeitlichen Verlauf von Gewinnen und Renditen. Ein Unternehmer kann durch neue Produkte oder neue Produktionsprozesse einen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern erzielen. Daraus entstehende Innovationsgewinne dienen wiederum als Anreiz für Imitatoren, sich dieser Entwicklung anzuschließen, was zu einer Verringerung der Übergewinne führt. Übergewinne stehen damit keinesfalls im Widerspruch zu einem funktionierenden Wettbewerb. Der vorliegende Beitrag untersucht auf Basis von Jahresabschlüssen deutscher Unternehmen die Entwicklung von Gesamtkapitalrenditen im zeitlichen Verlauf. Es soll untersucht werden, ob der von Schumpeter vermutete Anpassungsprozeß, der über- und unterdurchschnittliche Gewinne hin zu einem langfristigen Niveau angleicht, bestätigt werden kann und wie schnell ein derartiger Anpassungsprozeß abläuft. Für die mittleren Branchenrenditen des Produzierenden Gewerbes ist eine Konvergenz hin zu einem langfristigen Niveau festzustellen. Innerhalb dieses Prozesses werden im Mittel 40% der Abweichung vom langfristigen Niveau innerhalb eines Jahres abgeschmolzen. Bei der Betrachtung der Unternehmensrenditen konnten jedoch langfristig Unterschiede nachgewiesen werden. Für Unternehmen war die Anpassungsrate mit 50% im Vergleich zu den Branchenwerten deutlich höher. Bei der Betrachtung des Zusammenhanges zwischen der Anpassungsrate und dem langfristigen Renditeniveau auf Unternehmensebene zeigt sich, daß Unternehmen, die überdurchschnittlich starken Wettbewerbskräften ausgesetzt sind, ein höheres langfristiges Renditeniveau aufweisen als andere. Agieren Unternehmen in Märkten mit einem hohen Wettbewerbsdruck, erzielen sie keineswegs unter-, sondern vielmehr langfristig deutlich überdurchschnittlichen Renditen.
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Netzinvestitionen und Regulierungsandrohung: Vermeidung der Monopolbildung oder des Infrastrukturausbaus?
Christian Growitsch, Niels Krap
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2006
Abstract
Im Sommer 2005 gab die Deutsche Telekom ihre Pläne für den Aufbau eines neuen Glasfasernetzes bekannt. Sie formulierte gleichzeitig die Bedingung, daß dieses Netz weder preislich noch hinsichtlich der Nutzung durch andere Anbieter (Netzzugang) reguliert werden sollte. Um die Investitionen zu ermöglichen, einigte sich die große Koalition im Koalitionsvertrag darauf, das neue Netz von der ex-ante Regulierung auszunehmen und diese Regulierungsfreiheit im Telekommunikationsgesetz zu integrieren. Es stellt sich nun die Frage, wie die Investitionen ermöglicht und gleichzeitig Wohlfahrtsverluste durch Monopolgewinne verhindert werden können. Spieltheoretisch läßt sich zeigen, daß eine Regulierungsbehörde wie die für den deutschen Telekommunikationssektor zuständige Bundesnetzagentur mit steigender Unsicherheit über die erwarteten Kosten und Erträge einer Investition eine zunehmende Toleranz gegenüber Abweichungen von einem von ihr selbst ermittelten und festgelegten Regulierungspreis signalisieren sollte. Dann führt bereits allein Androhung eines regulatorischen Eingriffs zu tolerierbaren Preisen, ohne daß eine tatsächliche Preisregulierung vorgenommen werden muß. Zukünftig sollte die Bundesnetzagentur allerdings Informationsasymmetrien reduzieren und das optimale Niveau an Toleranz vermindern, um zu einem präziseren Interventionspreis und einer effektiveren Regulierungsandrohung zu kommen. Die Wirksamkeit einer solchen Regulierungsandrohung läßt allerdings deutlich nach, wenn der Gesetzgeber den Regulierer per Gesetz von der Nutzung dieses Instrumentes ausschließt. Vor diesem Hintergrund geht der jüngst verfaßte Beschluß der Bundesregierung vom 17. Mai 2006 zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes ökonomisch in die richtige Richtung, wird aber in der tatsächlichen Rechtspraxis seine Anreizkompatibilität beweisen müssen.
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Das deutsche Anerkennungs- und Akkreditierungssystem vor neuen Herausforderungen
Ulrich Blum, Isabelle Jänchen
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2006
Abstract
Die Konformitätsbewertung von Produkten und Leistungen, insbesondere die Zertifizierung bestimmter Qualitätseigenschaften, spielt in der modernen Wirtschaft zur Erzeugung von Markttransparenz, die der Wettbewerb allein nicht zu leisten vermag, eine große Rolle. Die Bundesregierung hat sich die Aufgabe gestellt, das deutsche Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungssystem zu reformieren und dabei insbesondere den Unterschied zwischen einem gesetzlich geregelten und einem nichtgeregelten, also weitgehend privat organisierten Bereich aufzugeben. Dies soll geschehen, um den Vorgaben des „new approach“, also der Begünstigung von privaten Aktivitäten im Rahmen der Liberalisierung unter dem Dach klarer Normvorgaben, wie die Europäische Kommission dies im Lissabon-Protokoll fordert, zu ermöglichen. Wird eine Zertifizierungsleistung wettbewerbsmäßig erbracht, so besteht die Gefahr einer Qualitätsverschlechterung, weil der Wettbewerbsdruck Preise erodiert und damit eine Leistungsanpassung nach unten erzwingt. Dieser „race to the bottom“ muß im Rahmen eines Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungssystems auf privatwirtschaftlicher Basis verhindert werden. Aus diesem Grund müssen ökonomische Anreize gesetzt werden, die es erlauben, Qualität von Nichtqualität unterscheidbar zu machen. Der Artikel führt aus, wie die Rahmenbedingungen der Akkreditierung in Deutschland verändert und welche ökonomischen Anforderungen an das System gestellt werden. Dabei ist es erforderlich, den Konformitätsbewertungsstellen die Freiheit zu geben, sich strategisch so aufzustellen, daß sie die Reputation ihrer Leistung signalisieren können.
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Wachstumsorientierte Neuausrichtung des Solidarpaktes II
Joachim Ragnitz
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2006
Abstract
Die ostdeutschen Länder sind gemäß §11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet, in sogenannten Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ jährlich über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Solidarpakt II zu berichten. Für die praktische Umsetzung haben sich Bund und Länder auf ein Berechnungsschema geeinigt, das die investive Verwendung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in den Mittelpunkt rückt. Hintergedanke dabei ist die die Solidarpakt-Verhandlungen prägende Vorstellung, daß die Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft vor allem auf einer unzureichenden Infrastrukturausstattung beruht. Tatsächlich sind die Ursachen für die Wachstumsschwäche der neuen Länder aber weitaus vielfältiger. Das IWH hat deshalb auf Basis wachstumstheoretischer Überlegungen ein alternatives Rechenschema für den SoBEZ-Nachweis entwickelt, das die „Wachstumsrelevanz“ der öffentlichen Ausgaben in den Vordergrund stellt und deshalb eher den Intentionen des Solidarpaktes II entspricht. Neben den Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden dabei u. a. auch Ausgaben für die Forschung und die (weiterführende) Humankapitalbildung einbezogen. Anrechenbar sind diese Ausgaben allerdings nur, wenn sie nicht durch Kreditaufnahme oder Zuweisungen von Dritten finanziert werden und wenn sie über ein normalerweise aus eigenen Mitteln zu tragendes Niveau hinausgehen. Die Argumentation folgt dabei allein ökonomischen Kriterien und ist unabhängig von den tatsächlichen quantitativen Auswirkungen für den Verwendungsnachweis im Solidarpakt II.
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Wachstumsorientierte Neuausrichtung des Solidarpaktes II - Langfassung
Joachim Ragnitz
Einzelveröffentlichungen,
Nr. 1,
2006
Abstract
Die ostdeutschen Länder sind gemäß §11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet, in sogenannten Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ jährlich über die Verwendung der ihnen zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Solidarpakt II zu berichten. Für die praktische Umsetzung haben sich Bund und Länder auf ein Berechnungsschema geeinigt, das die investive Verwendung der Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) in den Mittelpunkt rückt. Hintergedanke dabei ist die die Solidarpakt-Verhandlungen prägende Vorstellung, daß die Schwäche der ostdeutschen Wirtschaft vor allem auf einer unzureichenden Infrastrukturausstattung beruht. Tatsächlich sind die Ursachen für die Wachstumsschwäche der neuen Länder aber weitaus vielfältiger. Das IWH hat deshalb auf Basis wachstumstheoretischer Überlegungen ein alternatives Rechenschema für den SoBEZ-Nachweis entwickelt, das die „Wachstumsrelevanz“ der öffentlichen Ausgaben in den Vordergrund stellt und deshalb eher den Intentionen des Solidarpaktes II entspricht. Neben den Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur werden dabei u. a. auch Ausgaben für die Forschung und die (weiterführende) Humankapitalbildung einbezogen. Anrechenbar sind diese Ausgaben allerdings nur, wenn sie nicht durch Kreditaufnahme oder Zuweisungen von Dritten finanziert werden und wenn sie über ein normalerweise aus eigenen Mitteln zu tragendes Niveau hinausgehen. Die Argumentation folgt dabei allein ökonomischen Kriterien und ist unabhängig von den tatsächlichen quantitativen Auswirkungen für den Verwendungsnachweis im Solidarpakt II.
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Editorial
Hubert Gabrisch
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2006
Abstract
Der Besuch von Frau Merkel in Moskau erfolgte im Lichte einer neuen Sachlichkeit, die auch auf die Beziehungen zu Rußland als Energielieferant ausstrahlen sollte. Dies ist nach den Turbulenzen, welche die russische Energiepolitik letztens ausgelöst hatte, notwendig. Denn wir sind in einem Zwiespalt: Einerseits ist Rußland ein attraktiver und wachsender Absatzmarkt für die deutsche Industrie. Diesem Interesse stehen jedoch andererseits zwei Barrieren gegenüber. Die eine ist die Nichtmitgliedschaft Rußlands in der Welthandelsorganisation (WTO). Dadurch werden deutsche Exporte und Direktinvestitionen behindert. Die zweite Barriere ist die Energiepolitik Rußlands, und zwar aus ökonomischen wie auch politischen Gründen. Zwar mag die russische Regierung die Versorgung der Haushalte und Industrie mit billiger Energie mit dem Argument sozialer Stabilität verteidigen.
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Stochastische Unternehmensmodelle als Kern innovativer Ratingsysteme
Ulrich Blum, Werner Gleißner, Frank Leibbrand
IWH Discussion Papers,
Nr. 6,
2005
Abstract
Auf der Grundlage einer Stichprobe von 105 sächsischen Unternehmen wird deren Zukunftsfähigkeit mit Hilfe einer neuen Ratingtechnologie analysiert. Diese basiert – neben klassischen Analysewerkzeugen – auf einer direkten Einbeziehung von Risikogesichtspunkten und einer stochastischen Unternehmensmodellierung. Die Ergebnisse belegen, daß das Verfahren gegenüber den bisherigen Ansätzen zusätzlichen und ökonomisch bedeutsamen Erklärungsgehalt besitzt. Über den Aspekt Basel-II hinaus ist es insbesondere möglich, langfristige strategisch angelegte Entwicklungsprozesse nachzuzeichnen.
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(K)Ein Weg aus der Arbeitslosigkeit? Evaluation von Weiterbildungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen
Eva Reinowski, Birgit Schultz, Jürgen Wiemers
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 14,
2004
Abstract
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eines der wichtigsten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik in den neuen Bundesländern. Ob damit tatsächlich die Integration in den ersten Arbeitsmarkt beschleunigt wird, ist Gegenstand der aktuellen Diskussion. Welche Personengruppen ihre Beschäftigungschancen durch Weiterbildung besonders verbessern können, wurde bisher allerdings nur selten untersucht. In diesem Beitrag wird eine differenzierte Analyse des Maßnahmeeffekts auf die Arbeitslosigkeitsdauer sächsischer Weiterbildungsteilnehmer vorgestellt, bei der insbesondere auch die Zielgruppen der aktiven Arbeitsmarktpolitik untersucht werden. Damit soll eine Antwort auf die Frage, welche persönlichen, ökonomischen und institutionellen Faktoren den Beschäftigungserfolg der geförderten Maßnahmen beeinflussen, gefunden werden. Für die einzelnen Gruppen lassen sich graduell unterschiedliche Ergebnisse feststellen, was darauf hindeutet, dass die untersuchten Faktoren den Maßnahmeeffekt beeinflussen. Allerdings kann für keine der analysierten Gruppen ein positiver Beschäftigungseffekt beobachtet werden.
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Ein Kommentar: Was bringt die EU-Osterweiterung für die deutschen Regionen entlang der Grenze zu Polen und Tschechien?
Gerhard Heimpold
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2004
Abstract
Am 1. Mai 2004 werden 10 neue Staaten, darunter auch Deutschlands östliche Nachbarn, die Republik Polen und die Tschechische Republik, der Europäischen Union beitreten. Zur Freude über ein erweitertes Integrationsbündnis, das ein Mehr an Stabilität, Sicherheit und Wohlstand für seine alten und neuen Mitglieder verspricht, kommt allerdings die Sorge hinzu, dass nicht alle Regionen in diesem erweiterten Europa von den Wohlfahrtsgewinnen der ökonomischen Integration profitieren werden. Solche Sorgen existieren speziell mit Blick auf die Regionen entlang der östlichen Außengrenze Deutschlands, vom Oderhaff bis zum Bayerischen Wald, wobei die ostdeutschen Grenzregionen als wirtschaftlich besonders schwach gelten. Es gibt sogar Stimmen, die im Zuge der EU-Erweiterung eine wirtschaftliche Entleerung dieser Teilräume befürchten. Sind diese Sorgen gerechtfertigt? Hat die Politik etwa ein schon länger schwelendes Problem verdrängt?
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Die Wirtschaftsstruktur der ostdeutschen Großstädte: Ökonomische Unterschiede nehmen zu
Cordula Winkler
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2004
Abstract
Vor dem Hintergrund, dass im großräumigen Wettbewerb um Unternehmen und mobile Produktionsfaktoren insbesondere die großen Städte intensive Standortwerbung betreiben, untersucht der Beitrag den wirtschaftlichen Entwicklungsstand der ostdeutschen Großstädte. Neben dem aktuellen Rand wird dabei auch die Entwicklung der Städte seit Mitte der 90er Jahre nachgezeichnet. Mit Blick auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage zeigt sich, dass es trotz deutlicher wirtschaftlicher Unterschiede keine Großstadt gibt, die bei allen betrachteten Indikatoren eine Führungsrolle eingenommen hat. Vielmehr weist jede Stadt sehr spezifische Stärken und Schwächen auf – sowohl gegenüber den anderen Großstädten als auch gegenüber den neuen Bundesländern insgesamt. Ein Vergleich mit der Situation im Jahr 1995 zeigt weiter, dass das Ausmaß der Entwicklungsunterschiede zwischen den Städten seither deutlich gewachsen ist. Diese Entwicklung geht – insbesondere in den kleineren Großstädten – mit einer gleichzeitigen Verschärfung des jeweiligen Spezialisierungsprofils einher.
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