Kann ökonomische Freiheit durch Entwicklungshilfe forciert werden? Eine empirische Analyse
Tobias Knedlik, Franz Kronthaler
Berichte aus dem Weltwirtschaftlichen Colloquium der Universität Bremen, Nr. 102,
2006
Abstract
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01.12.2006 • 36/2006
Zur Einigung über den Korb 2 des Solidarpakts II
Bund und ostdeutsche Länder haben sich in diesen Tagen nach langwierigen Verhandlungen über die Definition des sogenannten Korbs 2 im Solidarpakt II verständigt. Damit wurde eine Vereinbarung aus dem Jahr 2001 konkretisiert, nach der der Bund zugesagt hatte, für überproportionale Leistungen (gemessen an den westdeutschen Ländern) zugunsten Ostdeutschlands insgesamt 51 Mrd. Euro (verteilt über den Zeitraum 2005 bis 2019) zur Verfügung zu stellen. Zu den einzurechnenden Leistungen zählten nach der damaligen Festlegung insbesondere die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, die EU-Strukturfondsmittel sowie die Investitionszulagen.
Joachim Ragnitz
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Entwicklungshilfe und ökonomische Freiheit: Besteht ein Zusammenhang?
Tobias Knedlik, Franz Kronthaler
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2006
Abstract
Entwicklungshilfezahlungen erfreuen sich aktuell einer zunehmenden öffentlichen Beachtung, zum Beispiel im Zusammenhang mit den Millennium- Entwicklungszielen der Vereinten Nationen. Einen zunehmenden Stellenwert in der entwicklungspolitischen Debatte gewinnen dabei sogenannte weiche Faktoren. Hier steht die Schaffung von Bedingungen im Vordergrund, in denen sich wirtschaftliche Aktivität entfalten kann. Ein wichtiges Konzept in diesem Zusammenhang stellt die ökonomische Freiheit dar. In der Wissenschaft besteht weitgehend Einigkeit darüber, daß ein positiver Zusammenhang zwischen ökonomischer Freiheit und wirtschaftlicher Entwicklung existiert. Dies legt nahe, auch den Zusammenhang zwischen Entwicklungshilfe und ökonomischer Freiheit zu untersuchen. Im vorliegenden Beitrag wird dies für zwei Formen der Entwicklungshilfe (allgemeine und konditionierte Entwicklungshilfe) analysiert. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, daß wider Erwarten allgemeine Entwicklungshilfe positiv auf die ökonomische Freiheit wirkt. Konditionen, wie sie beispielsweise bei Krediten des Internationalen Währungsfonds abverlangt werden, führen hingegen nicht unbedingt zu mehr Freiheit, sondern können sogar, wie in dem hier untersuchten Beobachtungsbereich, freiheitsverringernd wirken. Aus wirtschaftspolitischer Sicht kann damit der allgemeinen Entwicklungshilfe nicht abgesprochen werden, einen positiven Beitrag zu den Wachstumsbedingungen zu leisten. Mit Hinblick auf die konditionierte Hilfe ist zu berücksichtigen, daß die Bedingungen an den jeweiligen Empfängerländern so ausgerichtet werden, daß mögliche Nachteile für die ökonomische Freiheit vermieden werden.
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Institutionelle Regelungen der sozialen Grundsicherung: Fortschritte und ungelöste Probleme durch Hartz IV
Joachim Wilde
Institutionen und Arbeitsmarkt: Messkonzepte, Wirkungszusammenhänge und internationaler Vergleich,
2006
Abstract
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum neuen Arbeitslosengeld II im Rahmen der Hartz IV Reform war mit der Erwartung einer Entlastung der öffentlichen Haushalte verbunden. Stattdessen sind jedoch Mehrausgaben zu verzeichnen, so dass die institutionelle Ausgestaltung der sozialen Grundsicherung möglicherweise noch nicht adäquat ist. Der Artikel vergleicht zunächst die institutionellen Regelungen für das Arbeitslosengeld II mit denen der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Anschließend wird analysiert, inwieweit institutionelle Veränderungen oder das Unterlassen derselben den Anstieg der Empfängerzahlen begünstigt haben. Als Bewertungsmaßstab dienen dabei insbesondere die Ergebnisse empirischer Studien für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Dabei zeigt sich, dass die Reform nur partiell zu einer Verbesserung von Rahmenbedingungen und Anreizstrukturen beiträgt. Von Teilen der Reform bzw. deren Umsetzung gehen hingegen negative Effekte aus.
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IWH-Signalansatz: Das gegenwärtige Finanzkrisenpotential in ausgewählten Ländern Mittel- und Osteuropas und der Türkei
Hubert Gabrisch, Simone Lösel
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2006
Abstract
Der hohe Anstieg der Rohölpreise, Gefahren im Zusammenhang mit dem Atomprogramm Irans sowie die Ungewißheit über die künftige Richtung der Politik der großen Zentralbanken haben in den zurückliegenden Monaten auf den internationalen Finanzmärkten eine größere Unsicherheit bei den Anlegern hervorgerufen. Das führte sowohl zu einer höheren Volatilität als auch zu einem Verfall der Kurse an den wichtigen Aktienmärkten. Auch einige wichtige Aktienindizes mittel- und osteuropäischer Länder folgten dem allgemeinen Abwärtstrend, während Staatstitel relativ konstant blieben. Da über mögliche Portfoliokorrekturen internationaler Anleger auch umfangreiche Kapitalabflüsse in den mittel- und osteuropäischen Ländern ausgelöst werden könnten, stellt sich die Frage, ob aus diesen Entwicklungen für die mittel- und osteuropäischen Länder ein erhöhtes Potential für eine Finanzkrise entsteht. Mit Hilfe des IWH-Signalansatzes zur Analyse und Bewertung des Risikos von Finanzkrisen wurde überprüft, ob dies der Fall ist. Wie die Analyse der Frühwarnindikatoren zeigt, ist für die betrachteten Länder der Ausbruch einer Finanzkrise in den nächsten Monaten wenig wahrscheinlich. Durch eine stabile Wirtschaftspolitik und hohe Wachstumsraten, ein robustes Finanzsystem sowie günstige Wechselkursmechanismen sind diese Länder vor externen Angriffen geschützt. Anstiege des Indikators, die beispielsweise bei den baltischen Ländern zu beobachten sind, fielen allenfalls leicht aus. Im Falle der Slowakische Republik und Sloweniens signalisiert der Gesamtindikator sogar eine Entspannung. Für die Tschechische Republik, Polen und Ungarn weisen die Ergebnisse noch auf Probleme im Bankensektor hin. Diese Einschätzung gilt jedoch nicht für Rumänien und insbesondere nicht für die Türkei. Hier deutet der Gesamtindikator auf einen starken Anstieg des Risikopotentials und somit auf einen noch erheblichen wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf hin.
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Ist die Frauenbeschäftigung im Osten höher als im Westen?
Hans-Ulrich Brautzsch, Cornelia Lang
Bundesarbeitsblatt Nr. 7,
2006
Abstract
Die Partizipation von ostdeutschen Frauen am Erwerbsleben wird in der öffentlichen Diskussion unterschiedlich beurteilt: Zum einen wird behauptet, die ostdeutschen Frauen würden deutlich stärker am Erwerbsleben teilnehmen als die westdeutschen. Dem steht die Auffassung gegenüber, dass sich die Erwerbsbeteiligung ostdeutscher Frauen weitgehend an die Verhältnisse im Westen angeglichen hat. Im Beitrag wird untersucht, mit Hilfe welcher Indikatoren die Erwerbsbeteiligung der ost- und westdeutschen Frauen gemessen werden kann. Es zeigt sich, dass je nach Wahl des Indikators der Stand der Annäherung der Erwerbsbeteiligung unterschiedlich bewertet werden kann. Die in etwa gleich hohe Erwerbstätigenquote in Ost- und Westdeutschland signalisiert, dass in Ost- und Westdeutschland in etwa gleich viele Frauen in den Arbeitsmarkt integriert sind. Aus diesem Blickwinkel ist in Ostdeutschland die Frauenbeschäftigung so hoch wie in Westdeutschland. Betrachtet man allerdings das geleistete Arbeitsvolumen, das je erwerbsfähiger Frau zur Verfügung steht, so liegt Ostdeutschland vor den alten Bundsländern. Die Erwerbsquote der Frauen liegt in Ostdeutschland über der in Westdeutschland. Sie weist darauf hin, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen im Osten nach wie vor mehr Frauen den Wunsch haben, erwerbstätig zu sein, als im Westen.
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Aktuelle Trends: Jeder zweite Zusatzjob wird im Osten angeboten
Hans-Ulrich Brautzsch
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 7,
2006
Abstract
Dem Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose in Ostdeutschland begegnet die Bundesagentur für Arbeit mit einem überproportional hohen Angebot an Arbeitsgelegenheiten. Fast die Hälfe der im Juni 2006 in Deutschland angebotenen ca. 280 000 Arbeitsgelegenheiten stehen in Ostdeutschland zur Verfügung. Etwa 95% der Arbeitsgelegenheiten werden dabei in der sogenannten Mehraufwandsvariante (Zusatz- bzw. Ein-Euro-Jobs) bereitgestellt. Bei ca. 5% handelt es sich um die sogenannte Entgeltvariante, bei der ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird und bei der Hilfebedürftige an Stelle des Arbeitslosengeldes II das übliche Arbeitsentgelt erhalten. Je 100 Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II wurden im Jahr 2005 in Ostdeutschland 15,9 und in Westdeutschland 8,6 Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwands- und der Entgeltvariante gefördert.
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Determinanten des Sozialhilfebezugs – Ökonometrische Studien zu Anreizethik und Simultanität in der sozialen Grundsicherung
Joachim Wilde
Schriften des IWH,
Nr. 23,
2006
Abstract
In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion wird die hohe Zahl von Sozialhilfeempfängern vor allem damit begründet, dass der Lohnabstand zwischen Erwerbstätigkeit und Sozialhilfe zu gering sei. Folglich lohne es sich nicht zu arbeiten. Eine statistische Absicherung dieser Aussage fehlt jedoch ebenso wie die Einbeziehung alternativer Anreizfaktoren in eine multiple Analyse. Darüber hinaus kann das Argument nicht erklären, warum ein hoher Anteil derjenigen Haushalte, die einen Anspruch auf Sozialhilfe haben, diesen nicht geltend macht. Die vorliegende Untersuchung schließt diese Lücken. Zum einen wird ein neues theoretisches Konzept der Anreizethik entwickelt und gemeinsam mit der Lohnabstandshypothese geprüft. Zum anderen werden bei der Analyse der Nichtinanspruchnahme methodische Schwächen der bisherigen Analysen beseitigt. Übertragen auf die Hartz IV-Reform lassen die Ergebnisse erwarten, dass die Nichtinanspruchnahme der Sozialleistung zurückgehen wird, während sich die Anreize zur Überwindung des Bezugs z. T. sogar verschlechtert haben.
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03.07.2006 • 20/2006
Jeder zweite Zusatzjob wird im Osten angeboten
Dem Mangel an Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitslose in Ostdeutschland begegnet die Bundesagentur für Arbeit mit einem überproportional hohen Angebot an Arbeitsgelegenheiten. Fast die Hälfe der im Juni 2006 in Deutschland angebotenen ca. 280 000 Arbeitsgelegenheiten stehen in Ostdeutschland zur Verfügung. Etwa 95% der Arbeitsgelegenheiten werden dabei in der sogenannten Mehraufwandsvariante (Zusatz- bzw. Ein-Euro-Jobs) bereitgestellt. Bei ca. 5% handelt es sich um die sogenannte Entgeltvariante, bei der ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet wird und bei der Hilfebedürftige an Stelle des Arbeitslosengeldes II das übliche Arbeitsentgelt erhalten. Je 100 Arbeitslose im Rechtskreis des SGB II wurden im Jahr 2005 in Ostdeutschland 15,9 und in Westdeutschland 8,6 Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwands- und der Entgeltvariante gefördert.
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Signaling currency crises in South Africa
Tobias Knedlik
South African Reserve Bank: Macroeconomic Policy Challenges for South Africa Conference, South African Reserve Bank,
2006
Abstract
Diese Arbeit betrachtet die südafrikanischen Währungskrisenepisoden von 1996, 1998 und 2001, um gemeinsame länderspezifische Ursachen für Währungskrisen in Südafrika zu ermitteln. Die Identifikation der Währungskrisen erfolgt mittels des Exchange Market Pressure Indexes, welcher von Eichengreen, Rose und Wyplosz (1996) entwickelt wurde. Dann wird ein Signalansatz, basierend auf Kaminsky und Reinhart (1996, 1998) verwendet, um mit dessen Hilfe das Risiko für Währungskrisen in Südafrika zu evaluieren. Die Arbeit berücksichtigt als potentielle Einflussgrößen die üblichen Variablen aus der Währungskrisentheorie sowie länderspezifische Faktoren, welche sich aus dem Bericht der Myburgh Commission (2002) und aktueller Literatur ergeben.
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