Befristete Beschäftigung: kein Hindernis für die Weiterbildung geringqualifizierter Personen
Eva Reinowski, Jan Sauermann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 3,
2007
Abstract
Ähnlich wie in anderen europäischen Ländern wurde der Einsatz von befristeten Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland seit den 1980ern vereinfacht. Als Folge dieser Vereinfachungen nimmt die Bedeutung dieser Beschäftigungsform als Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitsnachfrage gerade bei geringqualifiziert Beschäftigten zu. Obwohl die Möglichkeit von Befristungen Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eröffnen, wird oft argumentiert, daß befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Art „Sackgasse“ darstellen oder auch mit geringeren Investitionen in berufliche Weiterbildung verbunden sind. In diesem Beitrag wird daher untersucht, welchen Einfluß befristete Arbeitsverträge auf die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung geringqualifiziert beschäftigter Personen hat. Würden solche Humankapitalinvestitionen negativ beeinflußt, hätte das für geringqualifizierte Personen besonders negative Auswirkungen, da sich ihre ohnehin problematische Stellung auf dem Arbeitsmarkt langfristig weiter verschlechtern würde. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, daß die Befristung keinen Einfluß auf die Teilnahme geringqualifiziert Beschäftigter an beruflicher Weiterbildung hat. Eine andere Form atypischer Beschäftigung – Teilzeitbeschäftigung – verringert dagegen die Weiterbildungsbeteiligung.
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Die Arbeitszeitgestaltung in der EU aus Sicht der Beschäftigten: Ergebnisse des ad hoc labour market surveys
Cornelia Lang
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 4,
2006
Abstract
Die EU-Osterweiterung im Mai 2004 hat zur Neuaufnahme von Staaten geführt, die hinsichtlich ihrer Wirtschaftsstruktur und ihres Entwicklungsstandes sehr heterogen sind. Ein Vergleich der „alten“ EU-Mitgliedsländer mit den Beitrittsländern zeigt, daß die Arbeitsmärkte der „neuen“ Länder – bedingt durch den hohen Anteil ehemals planwirtschaftlich organisierter Staaten in dieser Gruppe – zum Teil abweichende Befunde aufweisen. Ein zentrales Thema der hier vorgestellten Erhebung der Europäischen Kommission ist die Arbeitszeitgestaltung, ihre gegenwärtige Struktur und die Präferenzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der erweiterten EU. Nach den vorliegenden Daten überwiegt für die Beschäftigten eine Arbeitszeitregelung von 35 bis 40 Wochenstunden, verteilt auf fünf Tage. Die Teilzeitbeschäftigung ist nach wie vor eine Domäne der Frauen, in den neuen Mitgliedsländern aber weniger stark verbreitet. Mit ihrer Arbeitszeitregelung sind die meisten Befragten zufrieden. Überstunden gehören für viele zum Arbeitsalltag, und flexible Arbeitszeiten würde die Mehrheit am liebsten durch Überstundenregelungen realisieren. In den Beitrittsländern wird derzeit länger als in den alten Mitgliedsländern gearbeitet, und die Arbeitnehmer sind auch in stärkerem Maße bereit, für den Job nicht nur zeitlich, sondern auch räumlich flexibel zu sein, beispielsweise durch Pendeln.
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