Umsetzung des Hartz IV-Urteils zu weitergehenden Reformen nutzen
Joachim Wilde
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 8,
2008
Abstract
Ein wesentliches Ziel der Hartz IV-Reform bestand in der Gewährleistung der Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II „aus einer Hand“. Hierzu sah das Gesetz die Bildung von Arbeitsgemeischaften zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen vor. Im Dezember 2007 urteilte jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass der entsprechende Paragraph nicht verfassungskonform ist. Es ist deshalb eine Neuregelung erforderlich, um zu einer mit der Verfassung übereinstimmenden Zusammenarbeit zu kommen.
Erste Skizzen für eine Reform der Behördenstruktur wurden vorgelegt und werden in diesem Artikel ausgewertet. Dabei zeigt sich jedoch, dass sich diese Vorschläge darauf beschränken, die entstandenen juristischen Probleme zu lösen. Inzwischen zeichnet sich sogar ab, dass bei der Behördenstruktur alles beim Alten bleiben und stattdessen die Verfassung geändert werden soll. Weitergehende Reformansätze werden nicht verfolgt, obwohl die Empfängerzahlen nach wie vor hoch sind und die gesellschaftliche Akzeptanz nur begrenzt gegeben ist.
Im Artikel wird deshalb ein anreizethisches Konzept vorgestellt, bei dem durch die Zuweisung moralischer Güter wie „Fairness“ und „offene Zuwendung zum Gegenüber“ an die ALG II-Empfänger Anreize zur Überwindung der Abhängigkeit von den Transfers geschaffen werden. Wesentlich ist dabei eine verlässliche Zuweisung dieser Güter ohne strategische Abwägung im Einzelfall. Ein erster empirischer Befund deutet die praktische Relevanz des Konzepts an. Es sollten daher Modellversuche durchgeführt werden, die eine systematische Evaluierung erlauben. Als positiver Nebeneffekt des neuen Konzepts ist eine Erhöhung der Akzeptanz des Systems zu erwarten.
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Internationale Unternehmen im Kontext von Bankenregulierung, Kredit-Ratings und Währungskrisen
Tobias Knedlik, Johannes Ströbel
Internationales Management – Fachspezifische Tendenzen und Best-Practice,
2008
Abstract
Bonitätsbewertungen von Staaten durch Rating-Agenturen sind ein wichtiges Kriterium für international agierende Unternehmen. Da die Zahlungsfähigkeit von Ländern in Abhängigkeit zum Risiko für Währungskrisen steht, sind diese Rating-Ergebnisse auch von Interesse, um Erwartungen bezüglich der Stabilität von Währungen zu treffen.
Rating-Agenturen gewinnen durch die unter dem Stichwort Basel II diskutierten Reformvorschläge zur Bankenregulierung an Bedeutung. Insbesondere hängt das regulatorische Mindesteigenkapital unter dem standardisierten Ansatz von Basel II von der Bewertung der Kreditrisiken durch externe Rating-Agenturen ab. Bonitätsbewertungen, speziell von souveränen Schuldnern, bestimmen damit wesentlich die Höhe des Mindesteigenkapitals von Banken.
In der Vergangenheit haben Rating-Agenturen Währungskrisenrisiken systematisch unterschätzt. Diese sind jedoch für die Bewertung des Kreditausfallrisikos von souveränen Schuldnern wichtig. Nur wenn die währungskriseninduzierten Kreditausfallrisiken angemessen berücksichtigt werden, können die prozyklischen Effekte von Basel II, die vor allem dadurch entstehen, dass im Falle von Währungskrisen aufgrund der zu positiven Bewertung im Vorfeld der Krise schlagartig massive Schlechterbewertungen notwendig werden, minimiert werden.
Die Kritik an der Methode der Rating-Agenturen, insbesondere an mangelnder Berücksichtigung neuerer Währungskrisenmodelle in Folge der Asienkrisen von 1997/8, führte zu Reaktionen bei den Agenturen. So sagte z.B. Sandard & Poor’s die Berücksichtigung von mikroökonomischen Indikatoren zu, die bei aktuellen Krisen als Krisenfaktoren erkannt wurden. In der vorliegenden Arbeit wird untersucht, inwiefern sich empirische Anzeichen dafür erkennen lassen, dass mikroökonomische Indikatoren in der Praxis der Bonitätsprüfung beachtet werden.
Das Ergebnis der empirischen Untersuchungen zeigt, dass traditionelle makroökonomische Indikatoren die Rating-Ergebnisse dominieren. Es können keine Anzeichen für eine stärkere Berücksichtigung von Mikro-Indikatoren in aktuellen Ratings gefunden werden. Es muss daher geschlussfolgert werden, dass weiterhin prozyklische, krisenverstärkende Effekte von Basel II ausgehen. Die Rating-Agenturen erfüllen bislang die Rolle als frühzeitige Antizipatoren für Währungskrisenrisiken unzureichend.
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Agenda 2010: Neues unter Deutschlands Himmel?
Ulrich Blum
Wirtschaftsdienst,
Nr. 3,
2008
Abstract
Der Beitrag untersucht in welchem Umfang die Reformen der Sozialversicherung und des deutschen Wohlfahrtssystems – bekannt als „Hartz-IV-Reform“ und „Agenda 2010“ – erfolg¬reich waren. Hierbei wird deutlich, dass sich die Effizienz des Arbeitsmarktes durch die Zusammen¬führung der Wohlfahrts- und Sozialversicherungszahlungen in ähnlichem Maß wie bei vorherigen Deregulierungen erhöht hat. Allerdings war die Einführung teilweise ineffizient, da bei der Ausgestaltung wichtiger Instrumente die individuelle Anreizstruktur nicht berücksichtigt wurde. Dies führte zu unvorhergesehenen hohen Ausgaben, die teilweise bis heute fortbestehen. Aufgrund dieser Ineffizienz verloren Teile der Reform ihre politische Akzeptanz. Der Artikel zeigt zudem, dass viele der Reformen bereits in den 1990er Jahren in aus¬gewählten Expertenrunden vorbereitet wurden. Desweiteren macht der Beitrag deutlich, dass ein hohes Maß an Einstimmigkeit unter den Wissenschaftlern bezüglich der Leistungsfähigkeit eines modernen Staates besteht, seine Einwohner vor individuellen Lebensrisiken zu schützen. Abschließend zeigt der Artikel zukünftige Handlungsfelder auf, die über die Zusammenlegung der Wohlfahrts- und Sozialversicherung hinausgehen, wie beispielsweise die Anreizstrukturen im Steuersystem.
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Preventing Innovative Cooperations: The Legal Exemptions Unintended Side Effect
Christian Growitsch, Nicole Nulsch, Margarethe Rammerstorfer
IWH Discussion Papers,
Nr. 6,
2008
Abstract
In 2004, European competition law had been faced with considerable changes due to the introduction of the new Council Regulation No. 1/2003. One of the major renewals was the replacement of the centralized notification system for inter-company cooperations in favor of a so-called legal exemption system. We analyze the implications of this reform on the agreements firms implement. In contrast to previous research we focus on the reform’s impact on especially welfare enhancing, namely innovative agreements. We show that the law’s intention to reduce the incentive to establish illegal cartels will be reached. However, by the same mechanism, also highly innovative cooperations might be prevented. To avoid this unintended effect, we conclude that only fines but not the monitoring activities should be increased in order to deter illegal but not innovative agreements.
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Drittes Forum Menschenwürdige Wirtschaftsordnung. 60 Jahre Soziale Marktwirtschaft in einer globalisierten Welt - Beiträge zur Tagung 2007 in Tutzing -
Ulrich Blum, Heinrich Oberreuter, Wolfgang Quaisser
IWH-Sonderhefte,
Nr. 1,
2008
Abstract
Die Soziale Marktwirtschaft Deutschlands feiert in diesem Jahr Geburtstag. 60 Jahre ist es her, dass Ludwig Erhard am 20. Juni 1948 den Schritt im kriegszerstörten Westdeutschland wagte, die wertlose Reichsmark aufzugeben und verbunden mit einer Preisfreigabe die aufgestaute Inflation durch eine Währungsreform einzudämmen. Auch die West-Alliierten standen einem solchen radi-kalen Einschnitt zunächst skeptisch gegenüber, doch stimmten sie schließlich zu und leisteten logistische Hilfe.
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Editorial
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2008
Abstract
Die konstituierenden Prinzipien von Walter Eucken, einem Vater der Sozialen Marktwirtschaft, zählen zum Kern der aus volkswirtschaftlicher Sicht moralstiftenden Regeln. Sie sind notwendige Voraussetzungen einer funktionsfähigen Wettbewerbsordnung. Zwei „Sündenfälle“ aus jüngster Zeit stoßen Ordnungsökonomen besonders auf: Bankenkrise und Erbschaftsteuerreform.
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Bußgeldgrenze schränkt Wirkung des europäischen Kartellrechts erheblich ein
Henry Dannenberg, Nicole Steinat
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2008
Abstract
Die im Jahr 2006 reformierten und ab diesem Jahr zur Anwendung kommenden Leitlinien zur Bußgeldberechnung von Kartellverstößen im europäischen Wirtschaftsraum sollen den Anreiz zur Kartellbildung für Unternehmen senken und die Wahrscheinlichkeit einer Kartellaufdeckung erhöhen. In diesem Artikel wird beleuchtet, wie die Entscheidung für oder wider eine Kartellbeteiligung seitens der Unternehmen durch diese Leitlinien beeinflußt wird. Es kann gezeigt werden, daß durch die Festlegung einer Bußgeldobergrenze eine wirksame Abschreckung nur für Unternehmen zu erwarten ist, die einen geringen Anteil ihres Umsatzes im kartellrechtlich relevanten Markt erzielen. Für diese steigt zunächst mit zunehmender Kartellebensdauer der Anreiz, das Kartell anzuzeigen. Das führt dazu, daß Kartelle mit mindestens einem Unternehmen, das einen geringen Anteil seines Gesamtumsatzes auf dem Kartellmarkt erzielt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Zeitverlauf instabiler werden. Unternehmen, die ihren Umsatz jedoch fast ausschließlich auf diesem Markt erzielen, werden durch die neue Leitlinie aufgrund der Bußgeldobergrenze hingegen kaum abgeschreckt. Der Artikel gibt einen kurzen Überblick über das „Kartellrechtsrisiko“, wie es sich für Unternehmen darstellt. Es wird erläutert, wie die mit einer möglichen Kartellstrafe verbundenen Aufwendungen ermittelt werden können. Darauf basierend werden die notwendigen Mindestumsatzrenditen bestimmt, die von Unternehmen im Kartell erwirtschaftet werden müssen, damit sich aus Unternehmenssicht eine Kartellbildung rechnen könnte. Es wird gezeigt, daß für bestimmte Kartelle bereits Renditen von wenigen Prozentpunkten genügen, um eine Kartellteilnahme attraktiv werden zu lassen.
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Was bringt eine Zentralisierung gemeindlicher Verwaltungsstrukturen? - Befunde aus Fallstudien in sachsen-anhaltischen Kommunen
Gerhard Heimpold, Martin T. W. Rosenfeld
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2008
Abstract
Wenn Städte und Gemeinden im interregionalen Standortwettbewerb mithalten und ihre Leistungen effizient und effektiv anbieten wollen, benötigen sie auch eine geeignete Organisationsform. Der vorliegende Beitrag stellt am Beispiel Sachsen-Anhalts im Rahmen von Fallstudien ermittelte Ergebnisse zu wichtigen Aspekten der Effizienz und Effektivität zentralistischer und föderativ organisierter Gemeindeformen vor. Die Konzentration auf Sachsen-Anhalt erklärt sich nicht zuletzt durch die dort in Gang gesetzte Gemeindegebietsreform, die eine möglichst flächendeckende Bildung von sogenannten Einheitsgemeinden vorsieht. Die Befunde liefern kein Bild, das eindeutig zugunsten der untersuchten zentralistisch organisierten „Einheitsgemeinden“ ausfällt, wenngleich dort, wie theoretisch erwartet, Indizien für effizienzfördernde Economies of Scale vorhanden sind, die sich allerdings nicht im Selbstlauf erschließen. Zudem gibt es auch in den untersuchten föderativ organisierten Kommunen in der Form von „Verwaltungsgemeinschaften“ Hinweise auf Effizienz- und Effektivitätsvorteile, die aus dem föderativen Wettbewerb und der Bürgerbeteiligung herrühren. In Anbetracht der für die Zukunft erwarteten zunehmenden Erosion der Bevölkerung und Abnahme des finanziellen Handlungsspielraums der Kommunen in weiten Teilen Sachsen-Anhalts spricht einiges dafür, den Aspekt der Effizienzsteigerung durch räumliche Konzentration von kommunalen Einrichtungen mit einem hohen Gewicht zu versehen. Dies spräche für eine Entscheidung zugunsten der Einheitsgemeinden. Damit müßte auf die Vorteile der heutigen Verwaltungsgemeinschaften verzichtet werden. Zwar könnten gemeindliche Einrichtungen auch innerhalb von Verwaltungsgemeinschaften räumlich konzentriert werden, indem die entsprechenden Kompetenzen auf die „übergeordnete“ Ebene der Verwaltungsgemeinschaft übertragen werden. In den sachsen-anhaltischen Verwaltungsgemeinschaften wurde aber bislang nur zögerlich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zudem stehen verfassungsrechtliche Schranken einer umfangreichen Zentralisation innerhalb von Verwaltungsgemeinschaften entgegen. Vor diesem Hintergrund ist zu empfehlen, sich nicht ausschließlich auf die Einführung von Einheitsgemeinden zu konzentrieren, sondern auch nach Alternativen zu suchen, welche die Vorteile der zentralistischen Gemeindeorganisation mit jenen der föderativen Modelle verknüpfen könnten.
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Implementation of Competition Law in Developing and Transition Countries. Theoretical and Empirical Considerations
Franz Kronthaler
Schriften des IWH,
Nr. 26,
2007
Abstract
The success of free market economies over the last 200 years supports the notion that competition increases individual and social wealth. Developing countries that have undergone the necessary reforms today are amongst the most driving “emerging” economies in the world.
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Für einen nachhaltigen Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung
Ingmar Kumpmann
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 11,
2007
Abstract
Angesichts der aktuellen Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) plant die Bundesregierung eine neue Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung von 4,2% auf 3,3% des Bruttolohns. Diskutiert wird auch ein noch weitergehender Schritt. Allerdings sind kurzfristig entstehende Budgetüberschüsse der BA kein hinreichender Grund für eine Beitragssenkung. Vielmehr würde durch eine stärkere Beitragssenkung im jetzigen Aufschwung die Gefahr einer neuen Beitragserhöhung in der nächsten Krise entstehen.
Die Arbeitslosenversicherung federt den Einkommensausfall bei Arbeitsplatzverlust ab und stabilisiert so in Phasen wirtschaftlichen Abschwungs die Kaufkraft. Um diesen konjunkturell antizyklischen Effekt zu erhalten und die Planungssicherheit der Unternehmen zu verbessern, ist ein zyklusübergreifend stabiler Beitragssatz anzustreben. Die Kombination aus zyklisch schwankenden Ausgaben und konstantem Beitragssatz führt dazu, daß die Arbeitslosenversicherung im Aufschwung Überschüsse erzielt, die sie zur Finanzierung von Defiziten im Abschwung benötigt und die deshalb weder durch Beitragssenkungen noch Ausgabensteigerungen zunichte gemacht werden dürfen. Zu fragen wäre allerdings, ob z. B. durch die zurückhaltende Lohnpolitik oder die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre die Arbeitslosigkeit nicht nur konjunkturell, sondern zyklusübergreifend gesunken und dadurch eine Beitragssenkung zu rechtfertigen ist. Dies ist derzeit noch schwer zu beurteilen und in der arbeitsmarktpolitischen Debatte umstritten. Deshalb sollte eine stärkere Beitragssenkung erst vorgenommen werden, wenn sich im nächsten konjunkturellen Abschwung zeigt, daß diese nachhaltig finanzierbar ist. Eine Beitragssenkung zu dem Zweck, versicherungsfremde Leistungen nicht mehr von den Beitragszahlern finanzieren zu lassen, ist grundsätzlich erstrebenswert, müßte aber zur Gegenfinanzierung mit einer entsprechenden Steuererhöhung kombiniert werden. Aufgrund dieser Überlegungen ist eine Beitragssenkung unter einen Satz von etwa 3,9% derzeit als problematisch einzustufen.
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