Internationale Konjunkturprognose und konjunkturelle Szenarien für die Jahre 2018 bis 2023
Andrej Drygalla, Oliver Holtemöller, Axel Lindner
IWH Online,
Nr. 1,
2019
Abstract
In der vorliegenden Studie werden zunächst die weltweiten konjunkturellen Aussichten für das Ende des Jahres 2018 und für die Jahre 2019 bis 2023 dargestellt. Dabei wird folgender Länderkreis betrachtet: Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Spanien und Tschechien. Im Herbst 2018 sind die Unsicherheiten über den Fortgang der Weltkonjunktur groß. Bis zum Sommer expandierte die globale Produktion zwar weiterhin recht kräftig. In den meisten Ländern schätzen die Unternehmen aber gegenwärtig ihre Geschäftslage deutlich weniger günstig ein als in der ersten Jahreshälfte, und im Oktober haben die Aktienbewertungen weltweit deutlich nachgegeben. Auch stellen sich nunmehr die finanziellen Rahmenbedingungen für die Schwellenländer aufgrund eines Rückzugs von internationalen Investoren schlechter dar. Allerdings dürfte in den meisten fortgeschrittenen Volkswirtschaften die Binnenkonjunktur angesichts eines zumindest bis in das Jahr 2019 hinein insgesamt expansiven geld- und finanzpolitischen Umfelds zunächst recht kräftig bleiben. Belastend wirken indes die protektionistischen Maßnahmen der US-Politik sowie die Verunsicherung über die Zukunft der Welthandelsordnung. Ein Hauptrisiko für die Weltkonjunktur ist gegenwärtig die Gefahr einer weiteren Zuspitzung des Handelskonflikts zwischen den USA und China. Aber auch die handelspolitischen Spannungen zwischen den USA und der Europäischen Union sind noch nicht ausgeräumt. Speziell für die Konjunktur in Europa sind zwei Risiken zu nennen: zum einen die Möglichkeit eines ungeordneten Austritts Großbritanniens aus der EU im Frühjahr 2019, zum anderen eine neue Schuldenkrise, falls die Regierung Italiens ihre expansiven finanzpolitischen Vorhaben in großem Stil umsetzt und dabei weiter Vertrauen der Finanzmärkte in die Solvenz des italienischen Staates verspielt. Die wahrscheinlichste wirtschaftliche Entwicklung in dem betrachteten Länderkreis (Basisszenario) wird anhand grundlegender volkswirtschaftlicher Kennzahlen, etwa der Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts, beschrieben. Es wird auch die Entwicklung für den Fall skizziert, dass die Weltwirtschaft eine ungünstige, eine sehr ungünstige Wendung (mittelschweres und schweres Negativszenario), oder auch eine günstige Wendung nimmt (Positivszenario). Das mittelschwere Negativszenario ist so gewählt, dass die gesamtwirtschaftliche Produktion in der betrachteten Ländergruppe im Jahr 2019 gemäß der aus dem Modell resultierenden Wahrscheinlichkeitsverteilung nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 10% noch geringer ausfällt; das schwere Negativszenario ist so gewählt, dass sich mit einerWahrscheinlichkeit von nur 1% eine noch geringere Produktion realisieren dürfte. Das Positivszenario wird schließlich so gewählt, dass es mit einer Wahrscheinlichkeit von nur 10% zu einer noch höheren Produktion in der genannten Ländergruppe kommen dürfte. Im Basisszenario liegt der Produktionszuwachs im betrachteten europäischen Länderkreis in den Jahren 2018 und 2019 bei jeweils 1,9%. Im Fall eines mittelschweren Einbruchs bleibt die Zuwachsrate der europäischen Ländergruppe im Jahr 2019 mit 0,3% um 1,6 Prozentpunkte unter der Rate im Basisszenario, im Fall eines schweren Einbruchs mit -1% um 2,9 Prozentpunkte. Besonders stark bricht in den negativen Risikoszenarien die Produktion in Griechenland, Irland, der Slowakei und Polen ein. Besonders stabil ist die Produktion dagegen in Frankreich. Der weltwirtschaftliche Schock reduziert die Produktion in Deutschland ungefähr so stark wie im Durchschnitt der Ländergruppe, die deutsche Wirtschaft erholt sich dann aber besonders rasch. Die länderspezifischen Szenarien erlauben auch die Antwort auf die Frage, wie stark die deutsche Wirtschaft von dem Wirtschaftseinbruch eines bestimmten Landes aus dem europäischen Länderkreis betroffen ist. Es zeigt sich, dass es für Deutschland nur bei einem schweren Einbruch der Konjunktur in Großbritannien, den Niederlanden und Polen zu messbaren Produktionsverlusten kommt. Zuletzt wird ein Szenario betrachtet, in dem ein mehrjähriger weltwirtschaftlicher Wirtschaftseinbruch mit einer deutlichen Erhöhung der Zinsen einhergeht. Ein solches Szenario könnte sich etwa aus einem Verlust an Vertrauen von Unternehmen und Haushalten in die Stabilitätsorientierung der Geldpolitik entwickeln. In einem solchen Fall können die Zentralbanken gezwungen sein, ihre Reputation durch eine Hochzinspolitik wieder herzustellen auch unter Inkaufnahme einer längeren Phase gesamtwirtschaftlicher Unterauslastung.
Artikel Lesen
Zum Risiko einer Staatsschuldenkrise in Italien
Oliver Holtemöller, Tobias Knedlik, Axel Lindner
Abstract
Die wirtschaftliche Entwicklung Italiens war in den vergangenen Jahren durch eine ausgesprochen schwache Produktivitätsentwicklung gekennzeichnet. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner beträgt nur 92% des Niveaus im Jahr 2007, während es im Euroraum insgesamt (inklusive Italien) bei 103% des Vorkrisenniveaus von 2007 liegt. Die Staatsschuldenquote ist im Zeitraum von 2007 bis 2017 von 100% in Relation zum Bruttoinlandsprodukt um 30 Prozentpunkte auf 130% gestiegen. Es bestehen daher Zweifel, ob die Wirtschaftskraft Italiens ausreichend ist, um die weiter steigenden Staatsschulden künftig bedienen zu können. Diese Zweifel kommen zum Beispiel in der gegenwärtig (August 2018) um gut 3 Prozentpunkte höheren Umlaufsrendite 10-jähriger italienischer Staatsanleihen im Vergleich zu deutschen Staatsanleihen zum Ausdruck.
Die Regierung Italiens will der Wirtschaft durch expansive Finanzpolitik wieder auf die Beine helfen. Im vorliegenden Beitrag wird die Tragfähigkeit der italienischen Staatsverschuldung für verschiedene Szenarien analysiert. Dabei gibt es je nach den getroffenen Annahmen zu wichtigen Wirkungszusammenhängen eine ganze Bandbreite von möglichen Entwicklungen, die aber allesamt eine deutlich expansive Finanzpolitik für Italien nicht ratsam erscheinen lassen, weil sie insgesamt nicht förderlich für die Stabilisierung der Staatsverschuldung wäre. Vielmehr sollten produktivitätssteigernde Strukturreformen umgesetzt werden, die dann auch moderat höhere Staatsausgaben erlauben würden.
Artikel Lesen
Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
Artikel Lesen
Politische Determinanten staatlicher Ausfallrisiken
Stefan Eichler
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2017
Abstract
Staatliche Zahlungsausfälle haben nicht selten politische Ursachen. Während ökonomische Rahmenbedingungen wie etwa Wirtschaftswachstum, Finanzstabilität oder globale Investorenstimmungen die Zahlungsfähigkeit eines Staates beeinflussen, wird die tatsächliche Rückzahlung von Staatsschulden letztendlich von der einheimischen Regierung entschieden. Die Zahlungswilligkeit einer Regierung spielt daher eine entscheidende Rolle für das Risiko eines staatlichen Zahlungsausfalls. In diesem Artikel wird der Einfluss politischer Faktoren auf das staatliche Ausfallrisiko für 27 Schwellen- und Entwicklungsländer im Zeitraum von 1996 bis 2009 untersucht. Die Auswertung von Anleihedaten zeigt, dass Investoren ein höheres Ausfallrisiko fürchten, falls ein Land politisch instabil ist oder von einer Rechts- bzw. Linkspartei regiert wird. Der Einfluss politischer Faktoren auf das staatliche Ausfallrisiko eines Landes sinkt mit dessen Grad an Demokratie und Integration in die Weltwirtschaft.
Artikel Lesen
Brennpunkt Europa. Das IWH berichtet. 2014-2016.
Einzelveröffentlichungen,
2017
Abstract
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) befasst sich als unabhängiges Wirtschaftsinstitut seit seiner Gründung 1992 insbesondere mit dem Strukturwandel. Dieses weite Themenfeld ist für die Zukunft der Wirtschaft auf nationaler wie internationaler Ebene hoch relevant – von Fragen des Wachstums und der Angleichung zwischen Ost und West über die Rolle des Finanzsystems, den Umgang mit Krisen auf europäischer Ebene bis hin zu Arbeitsmarkt- und Bildungsfragen.
Artikel Lesen
Kalte Progression wird nach Einführung der Schuldenbremse ein zunehmendes Problem
Martin Altemeyer-Bartscher, Götz Zeddies
Wirtschaftsdienst,
Nr. 2,
2017
Abstract
Geringfügige Steuermehrbelastungen, die auf die kalte Progression bei der Einkommensteuer zurückzuführen sind, werden vom Steuerzahler kaum wahrgenommen. Überschreiten die kumulierten Mehrbelastungen allerdings nach einigen Jahren eine kritische Schwelle, entsteht gewöhnlich ein politischer Druck für die Korrektur der kalten Progression. Im Unterschied zu konjunkturbedingten Einnahmeschwankungen wird dieser Einnahmezyklus in den Regelungen zur Schuldenbremse nicht berücksichtigt. Eine Indexierung des Steuertarifs, d. h. eine automatische Korrektur der kalten Progression, könnte derartige Schwankungen verhindern.
Artikel Lesen
Kalte Progression – Gefahr für die Stabilität der Schuldenbremse
Götz Zeddies
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 5,
2016
Abstract
Geringfügige Steuermehrbelastungen, die auf die kalte Progression bei der Einkommensteuer zurückzuführen sind, werden vom Steuerzahler kaum wahrgenommen und bieten dem deutschen Staat daher die Möglichkeit für schleichende Steuererhöhungen. Überschreiten die kumulierten Mehrbelastungen allerdings nach einigen Jahren eine kritische Schwelle, entsteht gewöhnlich ein politischer Druck für die Korrektur der kalten Progression. Wie im Beitrag gezeigt wird, kann die kalte Progression somit Auslöser eines Einnahmezyklus sein. Im Unterschied zu konjunkturbedingten Einnahmeschwankungen findet dieser Einnahmezyklus in den Regelungen zur Schuldenbremse keine Berücksichtigung. Ob die Regierungen eigenverantwortlich einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur maximal zulässigen Nettokreditaufnahme einhalten, um diesen Schwankungen vorzubeugen, ist fraglich. Eine Indexierung des Steuertarifs, die eine automatische Korrektur der kalten Progression vorsieht, könnte derartige Schwankungen verhindern und für ein weniger volatiles Einkommensteueraufkommen sorgen.
Artikel Lesen
Folgen der Sanktionen zwischen der EU und Russland für die deutsche Wirtschaft
Jutta Günther, Maria Kristalova, Udo Ludwig
Wirtschaftsdienst,
Nr. 7,
2016
Abstract
Als Reaktion auf die Eskalation des Konflikts zwischen Russland, der Ukraine und der EU verhängten die EU und andere westliche Länder in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 Wirtschaftssanktionen gegen Russland, auf die Russland wiederum mit Gegensanktionen reagierte. Neben der Beschränkung von Finanztransaktionen setzte die EU vor allem Ausfuhrverbote für Waffen und sogenannte Dual-Use-Güter, die für militärische Zwecke verwendet werden können, sowie für Maschinen und Zubehör zur Öl- und Gasförderung in Kraft. Die russischen Gegensanktionen betreffen insbesondere Einfuhrverbote für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Das Handelsembargo verstärkte die bereits abwärts gerichtete Tendenz der Lieferungen aus Deutschland nach Russland, die der krisenhaften Gesamtsituation in Russland geschuldet ist. Die Effekte der Sanktionspolitik im Bereich der Realwirtschaft auf die Produktion und Beschäftigung in der deutschen Wirtschaft werden im Folgenden geschätzt.
Artikel Lesen
Investitionsbedarfe und finanzielle Handlungsspielräume in Ostdeutschland
Martin Altemeyer-Bartscher
Einzelveröffentlichungen,
2015
Abstract
In seinem Vortrag anlässlich der Tagung „Stärkung der Investitionsfähigkeit in Thüringen – Investitionstätigkeit des Landes und der Kommunen“ am Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft stellt Martin Altemeyer-Bartscher die finanziellen Spielräume zur Finanzierung von öffentlichen Investitionen in den deutschen Bundesländern und Gemeinden dar. Besondere Herausforderungen ergeben sich für die ostdeutschen Länder durch das Auslaufen der Zuweisung aus dem Solidarpakt II und dem Inkrafttreten der Schuldenbremse im Jahr 2020.
Artikel Lesen
Gemeindegröße, Verwaltungsstruktur und Wahlbeteiligung: Auswirkungen der Kommunalreform auf die Legitimation politischer Entscheidungsprozesse
Martin T. W. Rosenfeld, Claus Michelsen
Gebiets- und Verwaltungsstrukturen im Umbruch: Beiträge zur Reformdiskussion aus Erfahrungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
Nr. 360,
2015
Abstract
In der politischen Diskussion wird immer wieder gefordert, die Gemeinden von ihrem Gebietszuschnitt her zu vergrößern und auf eine verwaltungsmäßige interne Untergliederung der kommunalen Einheiten zu verzichten, mithin das Modell der sogenannten Einheitsgemeinden und nicht jenes der föderativ verfassten Gemeinden zu verwirklichen. Dabei werden die „Kosten“ im Sinne von volkswirtschaftlichen Nachteilen dieses zentralistischen Modells zumeist nur am Rande erwähnt, was nicht zuletzt den Problemen der Quantifizierbarkeit dieser Kosten geschuldet ist. Der Beitrag unternimmt den Versuch einer entsprechenden Quantifizierung für einen Teilaspekt der volkswirtschaftlichen Nachteile von größeren und stärker zentralisierten kommunalen Einheiten, nämlich deren negativen Effekte auf die Höhe der Wahlbeteiligung. Im Ergebnis der empirischen Untersuchungen kann gezeigt werden, dass die theoretischen Vermutungen zutreffend sind, wonach (1.) die Wahl der Organisation kommunaler Verwaltungseinheiten Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung hat, und (2.) der Organisationstyp der Einheitsgemeinden im Vergleich zu föderativ organisierten Gemeindetypen zu einer deutlich geringeren Wahlbeteiligung führt.
Artikel Lesen