18.12.2018 • 22/2018
IWH leitet millionenschweres EU-Forschungsprojekt zur Produktivität
Verliert das Produktivitätswachstum in den Industrieländern an Schwung? Und wenn ja, warum? Mit diesen Fragen, die für die gesamte Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, befasst sich das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) ab Jahresbeginn 2019 als Koordinator eines neuen EU-Projekts. Unter dem Titel MICROPROD arbeiten Ökonomen und Statistikexperten neun europäischer Partner für drei Jahre zusammen. Mit einem Gesamtbudget von knapp drei Millionen Euro ist es das bislang größte EU-Projekt am IWH.
Steffen Müller
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21.03.2018 • 5/2018
Was die Bankenunion blockiert
Die Europäische Kommission will den Europäischen Bankensektor besser regulieren und überwachen. In vielen EU-Mitgliedstaaten werden die dafür notwendigen Richtlinien aber nur sehr zögerlich umgesetzt. Die Hintergründe liegen überraschenderweise kaum im Bereich der Politik und Bankenstruktur, sondern bei den institutionellen Rahmenbedingungen und den schon existierenden Regulierungen in den Mitgliedstaaten, wie Michael Koetter, Thomas Krause und Lena Tonzer vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) herausfanden.
Michael Koetter
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Evaluierung des Einsatzes von Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Thüringen für den Zeitraum 2011 – 2016
Matthias Brachert, Hans-Ulrich Brautzsch, Eva Dettmann, Alexander Giebler, Peter Haug, Gerhard Heimpold, Mirja Meyborg, Esther Schnabl, Lutz Schneider, Thomas Stahlecker, Mirko Titze, Andrea Zenker
IWH Online,
Nr. 1,
2018
Abstract
Die Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellen nach wie vor das quantitativ bedeutendste Förderinstrument mit explizit regionaler Zielsetzung in Deutschland dar. Das Oberziel dieses Programms besteht in der Reduzierung regionaler Disparitäten. Es soll damit einen Beitrag zu dem im Grundgesetz Artikel 72(2) verankerten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet leisten. Auf der Mikroebene, d. h. der Ebene der Betriebe, zielt die GRW auf die Schaffung und Sicherung dauerhafter und hochwertiger Arbeitsplätze. Dadurch sollen – so das Ziel auf der Makroebene – strukturschwache Gebiete Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland halten und nicht dauerhaft zurückfallen.
Die Eckpunkte für den Einsatz dieses Programms legen der Bund und die Länder im GRW-Koordinierungsrahmen fest. Jedoch können die Länder weitere Eingrenzungen gegenüber diesen allgemeinen Regelungen vornehmen, um auf die regionalspezifischen Bedingungen vor Ort Rücksicht zu nehmen.
Mit dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode auf der Bundesebene wurde die Aufgabe einer Weiterentwicklung eines Systems der Förderung strukturschwacher Regionen festgelegt (vgl. CDU, CSU und SPD 2013). Die Weiterentwicklung des Fördersystems wird vor allem deshalb notwendig, weil sich die finanzpolitischen und beihilferechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere in den neuen Ländern – in naher Zukunft weiter verändern werden (Auslaufen der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, Greifen der Schuldenbremse, Einschränkung der Fördermöglichkeiten durch das EU-Beihilferecht). Erste Überlegungen zur Anpassung des Fördersystems sehen im Kern eine reformierte GRW vor, die im Zusammenspiel mit wirtschaftsnahen Förderprogrammen (vornehmlich FuE- sowie KMU-Programme des Bundes) sowie nicht unmittelbar wirtschaftsnahen Förderprogrammen (bspw. Städtebauförderung) zum Einsatz kommen soll. Eine Empfehlung für die reformierte GRW lautet, die bisherigen Fördervoraussetzungen (insbesondere Primäreffekt, besondere Anstrengung, Begrenzung der Förderung pro Arbeitsplatz) auf den Prüfstand zu stellen und verstärkt Augenmerk auf Netzwerkbildung, Forschungs- und Innovationsförderung zu richten (vgl. GEFRA, RUFIS 2016).
In der jüngeren Vergangenheit ist das Bewusstsein bei den wirtschaftspolitischen Verantwortungsträgern dafür gewachsen, dass staatliche Eingriffe umfassenden Evaluationen unterzogen werden sollten (vgl. Brachert et al. 2015). Gegenstand ist die Beantwortung der Frage, ob ein Programm eine (kausale) Wirkung auf ex ante bestimmte ökonomische Zielvariablen entfaltet (Effektivität) und ob die Fördermittel tatsächlich in die beste Verwendung fließen (Effizienz). Das Programmmanagement der GRW nimmt diesbezüglich zweifelsohne eine Vorreiterrolle in Deutschland, ein, auch wenn viele Fragen noch nicht abschließend beantwortet sind (vgl. WissBeirat BMWi 2013 und 2015).
Von 1991-2016 setzte der Freistaat Thüringen GRW-Mittel im Umfang von ungefähr 9,5 Mrd. Euro ein. In den 1990er Jahren betrug das jährliche GRW-Volumen noch zwischen rund 300 und knapp 900 Mio. Euro. Seit Ende der 1990er Jahre – mit Ausnahme der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise zwischen 2008 und 2013 – ist der Umfang der GRW-Mittel kontinuierlich abgeschmolzen. Im Jahr 2016 wurden „nur“ noch 157 Mio. Euro an GRW-Mitteln im Freistaat Thüringen eingesetzt. Dies bedeutet, dass die Höhe der Anreize, die heute mit der GRW gesetzt werden können, geringer ist.
Nach einem bedeutenden Anstieg der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Gefolge der Wiederherstellung der Deutschen Einheit ist der Aufholprozess Ostdeutschlands seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geraten. Neuere Untersuchungen zur wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weisen darauf hin, dass der Aufbau eines modernen Kapitalstocks (welcher im Fokus der GRW steht) und die Reallokation von Ressourcen von weniger produktiven Bereichen in Bereiche mit höherer Produktivität – die den Aufholprozess in der ersten Phase maßgeblich getrieben haben – für den weiteren Angleichungsprozess nur wenig zusätzliche Impulse setzen können. Dagegen spielen in der nächsten Phase des Aufholprozesses Humankapital und Innovationen die entscheidende Rolle (vgl. Brautzsch et al. 2016).
Vor diesem Hintergrund ist die ausgeschriebene Studie angelegt. Sie zielt darauf ab, den Einsatz der GRW-Mittel ex post vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung und der Zielsetzungen der GRW und der Förderpolitik des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zu analysieren, und konkrete Empfehlungen für die Weiterentwicklung und künftige Ausrichtung der Thüringer GRW-Förderung und der sie begleitenden Programme Thüringen-Invest sowie Thüringen-Dynamik zu geben. Die nächste bedeutende Änderung wird die Anpassung der Förderhöchstsätze der prä-definierten C-Fördergebiete an diejenigen der nicht prä-definierten (vornehmlich in Westdeutschland beheimateten) C-Fördergebiete sein (Absenkung der Förderhöchstsätze um 5 Prozentpunkte; vgl. Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung 2014 – 2020 – Regionalleitlinien [RLL] [ABl. C 209 vom 23.7.2013, S. 1]).
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Zur Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenversicherungsbeitrag
Oliver Holtemöller, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 2,
2017
Abstract
Ursprünglich galt die Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben als zentrale Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. In der öffentlichen Diskussion gilt deshalb der Entwicklung des Rentenniveaus, welches das Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt wiedergibt, besondere Aufmerksamkeit. Ein kontinuierlich sinkendes Rentenniveau wird häufig als nicht hinnehmbar angesehen, weil dadurch soziale Härten entstehen können. Aufgrund des demographischen Wandels, der sich in den kommenden Jahren beschleunigen wird, ginge eine Fixierung des Rentenniveaus jedoch mit einem deutlichen Anstieg des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit der Lohnnebenkosten einher. Mit dem Altersvermögens- und dem Altersvermögensergänzungsgesetz wurde deshalb ab dem Jahr 2001 ein Paradigmenwechsel in der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen. So wurde unter anderem ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel aufgenommen, welcher die Rentenanpassung bei einer Alterung der Bevölkerung dämpft. Für das Rentenniveau wurde lediglich eine Untergrenze von 43% im Jahr 2030 festgelegt; der Beitragssatz soll bis dahin die Obergrenze von 22% nicht übersteigen.
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07.09.2017 • 33/2017
Reformvorschlag: Renten künftig an Verbraucherpreise koppeln
Bislang orientiert sich die jährliche Anpassung der Renten in Deutschland vor allem an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Ein Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel berücksichtigt zudem den demographischen Wandel, dämpft also die Rentenanpassung bei einer Alterung der Bevölkerung – allerdings bislang nicht genug, um trotz eines sinkenden Rentenniveaus einen deutlichen Anstieg der Beiträge in der Zukunft zu verhindern. Zu dem bestehenden System gibt es durchaus Alternativen. So könnte das Rentenniveau bei Renteneintritt auf dem heutigen Niveau oder sogar etwas darüber fixiert werden und dennoch der Beitragsanstieg gedämpft werden, wenn die Renten derjenigen, die bereits in Rente sind, nur noch mit der Inflationsrate steigen. Der Lebensstandard bliebe dadurch erhalten, so lautet ein Vorschlag Oliver Holtemöllers, Leiter der Abteilung Makroökonomie und Vizepräsident am Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Oliver Holtemöller
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Der demographische Wandel und kommunale Investitionen
Martin Altemeyer-Bartscher, Reint E. Gropp, Peter Haug
IWH Online,
Nr. 1,
2017
Abstract
Die Investitionstätigkeit der Kommunen in Deutschland hängt im Wesentlichen von der örtlichen Finanzkraft ab und weist daher eine erhebliche räumliche Streuung auf. Doch gewisse regionale Unterschiede bei den Investitionen sind durchaus angemessen, wenn man die zukünftigen Nutzungsintensitäten der überwiegend langfristig angelegten Infrastrukturausstattung berücksichtigt. Da vor allem dort mehr investiert wird, wo die Nutzungsintensität in den kommenden Jahren wächst, fallen die regionalen Unterschiede bei den kommunalen Investitionsausgaben nicht so stark ins Gewicht. Die Gefahr, dass Kommunen mit geringer Ertragskraft in einen Teufelskreis geraten, in dem ausbleibende Investitionen primär einen Verlust an Standortattraktivität verursachen, scheint – wenn überhaupt – nur in Einzelfällen gegeben. Hingegen ist vielerorts eine Trägheit bei der Anpassung der Investitionen an eine neue demographische Situation zu beobachten. So investieren einige finanzstarke, schrumpfende Kommunen im Hinblick auf die abnehmenden Nutzungsintensitäten relativ viel in ihre Infrastruktur, währenddessen zahlreiche wachsende Orte ihre Kapazitäten unzureichend erweitern. Investitionszuschüsse sollten weniger an die gegenwärtige Bevölkerung, sondern vielmehr an die erwartete zukünftige Bevölkerungsentwicklung gekoppelt werden. Damit könnte die Effizienz der kommunalen Investitionen deutlich erhöht werden.
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11.04.2017 • 18/2017
Pionierkunde Staat: Wie die öffentliche Nachfrage private Innovationen antreiben kann
Gerade in technologieintensiven Branchen kann der Staat durch seine Nachfrage den privaten Markt erweitern – und Anreize für privatwirtschaftliche Forschung und Entwicklung setzen, erklärt Viktor Slavtchev vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Viktor Slavtchev
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18.08.2015 • 32/2015
Anpassung der GRW-Förderung Sachsen-Anhalts zielt nicht auf die wirtschaftlichen Hauptprobleme ab
Die Landesregierung hat am 18.08.2015 die Anpassung der Landesregelungen zur Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) vorgestellt. Diese beinhalten unter anderem, dass Investitionsvorhaben künftig auch dann gefördert werden können, wenn dadurch lediglich vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden und nicht wie in der Vergangenheit neue Dauerarbeitsplätze entstehen. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) sieht die Neuregelungen zur Förderpolitik Sachsen-Anhalts kritisch. Ökonomisch sinnvolle Investitionen sollten sich in der Regel auch ohne staatliche Förderung rechnen.
Oliver Holtemöller
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IWH-Bauumfrage im vierten Quartal 2014: Baukonjunktur in Ostdeutschland schwächelt weiter
Brigitte Loose
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2015
Abstract
Das Geschäftsklima im ostdeutschen Baugewerbe hat sich laut Umfrage des IWH am Jahresende 2014 weiter eingetrübt. Die Unternehmen bewerten ihre Geschäftslage und ihre Geschäftsaussichten nun bereits das dritte Mal in Folge schlechter als im Quartal zuvor. Das Stimmungshoch zu Beginn des Jahres 2014 und die Anpassungsreaktionen im Sommer sind allerdings zu einem erheblichen Teil auch Sondereinflüssen zuzurechnen.
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09.01.2015 • 1/2015
IWH-Bauumfrage im vierten Quartal 2014: Baukonjunktur in Ostdeutschland schwächelt weiter
Das Geschäftsklima im ostdeutschen Baugewerbe hat sich laut Umfrage des IWH am Jahresende 2014 weiter eingetrübt. Die Unternehmen bewerten ihre Geschäftslage und ihre Geschäftsaussichten nun bereits das dritte Mal in Folge schlechter als im Quartal zuvor. Das Stimmungshoch zu Beginn des Jahres 2014 und die Anpassungsreaktionen im Sommer sind allerdings zu einem erheblichen Teil auch Sondereinflüssen zuzurechnen. Witterungsbedingt und aufgrund noch anstehender Maßnahmen zu Beseitigung der Flutschäden war es im Verlauf des Jahres 2014 am Bau zunächst zu einer Über- und später zu einer Unterzeichnung der konjunkturellen Entwicklung gekommen.
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