Modelle zur Konjunkturbereinigung und deren Auswirkungen
Oliver Holtemöller, , Katja Drechsel, Sabine Freye, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 2,
2014
Abstract
Seit dem Jahr 2009 enthält das deutsche Grundgesetz eine neue Schuldenregel („Schuldenbremse“), nach der die Länder ab dem Jahr 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird für Bund und Länder vom Stabilitätsrat überwacht. Um zu beurteilen, ob der Haushalt strukturell ausgeglichen ist, wird der öffentliche Finanzierungssaldo um konjunkturelle Einflüsse bereinigt. Dazu wird eine Konjunkturkomponente identifiziert, welche die konjunkturbedingten Mehr- oder Mindereinnahmen und -ausgaben ausweist. Die Differenz zwischen tatsächlichem Finanzierungssaldo und Konjunkturkomponente ergibt den für die Schuldenbremse maßgeblichen strukturellen Finanzierungssaldo.
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7. Konferenz “Von der Transformation zur europäischen Integration – Ostdeutschland und Mittelosteuropa in der Forschung des IWH“ – ein Bericht
Gerhard Heimpold, Anne Löscher
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 1,
2014
Abstract
Am 16. Dezember 2013 fand am IWH die Konferenz „Von der Transformation zur europäischen Integration – Ostdeutschland und Mittelosteuropa in der Forschung des IWH“ statt. Den Eröffnungsvortrag hielt der Minister für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Hartmut Möllring, zum Thema „Internationalisierungsstrategie für Sachsen-Anhalt: Ziele, Umsetzung und künftige Handlungsbedarfe“. In den darauf folgenden Vorträgen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des IWH wurden Befunde über die Internationalisierung des FuEStandortes Deutschland, die Umsetzung des europäischen Fiskalpakts und der deutschen Schuldenbremse, die Konjunkturentwicklung in Ostdeutschland und über die Auswirkungen der Preisliberalisierung auf das Städtesystem Russlands präsentiert. Den Abschluss bildete ein Podiumsgespräch mit Persönlichkeiten aus Unternehmen der Region und der Wissenschaft zum Thema: „Ostdeutsche Mittelständler auf Erfolgskurs in Europa – Was steckt dahinter?“
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04.06.2013 • 16/2013
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf von CDU und FDP zur hessischen Schuldenbremse
Nach Ansicht des IWH ist das gewählte aggregierte Konjunkturbereinigungsverfahren zur Bestimmung des strukturellen Finanzierungssaldos in Hessen grundsätzlich geeignet. Zu kritisieren ist allerdings die Berücksichtigung einer Steuerabweichungskomponente, die manipulationsanfälliger und weniger transparent ist als alternative Verfahren. Auch fehlt in dem Gesetzesentwurf eine Frist für den Ausgleich des Kontrollkontos.
Hans-Helmut Kotz
Oliver Holtemöller
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Stellungnahme anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Haushaltsauschusses des Hessischen Landtags am 04.06.2013 zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Ausführung von Artikel 141 der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 141-Gesetz) sowie zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung
Oliver Holtemöller, , Katja Drechsel, Götz Zeddies
IWH Online,
Nr. 4,
2013
Abstract
Seit dem Jahr 2009 sind im Grundgesetz neue Verschuldungsgrenzen verankert, nach denen die Bundesländer ab dem Jahr 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Für das Land Hessen ist im Artikel 141 der Landesverfassung bestimmt, dass Einnahmen und Ausgaben des Haushalts des Landes grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen sind. Diese Regelung ist erstmals ab dem Haushaltsjahr 2020 anzuwenden. Bei einer Abweichung von der wirtschaftlichen Normallage sind Kreditaufnahmen, ebenso wie in außergewöhnlichen Notfällen, zulässig, sofern die anschließende Rückführung dieser Kredite sichergestellt ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die gesetzliche Ausgestaltung der hessischen Schuldenbremse geregelt werden. Zudem soll ein verbindlicher Abbaupfad für die Neuverschuldung bis zum Jahr 2020 festgelegt werden.
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Zur Wirtschaftspolitik: Haushaltsrisiken berücksichtigen, Lösung der Griechenlandkrise voranbringen
Oliver Holtemöller, , Tobias Knedlik, Axel Lindner, Götz Zeddies
Konjunktur aktuell,
Nr. 1,
2013
Abstract
Der grundsätzlich positiv zu bewertende Ausgleich des gesamtstaatlichen Haushaltes in Deutschland im Jahr 2012 unterlag Sonderfaktoren. Hier ist zum einen die Verringerung des Schuldendienstes durch die historisch niedrige Verzinsung deutscher Staatsschuldtitel zu nennen, zum anderen die Zuwächse beim Steueraufkommen durch die kalte Progression. Unter Berücksichtigung des Prinzips der Vorsicht muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl die günstige Verzinsung als auch die kalte Progression keinen langfristigen Beitrag zur strukturellen Haushaltskonsolidierung und zur Erfüllung der Vorgaben aus der Schuldenbremse leisten können. In langer Frist könnte die Berechenbarkeit und Transparenz staatlicher Konsolidierungspolitik durch konsequente Beseitigung der kalten Progression, etwa durch eine Indexierung der Tarifparameter, die langfristige Effektivität der Schuldenbremse sogar steigern.
Die Wirtschaftspolitik ringt gegenwärtig um eine Lösung für die Probleme Griechenlands. Die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung in Griechenland kann nur dadurch wiederhergestellt werden, dass die Staatsverschuldung spürbar sinkt. Dies gelingt nicht, indem neue Kredite vergeben werden. Vielmehr müssen die privaten und öffentlichen Gläubiger Griechenlands auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, sodass der Gesamtschulden-stand auf ein Maß sinkt, das eine dauerhaft nachhaltige Staatsfinanzierung ermöglicht. Der enorme Reputations-verlust Griechenlands durch den dann zweiten Schuldenschnitt in Folge sollte durch die Euroländer mit einer an Bedingungen geknüpften Übernahme von Garantien bei der Emission von neuen griechischen Staatsschuld-papieren abgemildert werden. Die bedingte Gewährung von Garantien ermöglicht den europäischen Partner-ländern, auch weiterhin Einfluss auf die Reformen in Griechenland zu nehmen.
Zudem sollte die europäische Wirtschaftspolitik jetzt auch Maßnahmen zur Institutionalisierung eines Ver-fahrens zum Umgang mit Staatsinsolvenzen in der Währungsunion angehen. Mit dessen Hilfe könnte nicht nur der Umgang mit Staatsinsolvenzen deutlich verbessert und vereinfacht werden. Es würde zudem ein Instrument geschaffen, das eine Risikobeurteilung bezüglich der Solvenz von Staaten erleichtert. Dadurch reduziert sich die Unsicherheit, und eine effektive Marktsanktionierung wäre möglich.
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06.06.2012 • 19/2012
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Nachtragshaushaltsgesetz 2012)
Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2012 erhöht sich die Nettokreditaufnahme des Bundes im Jahr 2012 von 26,1 Mrd. Euro auf 34,8 Mrd. Euro. Nach den Berechnungen der Bundesregierung liegt die aus der Schuldenbremse resultierende Obergrenze für die Nettokreditaufnahme bei 50,5 Mrd. Euro. Dabei wird unterstellt, dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2012 unterausgelastet ist, sodass ein Teil des Defizits konjunkturbedingt ist. Da die Schuldenbremse auf die strukturelle Verschuldung abstellt, erhöht die Annahme der Unterauslastung den Verschuldungsspielraum des Bundes. Die Wirtschaftsforschungsinstitute sind in der Gemeinschaftsdiagnose im Frühjahr 2012 hingegen von einer Normalauslastung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2012 ausgegangen. Angesichts der in der Krise auch in Deutschland gestiegenen öffentlichen Verschuldung, der eheblichen Unsicherheit über die künftige Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Schuldenkrise in einigen Ländern des Euroraums und der ohnehin auch im ursprünglichen Haushaltsansatz schon wieder abnehmenden Konsolidierungsbemühungen der Bundesregierung ist die Ausweitung der Nettokreditaufnahme kritisch zu beurteilen.
Oliver Holtemöller
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Editorial
Ulrich Blum
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 6,
2011
Abstract
Das Wort Schuldenkrise ist in aller Munde. Hohe Schuldenstände in einigen Mitgliedsländern der Europäischen Union drohen die gemeinsame Währung zu destabilisieren. Auf dem Höhepunkt der Weltwirtschaftskrise hat Deutschland die „Schuldenbremse“ eingeführt, die das langfristige Zurückfahren der Staatsschulden erzwingen soll. Die ersten „Blauen Briefe“ des Stabilitätsrats gingen an Länder mit kritischer Haushaltslage heraus, die nun Sanierungskonzepte übermitteln müssen. Neben diesen expliziten Schulden werden zunehmend auch implizite Schulden thematisiert, vor allem aus Versorgungsverpflichtungen der öffentlichen Hand und in den Sozialversicherungssystemen. Bisher kaum beachtet wird eine weitere Kategorie: verdeckte Verschuldung aus Unterinvestitionen.
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21.03.2011 • 11/2011
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Schuldenbremse
Die Änderungsvorschläge der Fraktion der SPD zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikel 115-Gesetzes“, BT-Drucksache 17/4666 vom 08.02.2011, gehen laut Oliver Holtemöller in einer Stellungnahme des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) an den eigentlichen Kernproblemen vorbei. Der von der Opposition kritisierte Ermessensspielraum der Bundesregierung wird bereits jetzt dadurch eingeschränkt, dass die Wirtschaftsforschungsinstitute im Rahmen der Gemeinschaftsdiagnose entsprechende unabhängige Berechnungen vornehmen und veröffentlichen. Dennoch sind laut Auffassung des IWH Verbesserungen des aktuellen Verfahrens möglich. So sollte die Transparenz durch vollständige Offenlegung aller verwendeten Daten und der technischen Parameter erhöht werden, und die Definition der so genannten finanziellen Transaktionen sollte klarer gefasst werden.
Oliver Holtemöller
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Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikel 115-Gesetzes
Oliver Holtemöller, Kristina vanDeuverden, Rolf Scheufele
Einzelveröffentlichungen,
2011
Abstract
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 115 GG der Fraktion der SPD beinhaltet zwei Kernpunkte. Erstens soll der Abbaupfad für das strukturelle Defizit gemäß Ist-Zahlen für das Haushaltsjahr 2010 nachjustiert werden (§9 Absatz 2). Zweitens soll die für die Umsetzung der Schuldenbremse erforderliche Konjunkturbereinigung dem Sach-verständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung übertragen werden (§ 5 Absatz 4 Satz 1). Die Fraktion der SPD begründet den Entwurf mit der Schaffung und Nutzung von Spielräumen durch die Bundesregierung, die „eindeutig gegen Geist und Sinn der Schuldenbremse“ verstoßen würden. Es ist zwar richtig, dass bei der Ermittlung des struk-turellen Defizits immense Spielräume bestehen und dass eine bessere Transparenz des aktuel-len Verfahrens wünschenswert wäre. Die Änderungsvorschläge der Fraktion der SPD gehen aber an den Kernproblemen vorbei. Der Ermessensspielraum der Bundesregierung wird bereits jetzt dadurch eingeschränkt, dass die Wirtschaftsforschungsinstitute im Rahmen der Gemeinschaftsdiagnose entsprechende unabhängige Berechnungen vornehmen und veröffentlichen. Die bestehenden Spielräume werden nicht geringer, wenn ein weiteres unabhängiges Gremium mit der Konjunkturbereinigung beauftragt wird. Dennoch sind Verbesserungen des aktuellen Verfahrens möglich. So sollte die Transparenz durch vollständige Offenlegung aller verwendeten Daten und der technischen Parameter erhöht werden und vor allem der Begriff der finanziellen Transaktionen klarer definiert werden, um an dieser Stelle politisch motivierte Manipulationen zu erschweren.
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Konferenzbericht: „Analysen und Politik für Ostdeutschland – aus der Forschung des IWH“
B. Damm, Jutta Günther
Wirtschaft im Wandel,
Nr. 2,
2011
Abstract
Mit der Tagung „Analysen und Politik für Ostdeutschland”, die am 18. November 2010 zum vierten Mal stattfand, verfolgt das IWH im Rahmen seines Auftrags der wirtschaftspolitischen Beratung das Ziel, aktuelle Themen aus der laufenden Forschung des Instituts einer wirtschaftspolitisch interessierten Fachöffentlichkeit zu präsentieren und zu diskutieren. Die jüngste Veranstaltung widmete sich der Frage, welche wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschland nach der Finanzkrise einschlägt und inwiefern wirtschaftspolitische Entscheidungen die Zukunftsaussichten Ostdeutschlands beeinflussen. Neben einer Gesamteinschätzung der ostdeutschen Wirtschaftsentwicklung nach der Finanzkrise deckten die Fachvorträge daher ein weites Spektrum ökonomischer
Fragestellungen ab: So wurde die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Wissenschaft am Beispiel der Zukunftsbranche Photovoltaik untersucht, die demographische Situation und Potenziale für Zuwanderung nach Ostdeutschland analysiert, die langfristige Wirkung der Neuordnung ehemaliger DDR Bezirksstädte verdeutlicht sowie die Notwendigkeit der Schuldenbremse und Möglichkeiten ihrer Umsetzung in den Ländern diskutiert.
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